Juristische Frage bzgl. Stellplatz
A sagt, das sie notariell beglaubigt hat das die Parkplatz 4 hat aber beim Grundbuchamt nicht vermerkt ist. Ist der Notar verpflichtet alles dem Grundbuchamt vermerken zu lassen bezgl. Stellplatzänderung !!!! Nachbarin behauptet ihr Stellplatz wäre 4 und meiner 3 aber laut Grundbuchamt stimmt es nciht und sie behauptet sie hätte es notarisch beglaubigt!!!
3 Antworten
Jede Garage / Stellplatz wird im Grundbuch eingetragen! Man kann im Amtsgericht auch einen Auszug dazu anfordern, wenn man dazu berechtigt ist!
Wenn der Nachbarin angeblich dieser Stellplatz gehört, MUSS er auch so eingetragen sein! Auch ein Tausch des Stellplatzes muss vermerkt werden!
JEDER Notar MUSS einen Eigentumswechsel im Grundbuch vermerken lassen, außerdem gäbe es ja eine notarielle Eigentumsurkunde über den Tausch, die sie zeigen könnte. Ansonsten redet sie nur Blech.
Das Grundbuch zählt, wenn den Nachbarin etwas anders behauptet soll sie das belegen, behaupten kann man viel.