Nafhbar beschwert sich über korrekt geparkes Auto - berechtigt?

7 Antworten

Da wir hier die Örtlichkeit nicht kennen, wissen wir auch nicht ob ein Verstoß vorliegt.

Denn nur weil nicht explizit ein Parkverbot ausgeschildert ist, bedeutet das noch lange nicht, dass ein Park- oder Halteverbot gültig ist.

Die StVO gibt hier genügend Beispiele.

Parken vor Garagen, Garagenzufahrten, Hofeinfahrten, Stellplatzzufahrten und und und. Alles Verbote nach der StVO ohne Beschilderung....


Ghostwriter2  09.04.2025, 14:06
Denn nur weil nicht explizit ein Parkverbot ausgeschildert ist, bedeutet das noch lange nicht, dass ein Park- oder Halteverbot gültig ist.

Das muss wohl heißen: ... nicht gültig ist.

Oder besser: ..., dass Parken oder Halten erlaubt ist.

Merve218 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 13:59

Ich möchte nur ergänzen, dass mein Vater beim Parken dabei war und wir beide darauf geachtet haben, dass niemand behindert wird. Auch eine Nachbarin hat mich auf den Zettel hingewiesen – sie hat sich das Ganze ebenfalls angeschaut und bestätigt, dass mein Auto weder eine Einfahrt noch einen Parkplatz blockiert hat. Es war wirklich ein Platz, wo viele andere auch parken, ohne dass es bisher Probleme gab.

Deshalb hat mich der Zettel auch sehr überrascht.

...an einem Platz, der weder verboten noch jemandem zugewiesen ist. Ich habe weder eine Einfahrt noch einen Parkplatz blockiert.

Wenn das stimmt, hast du nichts zu befürchten.


Merve218 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 13:58

Das hat oft mal passiert, wenn mein Bruder oder Vater geparkt hat. Sollte das wieder Passieren, was muss ich tun?

Es gibt Autofahrer, die können nicht so gut rangieren oder einparken. Dann gibt es noch Dauernörgler und Querulanten.

Wenn dort Parkmarkierungen angebracht sind, ist das Parken innerhalb der Markierungen erwünscht, aber nicht verboten. Erst wenn Du durch Dein Parken konkret ein anderes Fahrzeug behinderst, kann es Ärger geben. Gelegentlich ist durch ein Zusatzschild das Parken nur innerhalb der Parkmarkierungen erlaubt.

Wann eine Behinderung vorliegt, darüber kannst Du in Gerichtsurteilen nachlesen. Einige wenige Male beim Rangieren die Richtung zu wechseln und gegenzulenken, ist grundsätzlich noch keine Behinderung. Aber bei Fahrzeugen mit Sonderrechten gilt das nicht. Die müssen direkten Zugang haben.

Ja nu, manche Menschen haben halt keine anderen Lebensinhalte, als sich über alles zu beschweren was nicht ihren Gewohnheiten entspricht. Die tun mir leid.

Ich würde nochmal in mich gehen, ob ich wirklich korrekt parke (kein Parkverbot, 3 m Durchfahrt frei...) und wenn dem so ist, diesen Zettel in den Müll werfen und vergessen.

Kann LAWOG oder die Gemeinde überhaupt eingreifen, wenn kein offizieller Verstoß vorliegt?

Nein. Allenfalls kommt jemand, stellt fest dass das Parken dort gegen nichts verstößt und geht wieder von dannen. Mit einer mehr oder weniger klaren Ansage an den Beschwerdeführer, dass er nicht über Richtig und Falsch bestimmt.


Merve218 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 14:14

An dem Platz, an dem ich geparkt habe, parken nicht nur ich, sondern auch viele andere im Laufe des Tages – und das ist nicht das erste Mal, dass so ein Zettel auftaucht.

Die Person, die solche Zettel hinterlässt, schreibt manchmal sogar solche Nachrichten, obwohl andere ihre Autos auf ihrem eigenen Parkplatz parken. Es wirkt so, als wolle sie den Leuten einfach Angst machen.

Der Linzer LAWOG ist sowas völlig egal, die geht so einer Meldung nicht mal nach. Weiß ich aus Erfahrung.

Und die Polizei wird nur was tun, wenn parken dort verboten wäre. Ist es überhaupt auf der Straße oder eh auf dem privaten Parkplatz? Dann ist die Polizei nicht mal zuständig (gibt es ein Schild: hier gilt die StVO? Dann ist es sicher ein Privatgrundstück).


Merve218 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 18:26

Es ist kein privaten Parkplatz und ganz egal wenn ich nicht da bin, die anderen parken immer auf jedenfalls. Also der Parkplatz bleibt überhaupt nicht frei. Eine geht raus und eine kommt und parkt einfach.