Auto kaufen Kurzzeitkennzeichen?

3 Antworten

Schon mal gegoogelt?

https://www.strassenverkehrsamt.de/news/kurzzeitkennzeichen2

...und, da wollte ich wissen brauche ich die Zulassungsbescheinigung des Gebrauchtwagen um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen denn eine Kfz-versicherung habe ich abgeschlossen.

Also für ein Kurzzeitkennzeichen - auch 5-Tages-Kennzeichen genannt - benötigst du doch kein Kfz-Haftpflichtversich.vertrag: die eVB-Nr. ist ja für jedes bel. Fahrzeug verwendbar für einen vorläufigen Kfz-Haftpflichtschutz; nur mußt du dies beim Versicherer angeben bei der Anforderung, da hier andere Prämienabrechnungen erfolgen als bei der endgültigen Zulassung.

Für die endgültige Zulassung benötigst du natürlich einen neuen eVB-Nrn.-Code als vorläufiger Kfz-Haftpflichtschutz mit sämtlichen Papieren...

Das hört sich für mich komisch an,

KZK geht ja nur dann, wenn das gute Stück außer Betrieb gesetzt wurde und somit stellt ja der Verkäufer für die eine Probefahrt das KZK.

Eine Versicherung abschließen ist meist auch nur mit den Papieren möglich, es wurde aber doch nicht mal gekauft, warum also schon eine Versicherung.

Du solltest noch einmal mit Deinem Vers.-Berater sprechen, für mich läuft es unrund.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube ne Kopie ist vom Fahrzeugschein ist ausreichend.

Hast mal auf die Homepage der Zulassungsstelle geguckt? Da steht das oft beschrieben, was man braucht.