Wie PKW während Überführungsfahrt versichern?
Hallo,
ich möchte gern einen PKW weiter weg von meinem Wohnort bei einem Autohändler kaufen.
Nach dem Kauf soll aber ein guter Bekannter (er lebt nicht in meinem Haushalt) das Auto zu mir nach Hause bringen.
Erst in meinem Wohnort angekommen, möchte ich in Ruhe auf einem großen und ruhigen Parkplatz mit dem neuen Auto fahren üben, da der neue PKW deutlich größer ist als mein alter PKW. Einen Führerschein habe ich natürlich.
Frage: Wie muss das Auto versichert sein und auf wen wie zugelassen sein während der Überführungsfahrt durch meinen Bekannten? Ich möchte, dass es währenddessen vollkaskoversichert ist.
Ist das ein Fall für das Kurzzeitkennzeichen?
Wer zahlt die Kosten, wenn mein Bekannter auf der Fahrt einen Unfall bauen sollte?
Wer sollte das Kurzzeitkennzeichen beantragen?
Danke schon mal.
4 Antworten
Ist das ein Fall für das Kurzzeitkennzeichen?
Nein, du da eine Vollkasko bereits während der Überführung willst.
Die Lösung besteht darin, das Fahrzeug nach dem Kauf online zuzulassen und mit ungestempelten Kennzeichen zu überführen, welche du dir vorab reserviert und herstellen lässt.
Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen sind in der Regel nur über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert!
"Es ist aber auch möglich, für das Kurzzeitkennzeichen eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, sie muss aber eigens beantragt werden. " !!
Richtig! Das muss man lediglich mit dem Versicherer abstimmen.
Das nennt sich "vorläufige Deckung".
Wie, so wie es gebraucht wird, da eine VK gewünscht wird und nicht nur eine Überführung stattfinden soll, muss eine echte Zulassung her.
Allzeit gute Fahrt.
Ok, danke. Wie und auf wen muss das Auto dann zugelassen werden? Es soll mein Auto werden und der Bekannte soll es ja nur in meinen Wohnort überführen.
Dann musst Du es zulassen und so versichern vor der Zulassung, wie es ab Zulassung gebraucht wird. Allzeit gute Fahrt.
Der Händler kann, wenn du ihm die notwendigen Unterlagen und Vollmachten gibst, das Fahrzeug auf dich zulassen. Dafür gibt es in jeder Stadt Zulassungsdienstleister. Habe ich auch schon gemacht und ein Auto 250km von zu Hause gekauft.
Das ist eigendlich genau das wofür die Kurzzeitkennzeichen erfunden wurden!
Die Versicherungsgebühr in Höhe von 50 € für die KZ Kennzeichen wird erlassen, wenn das Fahrzeug innerhalb von 12 Wochen nach erteilen der Kurzezeitzulassung bei der gleichen Gesellschaft regelversichert wird.
d.h. Kurzzeitkennzeichen holen, Fahrzeug überführen, und dann regulär anmelden. Danach kann man damit fahren. egal ob auf dem Parkplatz oder der straße.
Dafür gibt es leider keinen Vollkaskoschutz :-((
Ich möchte, dass es währenddessen vollkaskoversichert ist...
Das geht leider nicht. Aber man kann es auch anders handhaben. Wenn man genau weiß was man kauft, kann man sich die Papiere schicken lassen und das Fahrzeug direkt fertig zulassen.
oder man muss eben 2 mal hin. Anschauen, Probefahren, kaufen, papiere mitnehmen zulassen wiederkommen, kennzeichen dran schrauben abfahrt.
ggf. kann man auch mittels digtaler Zulassung von unterwegs aus das Fahrzeug zulassen.
Ok, danke für die Antwort. Wenn mein Bekannter die Überführungsfahrt vom Händler macht, muss er für sich die eVB Nummer holen und das Kurzzeitkennzeichen beantragen? Oder kann oder sogar muss ich das für ihn machen, weil ich das Auto gekauft habe?
Wenn das Fahrzeug auf dich versichert werden soll, dann ist es besser, wenn du die EVB Nummer beantragst und oder die Kennzeichen holst.
Ok danke. Es ist also besser, wenn ich es mache. Aber mein Bekannter darf es dann auch, falls ich an dem Tag nicht kann?
Hallo, wieso muss das sein, für das Kurzzeitkennzechen kann man auch die Vollkasko beantragen...