Versicherter PKW mit Falschen Kennzeichen Unfall wer übernimmt die Kosten?
Moin, kurz und knapp ein Kumpel von mir ist mit seinem Auto (Vollkasko Versichert) mit Flaschen Kennzeichen gefahren und hat einen Unfall voran er schuld ist verursacht! Polizei hat die straften aufgenommen (Kennzeichenmissbrauch) und (Urkundenfälschung) ein anderes Auto wurde leicht beschädigt (Personen Schaden gab es nicht!
Jetzt meine Frage zählt die Versicherung den Vollenschaden oder nicht bzw sagt man egal Auto ist versichert Versicherung muss zahlen?
6 Antworten
Welche Versicherung sollte denn hier wohl zahlen? Die, dessen Kennzeichen am Fahrzeug hin, hat ja ein ganz anderes Fahrzeug versichert, das über die Fahrzeugident.-Nr. klar identifizierbar ist. Die Kfz-Versicherung besteht ja nicht für das Kennzeichen, sondern für das Fahrzeug. Insofern besteht natürlich keine Deckung des Versicherers, wenn das versicherte Fahrzeug gar nicht am Unfall beteiligt war.
Ich weiß es nicht.
Ich hoffe aber, dass die Versicherung den Schaden vom Gegner zahlt (damit dieser nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt), aber bis auf den letzten Cent es vom Halter zurückholt. Und den eigenen Schaden wegen den vorsätzlichen Mißbrauch (ich glaube keinem, dass er aus Versehen sich falsche Schilder ans Auto schraubt) nicht erstattet.
Zusätzlich dann noch die rechtlichen Konsequenzen wegen Kennzeichenmißbrauch und Urkundenfälschung.
Für den fremdschaden zahlt die Versicherung (die original daa fahrzeug versichert hat) immer erst mal .. kann sich aber einen Teil zurückholen.
Vollkasko wird sie ablehnen. Unzulässige Nutzung .. nicht versichert.
Warum verwendet man falsche Kennzeichen ? Um ein Verbrechen zu begehen ? Ich denke der wird andere Probleme bekommen als seine karre zu verlieren.
Dein Kumpel bleibt in voller Höhe auf dem.Schaden sitzen, weil Kennzeichen und Versicherung nicht zusammenpassen. Der gegnerische Schaden wird bezahlt und die Versicherung nimmt deinen Kumpel mit der vollen Höhe in Regress. Strafrechtlich ist das Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Versicherungsschutz, so wie Urkundenfälschung. Das heißt im Klartext: Lappen erstmal weg und eine Geldstrafe abhängig vom Einkommen.
Also wenn Versicehrungsschutz bestand, dann wird die Haftpflicht den gegnerischen Schaden übernehmen. Selbst wenn keiner bestand, übernimmt in der Regel der Versicherungsverband. Allerdings fordern die vom Schädiger ggf. zurück!
ähnliches gilt auch für die bestehende Haftpflicht. die können wenn auch nicht vollumfänglich aber z.B. bis zu einer Jahresprämie bei einer sogenannten Obliegenheitsverletzung, und das könnte duchaus das falsche Kennzeichen sein, bis zu einem Jahresbeitrag oder 5.000 € vertragstrafe verhängen, die Kumpelchen als Schädiger wird zahlen müsen.
Bei der Kaskoversicherung ists anders. die muss bei einer Obliegenheitsverletzung garnicht zahlen.
Bei einer höheren Schadenssumme empfielt es sich, sich noch einmal zu versichern, ob die Versicherung wirklich darauf pochen kann. d.h. sich anwaltlich beraten zu lassen.