Fiktive Abrechnung bei Vollkaskoschaden?

2 Antworten

Der Schaden ist der Versicherung unverzüglich zu melden und wird von der Vollkasko übernommen. Die Versicherung teilt dir mit, was die nächsten Schritte sind

Du kannst entscheiden ob du dir den Schadenswert auszahlen lässt oder ob du direkt die Reparatur abwickeln lässt. Was du möchtest musst du dann der Versicherung mitteilen.

Die Selbstbeteiligung fällt natürlich in beiden Fällen an (wird dir vom Schadenswert abgezogen oder hast du zur Reparatur zu zahlen). Auch findet ggf. eine Rückstufung deiner Schadensfreiheitsklasse statt, was einen höheren Beitrag bedeuten kann.

RhinO1991 
Fragesteller
 29.08.2023, 12:49

Wenn ich mir den Schaden von der VK auszahlen lassen möchte, kann ich mein Auto so weiter fahren ohne es zu reparieren? Also ich behalte das Geld dann von der Versicherung und repariere nichts? Danke

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Callidus89  29.08.2023, 13:02
@RhinO1991

Kommt auf den Schaden an.

Mit z. B. Kratzern, beulen und Dellen kann und darf man fahren.

Mit Beeinträchtigung sicherheitsrelevanter Funktionen darf man nicht fahren, außer vielleicht bis zu Werkstatt. Z. B. defekte Scheinwerfer/Blinker, hervorstehende scharfe Kanten, etc.. Das Fahrzeug ist dann eifnach nicht verkehrssicher. Bußgelder etc. können die Folge sein.

Und dann gibt es noch Schäden, mit denen kann man nicht fahren, selbst wenn man möchte und dürfte, z. B. vorbogene/gebrochene Radaufhängung, zerstörter Motor etc..

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Du musst zu einem Gutachter, der den Schaden beziffert. Diese Summe bezahlt in der Regel die Vollkasko.

RhinO1991 
Fragesteller
 29.08.2023, 01:10

Mein Auto war in einer Partnerwerkstatt von der Versicherung. Reicht das, damit mir meine Versicherung den Schaden auszahlt ?

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iQhaenschenkl  29.08.2023, 01:14
@RhinO1991

Dann hat die Werkstatt einen Kostenvoranschlag gestellt. Ja, das Reicht in der Regel.

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PlayadeMuro  29.08.2023, 09:34
@RhinO1991

Du erhältst aus dem Gutachten aber nur den Nettobetrag, ohne Mehrwertsteuer.

Es ist ja auch keine Mehrwertsteuer angefallen.

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grandy52  29.08.2023, 10:49

Nein, die VK bezahlt sicherlich keinen Gutachter den ihr Kunde einfach so beauftragt. Dafür haben die schließlich eigene Gutachter.

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