Fahrerflucht bei einen leichten Anstoßen von meinen ind den geparkten auto?
Ich bin heute gegen ein geparktes auto gefahren bzw. Angestoßen.
Ich dachte mir nicht viel dabei da das auto achon beschädigt war würde der fahrer das sicherlich nicht erkennen.
Jetzt steht die Polizei vor der Tür.
Ich habe meinen Führerschein jetzt erst um die 1-2 jahre.
Welche folgen bekomme ich?
Geldstrafe oder doch was anderes?
Lg
6 Antworten
Du hast Fahrerflucht begangen und das ist schon eine Straftat. Selbst wenn das andere Auto bereits schäden aufweist, ist das kein Grund davonzufahren.
Du bekommst also die Strafe der Fahrerflucht (unerlaubtes verlassen der Unfallstelle), darfst den Schaden bezahlen und wenns ganz dumm läuft wird dir der Führerschein abgenommen und du bekommst ne MPU
Dann solltest Du den Schaden ohne Versicherung selber bezahlen, dann wird jedenfalls kein Regress genommen und die SF-Klasse wird auch nicht angetastet.
Aber das hat Dir Dein Berater/Makler bestimmt auch schon gesagt.
Ach da schau her, Google ist wieder online!
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html
Vielleicht fällt es Dir nicht auf, aber die Schadenshöhe spielt erstmal keine Rolle. Bei einem Banküberfall ist es auch egal ob 10 oder 10.000 erbeutet wurden.
Unerlaubtes Verlassen des Unfallortes ist ein Straftatbestand § 142 StGB, und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Was jetzt in deinem Fall zur Anwendung kommt, das weiß nur der zuständige Richter. Du kannst dich aber ziemlich sicher schon mal auf eine führerscheinfreie Zeit einstellen von nicht unter sechs Monaten. Wenn Du Glück hast kommst du mit einer Geldstrafe zwischen 40 und 60 Tagessätzen davon. Kommt vor allem darauf an, wie hoch der Schaden ist, und Wie Du dich vor Gericht einläßt. Erwichst du einen übellaunigen Richter, der auf Leute wie dich das Messer geschliffen hat, und der verpaßt die mehr als 90 Tagessätze, bist du automatisch vorbestraft.
ich würde mir dringend einen Anwalt suchen. Punkte in Flensburg, Bussgeld für die Ordnungswidrigkeit, Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit, all das ist nebensächlich zu obigem.
Wenn er dich Anzeigt, gibt’s ne Geldstrafe und wenn der Schaden größer ist wird die Versicherung sagen.. nope kannst du selbst übernehmen.
also wenn du Pech hast, wirds teuer.
Wie kommste denn auf größer, bei jeder Straftat droht doch Regress bis zu 5.000 EUR und die SF-Klasse wird auch noch belastet, auch bei 500 EUR-Schaden.
Wegfahren nach einem Unfall = Fahrerflucht (§ 142 StGB) – das ist in Deutschland eine Straftat
- Egal wie gering der Schaden ist – selbst ein Kratzer!
- Auch wenn das andere Auto schon beschädigt war – du bist trotzdem verpflichtet, den neuen Vorfall zu melden.
Auch bei kleinem Schaden ist Fahrerflucht kein Bagatelldelikt gerade in der Probezeit kann es zu ernsthaften Konsequenzen kommen.
Aber: Wenn du einsichtig bist, noch nie negativ aufgefallen bist und der Schaden wirklich gering ist, kann es milder ausfallen z. B. Geldstrafe + Probezeitverlängerung ohne Führerscheinentzug.
Ein Anwalt kann helfen, Schadenbegrenzung zu betreiben.
Es ist wirklich ein sehr kleiner schaden also über was ich mir Sorgen mache ist das ich es nicht gemeldet habe