Porsche Taycan 4 vs. Tesla 3 Performance?

Der Vergleich liegt nicht gerade nahe: 2025 Porsche Taycan 4 zu 107.300 Euro Grundpreis (normaler Akku) versus 2025 Tesla 3 Performance Dual Motor Highland zu 58.490 Euro.

Bringt man den Porsche auf Ausstattungsniveau des Tesla, vergrößert sich die ohnehin riesige Preisdifferenz noch. Der Porsche kostet fast das Doppelte.

Allerdings sind wiederum manche Features beim Tesla weder Serienausstattung noch als Sonderausstattung lieferbar. Man denke beispielsweise an die serienmäßige Luftfederung und das Zweiganggetriebe beim Porsche oder die größere Batterie und die Allradlenkung als teure Optionen.

In der Verarbeitung hat der Tesla deutlich zugelegt, während Fachleute die Verarbeitung des Porsche als insgesamt gut, aber nicht überragend bezeichnen. Die Differenz dürfte also nicht allzu groß sein.

Porsche stand immer für überragende Wiederverkaufswerte (911er!), das trifft aber für den Taycan nicht zu. Wenn ich die mauen Restwerte eines Taycan Pre-Facelift-Modells vor 2/2024 anschaue, falle ich vom Glauben. Also kein Vorteil gegenüber einem Tesla, nominal schon gar nicht.

Auch wenn der Porsche hinsichtlich Image, Fahrwerk, Bremsen, Lenkung, Service etc. objektiv das tollere Auto ist, ohne allerdings bessere Fahrleistungen, mehr Reichweite oder mehr Platz zu bieten, stellt sich die Frage:

Ist er mit dem Tesla letztlich doch vergleichbar und ist der Porsche den absurd hohen Mehrpreis überhaupt wert, zumal er mit bald 200.000 gebauten Exemplaren ebenso kein rares Auto mehr ist?

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Ich kenne Leute die beides fahren. Zufriedenen sind sie mit dem Tesla mehr als mit dem Porsche.

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Tesla baut sehr gute Alltagsautos, die nicht ohne Grund die weltweit am Meisten gekauften Modelle sind. Tesla hatte auch lange Jahre einen guten Ruf.

Zwei Faktoren sind relevant

A) Tesla ist so erfolgreich, dass es etablierte Deutsche Autohersteller ziemlich alt aussehen lässt. Diese fahren seit Jahren eine Marketing Kampagne gegen Tesla und werden dabei von den deutschen Auto-Medien massiv unterstützt.

B) Elon Musk legt ein aus europäischer Sicht sehr ungewöhnliches Verhalten an den Tag. Auch hat er sich eine Zeitlang mir Donald Trump verbundet, der ja auch hier nicht beliebt ist.

Dazu kommt noch dass einige Mitbürger sich scheinbar von Elektromobilität selbst angegriffen fühlen und auf Abwehrkampf geschaltet haben. Und Tesla steht halt für Elektroautos ganz vorne.

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Wenn es dir um den Platzbedarf geht: Vergleiche das gesamte System (Motor, Kraftstoffbehälter, Getriebe, Kühlung,...).

Dann hat du heute schon Elektro im Vorteil.

Dazu kommt dass du bei Elektro keine "Klötze" hast, sindern die Komponenten so verteilen kannst, das da nichts im Weg steht. Im Gegensatz zu einem Verbrenner Motor

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Nachdem in allen unabhängigen Tests von Fahrsicherheitssystemen das System von Tesla gewinnt oder unter den Top 3 ist kannst du derzeit wenig besseres kaufen.

Der letzte große Test war von den Chinesen. Da hat Tesla vor allem anderen, auch allen Chinesen gewonnen und sämtliche Tests bis auf das Wildschwein bestanden.

Die anderen hatten übrigens Radar und teilweise Lidar und waren trotzdem schlechter. Und Trends, obwohl "nur" Kamera hat gewonnen.

Das sind die Fakten. Das hindert aber viele nicht daran trotzdem die Meinung zu vertreten "nur mit Kamera kann das nichts werden". Natürlich ohne Begründung außer "das ist so (aufstampf)" oder "das weiß ich, weil ich das weiß".

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Welche Städte folgen werden? Langfristig alle.

Das ist der Vorteil der Lösung von Tesla. Sie skaliert schnell und exponentiell.

Die von anderen Anbietern wie es aussieht nicht. Weiß jemand was Waymo daran hindert mehr Gebiet abzudecken?

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Braucht es nicht, gibt es schon. Nennt sich variabler Strompreis. In Deutschland gibt es einen Anbieter, in Österreich noch sehr viel mehr.

An machen Wochenenden im Sommer bekommst du (in Ö) Geld bezahlt, wenn du dein Auto auflädst.

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Ist die ERFG tatsächlich sinnvoll?

Elektrofahrzeugregulierungsförderungsgesetz (ERFG)

vom 18.07.2025

§ 1 – Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt die technischen, finanziellen und steuerlichen Anforderungen sowie die staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 – Hauptuntersuchungspflicht für Elektrofahrzeuge

(1) Elektrofahrzeuge sind alle zwei Jahre einer Hauptuntersuchung nach Maßgabe des § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu unterziehen.

(2) Wird die Gültigkeit der Prüfplakette überschritten, so hat der Fahrzeughalter eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) begangen und es erfolgt die Verhängung eines Bußgeldes nach Maßgabe des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs.

