Beförderung der Begleitperson auch ohne Wertmarke?
Bei einem „B“ auf dem Schwerbehindertenausweis fährt immer die Begleitperson kostenlos mit. Geht das auch ohne Wertkarte des Ausweisinhabers, wenn der einen gültigen Fahrschein hat ?
3 Antworten
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Gefunden habe ich
Eine Begleitperson muss im deutschen Fern- und Nahverkehr dann unentgeltlich befördert werden, wenn
die zu begleitende Person einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit sich führt und
in diesem Ausweis das Merkzeichen „B“ nicht gelöscht ist (d.h. es darf nicht durchgestrichen sein).
Diese unentgeltliche Mitnahme der Begleitperson ist unabhängig von der Berechtigung der schwerbehinderten Person selbst, unentgeltlich im Nahverkehr befördert zu werden. Es muss also für die Beförderung der Begleitperson kein Beiblatt mit gültiger Wertmarke vorgezeigt werden.
https://www.oepnv-info.de/freifahrt/haeufig-gestellte-fragen/begleitperson
ja natürlich.
hab grad nochmal nachgefragt. Das gilt sogar unabhängig davon, ob der Behinderte einen Fahrausweis hat oder nicht. selbst wenn er schwarz fährt ist die Begleitung raus.
Ja, die Wertmarke ist nicht erforderlich.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zum Zugbegleiter im Fernverkehr der DB