Schwerbehindert und wertmarke für Zug verloren-Trotzdem kostenlos fahren?
Hallo, ich wollte morgen mit meiner Schwester in die Stadt fahren mit dem Zug. Sie ist schwer behindert und hat einen Schwerbehindertenausweis von 100 % und das Merkzeichen H, B, G draufstehen. Sie hat die wertmarke verloren aber neu bestellt. Darf sie trotzdem kostenlos mit dem Zug fahren oder nicht? Überall steht was anderes, dass verwirrt mich total. Dankeschön
4 Antworten
ja kann sie, eventuell muss sie ihren ausweis zeigen und die Wertmarke dann nachzeigen, wenn sie da ist.
Wenn ihr sicher gehen wollt, zieht lieber ein Ticket.
Ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber schau mal, ob es ein Gruppentagesticket gibt.
Das ist auf jeden Fall günstiger als Einzelfahrscheine.
Sie kann aktuell keinen Nachweis vorlegen. (Der Bescheid reicht nicht aus, zumal er nicht belegt, dass man eine Wertmarke hat). Man kann zwar quasi überall bei einer vergessenen personalisierten Fahrkarte diese nachträglich vorlegen. Aber dafür gibt's a) Fristen (legt man im dieser Zeit nicht vor, dann ist es Fahren ohne gültigen Fahrschein) und b) fällt eigentlich immer eine Bearbeitungsgebühr an.
Beispiel aus meiner Stadt:
Der Nachweis muss binnen 7 Tage vorliegen und es fällt eine kleine Gebühr an, irgendwas zwischen 5 und 10 Euro. Weiß ich nicht mehr. Das Ticket muss natürlich an dem jeweiligen Tag bereits Gültigkeit gehabt haben.
Das wäre also ein kleines Spiel mit dem Feuer, da man eben nie genau weiß, wie lang es dauert bis der Ersatz da ist. Bei mir dauert es z.B. bei Wertmarken bis zu 2 Wochen.
Ich würde daher ganz normal Tickets lösen (und hab es auch selbst schon so gehandhabt).
Zumal insbesondere im Zügen ja doch sehr regelmäßige kontrolliert wird
Sie braucht eine gültige Wertmarke, die Begleitung fährt immer kostenlos (auch ohne Wertmarke).