Frage Straßenschild?

6 Antworten

Ja,

du darfst ab 20:00 Uhr. bis zum nächsten Tag um 8:00Uhr in der Frühe parken.

Ich mache das dann oftmals so:

Du legst eine Parkscheibe rein, eingestellt auf 8:15Uhr,
danach hast an noch zwei Stunden.
Also bis um 10:30Uhr
Aber dabei aufpassen dass dich nicht jemand dabei beobachtet und verpfeift.
Es soll ja solche Menschen geben.

Hansi

superseegers  23.09.2023, 22:46

Parkscheiben stellt man halbstündlich ein.

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Kerner  23.09.2023, 22:56
@superseegers

AHA!!

Wenn man keine zittrigen Finger hat, dann bekommt man das schon hin.

Hansi

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AntonAntonsen  24.09.2023, 00:07
@Kerner

Zittrige Finger hin oder her - Parkscheiben werden trotzdem halbstündlich eingestellt. § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO:

soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
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Hi, Bewohner dürfen da immer parken.

Alle anderen von 8-20 Uhr nur mit Parkscheibe und 2 Stunden lang

Außerhalb dieser Zeit, also von 20 - 8 Uhr dürfen auch Nichtbewohner beliebig parken

Darf ich da parken nach 20 Uhr unbegrenzt ohne Ausweis bis 8 Uhr dann ?

Genau

Ohne Parkschein nur von 8 - 20 Uhr für 2 Stunden parken und mit Parkschein darfst du da immer parken.

Darf ich da parken nach 20 Uhr unbegrenzt ohne Ausweis bis 8 Uhr dann ?

Genau das. Und von 8-20 Uhr brauchst du eine Parkscheibe und darfst maximal 2 Stunden parken oder du hast einen Bewohnerparkausweis.

Mit Parkausweis kannst Du unbegrenzt parken.

Ohne Parkweis kannst Du von 8 bis 20 Uhr max. 2 Stunden parken (mit Parkscheibe versteht sich).