Frage Straßenschild?

6 Antworten

Ja,

du darfst ab 20:00 Uhr. bis zum nächsten Tag um 8:00Uhr in der Frühe parken.

Ich mache das dann oftmals so:

Du legst eine Parkscheibe rein, eingestellt auf 8:15Uhr,
danach hast an noch zwei Stunden.
Also bis um 10:30Uhr
Aber dabei aufpassen dass dich nicht jemand dabei beobachtet und verpfeift.
Es soll ja solche Menschen geben.

Hansi


superseegers  23.09.2023, 22:46

Parkscheiben stellt man halbstündlich ein.

Kerner  23.09.2023, 22:56
@superseegers

AHA!!

Wenn man keine zittrigen Finger hat, dann bekommt man das schon hin.

Hansi

AntonAntonsen  24.09.2023, 00:07
@Kerner

Zittrige Finger hin oder her - Parkscheiben werden trotzdem halbstündlich eingestellt. § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO:

soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Hi, Bewohner dürfen da immer parken.

Alle anderen von 8-20 Uhr nur mit Parkscheibe und 2 Stunden lang

Außerhalb dieser Zeit, also von 20 - 8 Uhr dürfen auch Nichtbewohner beliebig parken

Darf ich da parken nach 20 Uhr unbegrenzt ohne Ausweis bis 8 Uhr dann ?

Genau

Ohne Parkschein nur von 8 - 20 Uhr für 2 Stunden parken und mit Parkschein darfst du da immer parken.

Darf ich da parken nach 20 Uhr unbegrenzt ohne Ausweis bis 8 Uhr dann ?

Genau das. Und von 8-20 Uhr brauchst du eine Parkscheibe und darfst maximal 2 Stunden parken oder du hast einen Bewohnerparkausweis.

Mit Parkausweis kannst Du unbegrenzt parken.

Ohne Parkweis kannst Du von 8 bis 20 Uhr max. 2 Stunden parken (mit Parkscheibe versteht sich).