Muss der Lebensgefährte nach Tod der Verstorbenen und Übernahme des Mietvertrag Erben (Kinder) rein lassen ?

6 Antworten

Erbstücke (?)

was gibt es denn zu erben?

die Möbel und der Hausrat wurden sicher gemeinsam angeschafft - bleiben also wohl nur die persönlichen Sachen der Mutter und sowas regelt man vernünftig in einem Gespräch, der Mann trauert auch

und wenn es eine gemeinsame Wohnung war (er war und ist Mieter), dann hat er auch Hausrecht und kann bestimmen wer rein darf

timhase200433 
Fragesteller
 30.01.2022, 09:29

Zu Erben gibt es nicht viel . Etwas Schmuck ,was ich ihr zum Geburtstag geschenkt habe.

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frodobeutlin100  30.01.2022, 09:31
@timhase200433

dann verstehe ich den Aufstand (der Schwester wohl) nicht so ganz ... das kann man doch vernünftig bereden, dass man ein paar Erinnerungsstücke an die Mutter haben möchte

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timhase200433 
Fragesteller
 30.01.2022, 09:37

Die Schwester hat sich um die Mutter die ganze Jahre nicht gekümmert und als es was geben tut ist Sie da . Einen Tag nach dem Tod bei Versicherung zu fragen wieviel Geld Sie bekommen tut ist geschmacklos.Der Lebenspartner ist nun auch fremd.

Ich werde nicht den geschenkten Schmuck irgendwie abgeben.

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Zumindest muss er die Erbstücke herausgeben.

Und um spätere Diskussionen zu vermeiden, würde sich ein gemeinsamer Termin doch durchaus anbieten

Streitfall - und sollte mit Rechtsanwalt geklärt werden

Er hat den Mietvertrag übernommen

nur dann, wenn Er auch mit im Mietvertrag steht. Ansonsten geht der Mietvertrag an die Erben, die Kinder des Erblassers

wenn kein schriftliches Testament besteht - wo er bedacht wurde - gehört ihm Nur das was sein Eigentum ist. Er wird auch ausziehen müssen. Die Erben können die Wohnung kündigen und räumen.

SaVer79  30.01.2022, 09:06

Der Lebensgefährte tritt nach dem Tod in den Mietvertrag ein. Das sieht §563 BGB so vor. Auch dann wenn er nicht mit im Mietvertrag steht

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schleudermaxe  30.01.2022, 09:19
@SaVer79

Wenn die Partnerschaft eingetragen war, ist sie nicht; denn wenn sie es war, gibt es keinen MV zu übernehmen.

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peterobm  30.01.2022, 09:25
@SaVer79

Lebenspartner - kein Trauschein, nur wenn Dieser mit im Mietvertrag steht - ansonsten hat er keine rechte.

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SaVer79  30.01.2022, 09:27
@peterobm

Und §563 Absatz 2 Satz 3 vergessen wir einfach?

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timhase200433 
Fragesteller
 30.01.2022, 09:24

Mietvertrag wurde übernommen und er hat zu 50% alles mit bezahlt. Einrichtung etc.

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Wenn er mit im Mietvertag steht, nein. Er übernimmt dann das Vertragsverhältnis und damit das Hausrecht.
Aber die Wohngemeinde muss das Inventar der Erblasserin aufnehmen. Das ist ein amtlicher Akt durch einen MA der Gemeindeverwaltung, dem er Zugang gewähren muss.

frodobeutlin100  30.01.2022, 08:55

das Inventar dürfte im Lauf der letzten 14 Jahre von beiden angeschafft worden sein ...

und so eine "Aufnahme von irgendwas" habe ich bei uns (Großstadt) noch nie erlebt, dazu hätte die Stadt auch gar kein Personal

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tenno5034  30.01.2022, 08:59
@frodobeutlin100

Keine Ahnung, wie es in deiner Stadt gehandhabt wird. Womöglich kann das pauschal oder auf dem Korrespondenzweg durchgeführt werden. Jedenfalls muss das Vermögen des Erblassers inventurisiert werden. Da führt kein Weg im Erbrecht vorbei.

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tenno5034  30.01.2022, 09:07
@SaVer79

In Deutschland wird auf Antrag der Erben beim Erbgericht eine Invetur erstellt. Ist im Vorgang aber derselbe.

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SaVer79  30.01.2022, 09:10
@tenno5034

„Auf Antrag des Erben“…. Das ist also durchaus nicht die Regel sondern vielmehr die Ausnahme! Denn es kostet natürlich auch!

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SaVer79  30.01.2022, 08:59

Da hätte die Gemeinde aber viel zu tun, wenn sie das bei jedem Verstorbenen machen müsste….

Die Verteilung des Erbes ist erstmal Sache der Erben untereinander

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