Erbe von Mutti die vor ca 3 Jahren verstorben ist?
Meine Mutti und ihr Lebenspartner ( nicht verheiratet) lebten ca 11 Jahre zusammen in einer Wohnung. Meine Mutti ist vor ca 3 Jahren verstorben und ich habe das was Ihr gehört hat nicht aus der Wohnung rausgeholt. Weil dort noch der Lebenspartner weiter gelebt hat. Jetzt ist der Lebenspartner verstorben. Habe ich Anrecht auf die Gegenstände von meiner Mutti? Die Erben von den Lebenspartner denken das es automatisch ihn gehört.
Hatte deine Mutter ein Testament, das den Lebenspartner als Erben einsetzt?
Nein sie hatte kein Testament und der Lebenspartner auch nicht
6 Antworten
Wenn nichts geschrieben steht (Testament), müsst ihr euch einigen, wem was gehört. Ich würde aber meinen, dass du als Kind in der direkten Erbfolge stehst und damit Vorrang vor dem Lebenspartner hast, es sei denn, deine Mutter hätte dich enterbt oder, wie gesagt, mittels Testament explizit etwas anderes verfügt.
Sie könnten sich darauf berufen, dass du dem Lebensgefährten die Dinge geschenkt
oder war vereinbart, dass er sie nur weiter nutzen darf?
Wenn du mich fragst: ich würde den Streit nur dann suchen, wenn es sich wirklich lohnt.
Du wirst es schon beweisen müssen...sonst können die den Wunsch ablehnen.
Hast du allerdings Rechnungen, sollte es kein Problem sein.
Wenn es kein Testament zugunsten des Lebensgefährten gab, bist du Erbin deiner Mutter. Damit steht dir ihr Nachlass zu. Allerdings gibt es auch da Verjährungsfristen, innerhalb derer das Erbe eingefordert werden muss. Google mal danach.
Nein, es gehört weiter dir, da es nur ein höfliche Leihgabe war. Besser wäre es gewesen, man hätte das schriflicht festgehalten, dann könnte man das auch beweisen.