Verwarnung obwohl kein Schild?
Hallo miteinander,
ich mache eine Ausbildung derzeit und der Ausbildungsträger hat leider keine Parkplätze für uns. Ich habe gefragt welche Parkmöglichkeiten ich mit einem Motorroller habe. Sie meinten das ich gegenüber von der Stätte bei Fahrrädern parken kann. (Ist vor einem Parkhaus, da sind so Fahrradständer)
Ich hab da eine Woche geparkt, nichts passiert. Aber heute die Verwarnung ich darf da nicht parken. Begründung ist Schild 268 (eingeschränktes Halteverbot). Allerdings gibt es dort kein Schild welches dies zeigt. Außerdem habe ich auch keine Zufahrt, o. Ä zugeparkt. Stande dort wo es niemanden stören sollte (Quasi vor mir Wand, rechts von mir Wand und Links die Fahrräder) sprich zuparken kann's nicht sein.
Wie kann das sein, hab ich etwas nicht beachtet? Jeder meinte zu mir ich kann da ohne Probleme parken...
2 Antworten
Zunächst mal würde ich prüfen, ob die Verwarnung authentisch aussieht. Danach würde ich prüfen, ob sie tatsächlich dich betrifft oder ob jemand anderes sie einfach an deinen Motorroller gehängt hat.
Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass du auf einem öffentlichen Gehweg geparkt hast. Das ist verboten, wird aber vielerorts geduldet. Jedenfalls kann der Vorwurf des Parkens im eingeschränkten Haltverbot gar nicht gelten, denn das Haltverbot bezieht sich nur auf die Fahrbahn oder ggf. einen Seitenstreifen, niemals aber auf einen Gehweg.
Vielleicht eine Zone und du hast das Schild am Beginn bereits vergessen.