Auto unangemeldet auf Privatparkplatz stehen lassen?
Kann ich mein Gebrauchtwagen, ohne Kfz-Zulassung, ohne Versicherung und ohne Kennzeichen, auf meinem Parkplatz stehen lassen oder muss mein Auto versichert sein? Ich verfüge erst ab nächstem Monat über einen Führerschein und wollte den Vorbesitzer abmelden, bzw. mich erst ab dem Zeitpunkt anmelden, ab dem ich über eine Fahrerlaubnis verfüge. Ich lese im Internet, dass eine Versicherung und Co Pflicht sind, andernfalls ist das Auto nicht zugelassen und kann nicht gefahren werden. Da ich es aber gar nicht fahren möchte, stelle ich die besagte Frage.
Liebe Grüße
12 Antworten
Auf dem eigenen Grundstück bestimmt (nur) der Eigentümmer, dort darf ein abgemeldetes Kfz beliebig lange stehen. Zu beachten ist nur:
- fehlender Versicherungsschutz insbesondere Diebstahl, Sturm, Hagel usw
- das keine Gefahr für die Umwelt vorhanden ist (defektes Auto z.B. Ölverlust)
- keine andere Nutzung durch behördliche Nutzungsordnungen vorliegt, oder es sich z.B. um einen fortwirtschaftlichen Grundbesitz handelt
Zu wenig Info. Bzw. such nach meinen Stichwörtern unten zur Sicherheit im Internet, weil IANAL.
StVO & Co.:
- Es muss ein Privatgrundstück sein, wo es steht.
- Es muss umfriedet sein. So wie ich https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/kfz-ruheversicherung-was-ist-ein-umfriedeter-stellplatz-1910880.html muss es aber kein (verschlossenes) Tor haben und es wohl ist erlaubt, wenn andere Leute durchlaufen bzw. dran durchfahren können (nicht verwechseln mit legalem fahren ohen Fahrerlaubnis).
- Darf nicht gegen Umweltschutz verstoßen, z. B. keine schädl. Betriebsstoffe auslaufen.
- Bei zuvielen derartigen Autos könnte eine illegale Entsorgung vermutet werden.
Zivilrechtlich:
- Kann im Mietvertrag verboten sein, unangemeldete Autos dort abzustellen.
notting
PS: Wenn das Auto noch angemeldet ist, aber z. B. das Ordnungsamt Wind davon bekommt, dass die HU überzogen ist, gibt's dafür Bußgeld. Bei abgemeldeten Autos wohl nicht.
Wenn du zwar einen Stellplatz hast, der Bereich aber auch für andere Mieter zugänglich ist, dann darf das Auto dort nicht stehen. Wenn sonst keiner Zugang hat, dann ist es okay.
Wenn du zwar einen Stellplatz hast, der Bereich aber auch für andere Mieter zugänglich ist, dann darf das Auto dort nicht stehen.
Quelle? AFAIK ist das falsch. Das mit der Nichtzugänglichkeit für andere betrifft IMHO nur legales fahren ohne Fahrerlaubnis.
notting
"Privatparkplatz" sagt nichts aus. Liegt dieser Parkplatz direkt draußen, außerhalb des privaten Grundstückes, darfst du das nicht.
"Mein" ist ein besitzanzeigendes Fürwort, kein eigentumsanzeigendes 😉
Das hast du sehr schön erklärt, so dass sogar ich nun glaube, es verstanden zu haben.
Eben, und die Nachbarn und andere können auf das Grundstück, somit darf da das gute Stück nicht abgestellt werden, auch ich mache die Spielregeln nicht.
Entweder ein vom öffendlichen Verkehrsraum getrennter Parkplatz oder eine Stellfläche zB vor deinem Haus auf deinem Grundstück ( Kann auch Teil einer Mietsache sein wenn es der Vermieter erlaubt ) . Häuffig macht es Sinn eine Fahrzeugabdeckplane drüber zu werfen um Verschmutzung und Macken zu Vermeiden ( Und das Ordnungsamt stellt dann auch keine Blöden fragen ).
Ich habe stellplätze vor dem Haus und Parke stinseitig zur Hauswand . ich mach das schon etliche Jahre so bei wechselnden Fahrzeugen und hatte nieh Probleme
Auf meinem Grundstück, nicht auf einer öffentlichen Straße. Im Mietvertrag als mein Parkplatz gekennzeichnet