Soll ich mich an die Polizei nochmal wenden?

6 Antworten

Für die Klärung der Angelegenheit mit der Versicherung musst du dich mit dem Unfallverursacher in Verbindung setzen.

Wenn der Schaden größer als ein paar Kratzer ist, solltest du ihn von einem Sachverständigen begutachten lassen und dann zum Anwalt gehen, der deine Interessen dem Unfallverursacher gegenüber durchsetzt.

Die Kosten des Anwalts muss der Verursacher tragen.


schleudermaxe  19.05.2025, 11:31

Das gute Stück war zum Glück verkehrtsssicher und auch fahrbereit. Da kommt also nicht so viel bei rum für einen Gutachter.

florestino  19.05.2025, 11:37
@schleudermaxe

Das stimmt so nicht. Auch wenn das Fahrzeug noch fahrbereit ist, kann der Schaden erheblich sein. Vieles ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich.

Ich hatte nach einem vermeintlich "kleinen" Auffahrunfall, der zunächst so wirkte, als wären es nur ein paar Lackschäden, einen Schaden von 2500€.

Ich würde die Angelegenheit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben.

Der regelt alles für Dich!

Falls Du Anspruchsteller bist, haste Dich an den Verursacher zu wenden.

Geht auch mit Anwalt, dauert dann meist aber länger.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Polizei hat mit deinen Schadenersatzansprüchen nichts zu tun. Du solltest dich an die gegnerische Versicherung wenden und dort deinen Schaden geltend machen. Solltest du die Versicherung noch nicht kennen, kannst du diese anhand des gegnerischen Kennzeichens unter 0800 2502600 in Erfahrung bringen.

Du musst Dich an die gegnerische Versicherung wenden. Oder nimm lieber ein RA, der regelt alles, scheinst ja etwas unbeholfen zu sein.