Rotes KFZ Kennzeichen?
Ich bin selbst. Fahrzeug Überführer; arbeite als Dienstleister für ein Autohaus, darf ich mit dem Händlerkennzeichen des Autohauses Überführungsfahrten machen ?
wenn Ja unter welcher bedingung?
Gruß Ebi
3 Antworten
Nein. Die dürfen es nicht weitergeben. Anders wenn du im Auftrag des AH handelst. Warum beantragt du kein eigenes.
Als selbständiger Überführer bist du dein Chef und höchstens Subi von einem Autohaus. Du verdienst genug und kannst Unkosten der Steuer gegen rechnen.
Ich handele nur im Auftrag vom Autohaus. Für 5bis 6 Fahrten im Jahr rechnet sich eine rote Nummer nicht. Danke für die Antwort.
Du gehörst nicht zum Autohaus. Deshalb dürfen sie es dir rein rechtlich nicht geben. Näheres kläre mit dem AH ab.
Nein, die Weitergabe der roten Kennzeichen an Dritte, betriebsfremde Personen, ist nicht gestattet.
Wenn du selbstständig bist, musst du selbst Überführungskennzeichen beantragen. Diese kannst du dann benutzen.
Ich arbeite ausschließlich für das Autohaus ,aber mache nur wenige Fahrten mit rotem Kennzeichen, dafür rechnet sich eine eigene rote Nummer nicht.
Gruß Ebi