Muss der Lebensgefährte nach Tod der Verstorbenen und Übernahme des Mietvertrag Erben (Kinder) rein lassen ?
Mein verstorbene Mutter wohnte mit Ihrem Lebenspartner knapp 14 Jahre in der Wohnung. Er hat den Mietvertrag übernommen und nun möchte die Tochter in die Wohnung und Erbstücke haben . Ich als Sohn wurde angeschrieben vom Anwalt und solle doch Termine vereinbaren um die Erbstücke zu klären.
Der Lebenspartner hat mit Ihr gewohnt und gewirtschaftet.
Ich denke nicht das der Lebenspartner die Tochter überhaupt rein lassen muss.
Oder ist das falsch ?
6 Antworten
Erbstücke (?)
was gibt es denn zu erben?
die Möbel und der Hausrat wurden sicher gemeinsam angeschafft - bleiben also wohl nur die persönlichen Sachen der Mutter und sowas regelt man vernünftig in einem Gespräch, der Mann trauert auch
und wenn es eine gemeinsame Wohnung war (er war und ist Mieter), dann hat er auch Hausrecht und kann bestimmen wer rein darf
dann verstehe ich den Aufstand (der Schwester wohl) nicht so ganz ... das kann man doch vernünftig bereden, dass man ein paar Erinnerungsstücke an die Mutter haben möchte
Die Schwester hat sich um die Mutter die ganze Jahre nicht gekümmert und als es was geben tut ist Sie da . Einen Tag nach dem Tod bei Versicherung zu fragen wieviel Geld Sie bekommen tut ist geschmacklos.Der Lebenspartner ist nun auch fremd.
Ich werde nicht den geschenkten Schmuck irgendwie abgeben.
Zumindest muss er die Erbstücke herausgeben.
Und um spätere Diskussionen zu vermeiden, würde sich ein gemeinsamer Termin doch durchaus anbieten
Streitfall - und sollte mit Rechtsanwalt geklärt werden
Er hat den Mietvertrag übernommen
nur dann, wenn Er auch mit im Mietvertrag steht. Ansonsten geht der Mietvertrag an die Erben, die Kinder des Erblassers
wenn kein schriftliches Testament besteht - wo er bedacht wurde - gehört ihm Nur das was sein Eigentum ist. Er wird auch ausziehen müssen. Die Erben können die Wohnung kündigen und räumen.
Der Lebensgefährte tritt nach dem Tod in den Mietvertrag ein. Das sieht §563 BGB so vor. Auch dann wenn er nicht mit im Mietvertrag steht
Wenn die Partnerschaft eingetragen war, ist sie nicht; denn wenn sie es war, gibt es keinen MV zu übernehmen.
Mietvertrag wurde übernommen und er hat zu 50% alles mit bezahlt. Einrichtung etc.
Wenn er mit im Mietvertag steht, nein. Er übernimmt dann das Vertragsverhältnis und damit das Hausrecht.
Aber die Wohngemeinde muss das Inventar der Erblasserin aufnehmen. Das ist ein amtlicher Akt durch einen MA der Gemeindeverwaltung, dem er Zugang gewähren muss.
das Inventar dürfte im Lauf der letzten 14 Jahre von beiden angeschafft worden sein ...
und so eine "Aufnahme von irgendwas" habe ich bei uns (Großstadt) noch nie erlebt, dazu hätte die Stadt auch gar kein Personal
Keine Ahnung, wie es in deiner Stadt gehandhabt wird. Womöglich kann das pauschal oder auf dem Korrespondenzweg durchgeführt werden. Jedenfalls muss das Vermögen des Erblassers inventurisiert werden. Da führt kein Weg im Erbrecht vorbei.
„Auf Antrag des Erben“…. Das ist also durchaus nicht die Regel sondern vielmehr die Ausnahme! Denn es kostet natürlich auch!
Da hätte die Gemeinde aber viel zu tun, wenn sie das bei jedem Verstorbenen machen müsste….
Die Verteilung des Erbes ist erstmal Sache der Erben untereinander
Zu Erben gibt es nicht viel . Etwas Schmuck ,was ich ihr zum Geburtstag geschenkt habe.