Fahrerflucht bei einen leichten Anstoßen von meinen ind den geparkten auto?

6 Antworten

Du hast Fahrerflucht begangen und das ist schon eine Straftat. Selbst wenn das andere Auto bereits schäden aufweist, ist das kein Grund davonzufahren.

Du bekommst also die Strafe der Fahrerflucht (unerlaubtes verlassen der Unfallstelle), darfst den Schaden bezahlen und wenns ganz dumm läuft wird dir der Führerschein abgenommen und du bekommst ne MPU

Dann solltest Du den Schaden ohne Versicherung selber bezahlen, dann wird jedenfalls kein Regress genommen und die SF-Klasse wird auch nicht angetastet.

Aber das hat Dir Dein Berater/Makler bestimmt auch schon gesagt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Unerlaubtes Verlassen des Unfallortes ist ein Straftatbestand § 142 StGB, und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was jetzt in deinem Fall zur Anwendung kommt, das weiß nur der zuständige Richter. Du kannst dich aber ziemlich sicher schon mal auf eine führerscheinfreie Zeit einstellen von nicht unter sechs Monaten. Wenn Du Glück hast kommst du mit einer Geldstrafe zwischen 40 und 60 Tagessätzen davon. Kommt vor allem darauf an, wie hoch der Schaden ist, und Wie Du dich vor Gericht einläßt. Erwichst du einen übellaunigen Richter, der auf Leute wie dich das Messer geschliffen hat, und der verpaßt die mehr als 90 Tagessätze, bist du automatisch vorbestraft.

ich würde mir dringend einen Anwalt suchen. Punkte in Flensburg, Bussgeld für die Ordnungswidrigkeit, Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit, all das ist nebensächlich zu obigem.

Wenn er dich Anzeigt, gibt’s ne Geldstrafe und wenn der Schaden größer ist wird die Versicherung sagen.. nope kannst du selbst übernehmen.

also wenn du Pech hast, wirds teuer.


schleudermaxe  19.06.2025, 22:04

Wie kommste denn auf größer, bei jeder Straftat droht doch Regress bis zu 5.000 EUR und die SF-Klasse wird auch noch belastet, auch bei 500 EUR-Schaden.

Sligmixx 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 21:46

Es ist wirklich ein sehr kleiner schaden also über was ich mir Sorgen mache ist das ich es nicht gemeldet habe

SkuLzAUT  19.06.2025, 21:49
@Sligmixx

Wegfahren nach einem Unfall = Fahrerflucht (§ 142 StGB) – das ist in Deutschland eine Straftat

  • Egal wie gering der Schaden ist – selbst ein Kratzer!
  • Auch wenn das andere Auto schon beschädigt war – du bist trotzdem verpflichtet, den neuen Vorfall zu melden.

Auch bei kleinem Schaden ist Fahrerflucht kein Bagatelldelikt gerade in der Probezeit kann es zu ernsthaften Konsequenzen kommen.

Aber: Wenn du einsichtig bist, noch nie negativ aufgefallen bist und der Schaden wirklich gering ist, kann es milder ausfallen z. B. Geldstrafe + Probezeitverlängerung ohne Führerscheinentzug.

Ein Anwalt kann helfen, Schadenbegrenzung zu betreiben.

Sligmixx 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 21:54
@SkuLzAUT

Okay danke für die Antwort

Lg schönen Abend noch