Wie wäre diese Situation rechtlich zu bewerten (Schenkung)?

9 Antworten

Andererseits hat der Kumpel einem ja das Bier geschenkt, welches man geöffnet hat. Betrifft die Schenkung damit auch den Deckel und somit den Cashkorken?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Euren Kreisen üblich ist, dass jeder Gast immer jeden Bierdeckel aller Biere, die er getrunken hat, mit nach Hause nimmt.

Also warum sollte es sonst nie deins sein, jetzt aber plötzlich schon? Zumal er Dich ja auch auf ein paar Bier einläd und nicht ein paar Bier und Bierdeckel.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Dir gehört die Flasche ja nicht, entsprechend auch nicht der Korken. Alles andere müsse man den Gewinnspielbedingungen entnehmen.

Da bei uns niemand Lust auf solche Diskussionen hat, werden Flaschen immer geöffnet gereicht.

Ab einem gewissen Alter ist es auch unhöflich, verschlossene Flaschen rauszugeben.

Dir wurde nicht die Flasche geschenkt, sondern der Inhalt zum Verzehr. Flasche und Kronkorken gehören nach wie vor dem Gastgeber. Oder nimmst Du immer alles Leergut mit bei einer Party, was Du geleert hast?