Was tun wegen Kurzzeitkennzeichen?
Da ich keine ausweisonline Funktion habe um ein Gebrauchtwagen wiederanzumelden und das auto bereits geparkt steht wollte ich wissen ob man alternativ ein Kennzeichen beantragen weilbich nache mir sorgen dass währenddessen das Auto abgeschleppt wird während ich warte auf meine Freischaltung damit ich endlich dann das auto zulassen kann?.Gibt es da eine möglichkeit das Auto bis dahin ,legall weiter parken zu lassen ohne abschleppung oder muss ich ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen?.Kann jch es vielleicht der Polizei bescheid geben denn ich will wirklich nicht das mein Auto abgeschleppt wird.
3 Antworten
nein,geht nur auf privatgrund oder in einer Garage...alles andere ist nicht zulässig
Du kannst es auf ein abgeschlossenes Grundstück stellen, dann passiert gar nichts.
Bis dahin hast du ohne Kennzeichen aber das Risiko, das man es abschleppt oder du zumindest ein Ticket bekommst.
Fahren darfst du es ohne Kennzeichen übrigens gar nicht im Straßenverkehr, es sei denn, du bist auf direktem Weg zur Zulassungsstelle.
Kurzzeitkennzeichen sind nur für Probe- und Überführungsfahrten gültig! Nicht zum reinen parken. Stell das Auto auf einen Privatgrund, evtl bei Bekannten/Freunden wenn du selbst keine Möglichkeit hast.