Problem meine Verwandtschaft durch ein erbe zu finden?

4 Antworten

du erbst ja nur wenn dein Vater und seine Geschwister inkl. deren Nachkommen bereits verstorben sind oder wenn ein Testament vorhanden ist. Im ersten Fall weiß das Nachlassgericht vom Tod im zweiten Fall schreibt das Amtsgericht die Pflichtteilsberechtigten an .

ich würde mich erst einmal schlau machen, ob sich das Erbe überhaupt lohnt;

also ob die Kosten für Anwalt, Notar, Auskünfte, Erbschein, Urkunden usw. nicht am Ende höher sind als das was zu erben wäre;

irgendwie kommen mir die erwünschten "Geburtsurkunden" merkwürdig vor;

wenn du was erben sollst,

wozu werden dann noch Urkunden von deinem Kind und dessen Kind - seltsame Erbfolgen

😳

das wird wohl mächtig schwierig sein, jemals an ein Erbe zu kommen


w18j66193  20.02.2025, 16:13

Das Nachlaßgericht regelt das schon. Es sucht die möglichen Erben.

LexMiamoasch1  20.02.2025, 16:44
@Bounty317

war mir schon klar,

für mich halt ein wenig viel Erben, bzw. seltsame Erbfolge;

aber andererseits erfährt man so noch was über mögliche Verwandte

Bounty317 
Beitragsersteller
 20.02.2025, 16:20

Habe mich über vieles informiert soweit alles ging sollten schulden anfallen von meinem opa in dem falle somit kann ich eine insolvenz auf des verstorbenen machen lassen sollte es sich herausstellen das nichts da ist werde ichs im nachhinein anfechten oder werde dies in ein insolvenz verfahren lenken. Einfachste weg is es einfach ausschlagen aber ohne versuch naja kann man es nicht herausfinden.

Die geburtsurkunden werden nur für die Prüfung benötigt wer alles anspruch usw hat wer hat abgeschlagen oder ist man zu jung oder lebt der vater des enkels noch oder urenkel usw wenn ich zb nicht mehr existenz wäre und hätte keine schwester ich dafür aber ein kind wäre mein kind ja dan. Der nachfolger des erbes

Wenn Du einen Erbschein beantragst, musst Du die möglichen Erben angeben - soweit Dir bekannt! = was Du nicht weißt, dann schreibst du eben bei den einzelnen Daten "unbekannt" hin...


Bounty317 
Beitragsersteller
 20.02.2025, 16:14

Ist das so einfach?

myotis  20.02.2025, 17:12
@Bounty317

Naja deine eigenen Daten wirst Du haben - die anderen Erben muss im Zweifel das Nachlassgericht ermitteln...

Deinen Angaben zufolge ist Dein Opa gestorben?

Gibt es ein Testament mit komplizierten Verteilungen?

Ansonsten (gesetzliche Erbfolge) sind nämlich nur die direkten Nachkommen Erbe = Dein Vater und Deine Tanten. Ende Gelände...

= deren Namen kannst Du alle angeben, ggf. deren Geburtsdaten...

...das Nachlassgericht fordert fehlende Nachweise dann von den betroffenen selbst an...

...Du, Dein Schwester, Cousinen usw. kommen erst dann an die Reihe (bei gesetzlicher Erbfolge), wenn Dein Vater auch schon gestorben ist und/oder eben eine oder mehrere Deiner Tanten...

Deine Kinder offensichtlich erst wenn DU gestorben bist usw.

Aber WENN, dann wird es richtig kompliziert, weil dann ggf. ja auch Ehegatten geerbt haben... (Oma? Mutter? angeheiratete Onkel usw.)

Gesetzliche Erbfolge heißt: 50% geht an Ehepartner, 50% zu gleichen Teilen an die Kinder = also 50% vom Opa an die Oma und je 12,5% an Vater und die beiden(?) Tanten... wenn der Vater auch gestorben ist: dessen 12,5% wiederum zur Hälfte an Deine Mutter und je ein Viertel an Dich und Deine Schwester...

...oder eben wie im Testament geregelt - DANN aber geht der Pflichtteil nach der gesetzlichen Erbfolge (und davon nämlich jeweils die Hälfte...)