Kfz-Versicherung – die neusten Beiträge

Wirtschaftlicher Totalschaden weiterfahren?

Folgende Situation, ein sehr gepflegtes Fahrzeug wurde beschädigt. Der Fahrer war Schuld, hatte Vollkasko.

Das Auto hat einen Auffahrschaden vorne. Der Gutachter stellt einen wirtschaftlichen Totalschaden fest. Im Gutachten stehen Posten die nur Schönheitsfehler haben (zb Kotflügel links und rechts Kratzer die eigentlich gar nicht vom Unfall kommen, Motorhaube hat einen kleinen Kratzer und eine minimale Beule vorne, nicht der Rede wert).

All diese Posten würden komplett ausgetauscht werden laut Gutachten. Tatsächlich braucht es nur neue Stoßstange und Kleinteile vorne. Der Aufprall war so gering das nichts hinter der Stoßstange beschädigt wurde. Durch Lohnkosten und Orginalteile (Auto stand in einer Vertragswerkstatt) war also der Wiederbeschaffungswert überschritten. Man bekam ein Angebot eines Aufkäufers, die Differenz zum Wiederbeschaffungswert wurde ausgezahlt. Nun wird das Fahrzeug in einer freien Werkstatt repariert. Soweit alles gut.

Das Fahrzeug ist weiterhin bei der gleichen Versicherung versichert. Auf Nachfrage wurde gesagt es sei ja das eigene Eigentum, es ist weiterhin versichert, nur es wäre nicht nachvollziehbar warum man es reparieren lässt. Macht aber für den Fahrzeuginhaber vollkommen Sinn, und das Auto ist bis auf eine kleine Beule vorne am Rand der Motorhaube dann wieder im vorherigen Zustand.

Wenn nun irgendwann wieder ein Versicherungsfall eintreten sollte, macht die Versicherung dann Probleme?
Sollte man wechseln?

sorry für den langen Text

Werkstatt, Kfz-Versicherung

Wie bekomme ich ein KFZ ohne Papiere zugelassen?

Ich habe die Möglichkeit bekommen, über Bekannte praktisch kostenlos an ein gebrauchtes Auto zu kommen. Das Auto gehört einer älteren Dame, die leider gesundheitlich seit einiger Zeit sehr eingeschränkt ist. Deshalb stand das Auto jetzt für einige Monate auf der Straße. Jetzt hat das Auto vom Ordnungsamt einen roten Zettel bekommen und wurde von Familienmitgliedern abgemeldet.

Ich würde das Auto gerne wieder instandsetzen (lassen) und bin mir unsicher wie es mit den Papieren aussieht. Die ältere Dame kann leider ihren Fahrzeugbrief nicht mehr finden, und der Fahrzeugschein wurde für die Abmeldung an die ehemalige Versicherung geschickt. Da ich das Auto ohne den Fahrzeugbrief nicht zulassen kann habe ich keine Überführungskennzeichen angefragt, sondern lasse das Auto erstmal schnellstmöglich abschleppen und zu einer befreundeten Werkstatt bringen.

Wie bekomme ich das Auto nun zugelassen? Der TÜV-Bericht ist übrigens auch nicht auffindbar. Ich habe gelesen, dass die Zulassungsbehörde für die Neubeantragung eines Fahrzeugbriefs eine eidesstattliche Versicherung von der Halterin/vom Halter braucht. Das würde ich der Bekannten natürlich gerne ersparen. Kann ich einfach einen Kaufvertrag aufsetzen und unterschreiben lassen? Dann bin ich der Halter und kann den Fahrzeugbrief beantragen? Kann ich den TÜV schonmal neu machen lassen oder brauche ich dafür auch Zulassungspapiere? Vielen Dank für eure Hilfe!

Gebrauchtwagen, Versicherung, Kfz-Versicherung, Autokauf, Auto verkaufen, Autokennzeichen, Gebrauchtwagenkauf, Kennzeichen, TÜV, Zulassung, Zulassungsstelle

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kfz-Versicherung