(3) Die Pflicht zur Entrichtung des Bußgeldes entfällt mit dem Nachweis über die Durchführung einer ordnungsgemäßen Hauptuntersuchung. Bereits entrichtete Bußgelder werden nicht rückerstattet.

§ 3 – Pflicht zur Vorhaltung einer Ersatzbatterie

(1) Der Halter eines Elektrofahrzeugs ist verpflichtet, eine funktionstüchtige und zum Fahrzeugtyp passende Ersatzbatterie bereitzuhalten.

(2) Wird ein Verstoß gegen Absatz 1 festgestellt, so wird zunächst eine schriftliche Ermahnung ausgesprochen.

(3) Wird nach Ablauf eines Monats keine Ersatzbatterie nachgewiesen, erfolgt die Erhebung einer einmaligen jährlichen Strafzahlung in Höhe von 200 Euro.

(4) Die Strafzahlung wird durch einen Bußgeldbescheid fällig und ist unverzüglich zu begleichen.

(5) Erfolgt die Beschaffung einer Ersatzbatterie vor Ablauf des betreffenden Kalenderjahres, wird der gezahlte Betrag vollständig rückerstattet. Erfolgt die Beschaffung erst im darauffolgenden Kalenderjahr, entfällt der Erstattungsanspruch.

(6) Die Erhebung weiterer Strafzahlungen nach Absatz 3 erfolgt jeweils erneut im Folgejahr, sofern der Verstoß weiterhin besteht.

§ 4 – Austauschpflicht bei unzureichender Batteriekapazität

(1) Unterschreitet die Restkapazität der Antriebsbatterie eines Elektrofahrzeugs einen Wert von 59,5 Prozent der ursprünglichen Nennkapazität, ist die Batterie unverzüglich durch eine neue, funktionsfähige Batterie zu ersetzen.

(2) Wird der Austausch nicht bis zum Ablauf des betreffenden Kalendermonats nachgewiesen, erfolgt eine monatliche Strafzahlung in Höhe von 60 Euro.

(3) Die Strafzahlung ist solange fällig, wie der ordnungsgemäße Zustand nicht wiederhergestellt wird.

(4) Erfolgt der Austausch der Batterie noch im jeweiligen Monat, wird eine bereits entrichtete Strafzahlung auf Antrag rückerstattet. Bei einem Austausch nach Ablauf des Kalendermonats entfällt der Anspruch auf Rückerstattung.

§ 5 – Abweichende Geschwindigkeitsregelung für lärmarme Elektrofahrzeuge

(1) In Straßenabschnitten, in denen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet wurde, dürfen lärmarme Elektrofahrzeuge eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h einhalten.

(2) Als lärmarme Elektrofahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten solche, deren tatsächliche Geräuschemission unterhalb der durch Rechtsverordnung festgelegten Grenzwerte liegt.

(3) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zu den Lärmgrenzwerten und zur technischen Nachweisführung zu erlassen.

§ 6 – Staatliche Förderung beim Erwerb von Elektrofahrzeugen

(1) Der Staat gewährt privaten Haushalten mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unter 120.000 Euro eine finanzielle Förderung beim Erwerb eines neuen Elektrofahrzeugs.

(2) Die Förderung umfasst eine einmalige Kostenübernahme in Höhe von 35 % des Nettoanschaffungspreises.

(3) Die Anspruchsberechtigung ist durch geeignete Nachweise über das Haushaltseinkommen sowie den Fahrzeugkauf zu belegen.

(4) Die Förderung wird nur für den erstmaligen Erwerb eines Elektrofahrzeugs pro Haushalt gewährt.

§ 7 – Steuerliche Begünstigung

(1) Die Kosten für Anschaffung, Wartung und Betrieb eines Elektrofahrzeugs können als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend gemacht werden.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über Art und Umfang der steuerlichen Absetzbarkeit zu erlassen.

§ 8 – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Meine Meinung: Ich finde es voll unnötig, dass man seine Batterie ab einer bestimmten Kapazität austauschen muss. Also ganz klar Überregulierung und Übertreibung hier. Wie seht ihr das?

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So viel Gutes und dann beschweren sich die Leute über eine Position, die in der Praxis überhaupt nicht relevant ist.

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Elektro

Beim hybrid hat du nur Nachteile und keine Vorteile.

Die Reichweite, die als einziges Argumente für hybrid immer angeführt wird, brauchst du so selten, dass das in der Praxis nicht relevant ist.

Oder du brauchst die Reichweite jeden Tag (Pferdeanhänger et al), dann macht hybrid sich keinen Sinn.

(PS Ich kenne dich nicht, ist auf den durchschnittlichen Deutschen bezogen)

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Vollstens zufrieden

Bringt mich von A nach B.

Spart mir Zeit, weil ich Zuhause laden kann und nicht zur Tankstelle fahren muss.

Ist bequemer, weil im Winter warm und im Sommer kühl.

Spart mir Geld und einen Urlaubstag, weil ich nicht zum Service muss.

Kostet mich nichts im Betrieb weil PV.

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Praktisch mir jedem Auto.

Seit Jahren sind Autos deutscher Hersteller eigentlich unverkäuflich. Jeder Neuwagen mit 0 Kilometer wird bereits mir massiven Rabatt angeboten. Niemand kommt auch nur auf die Idee, einen Verbrenner zum Listenpreis zu kaufen.

Wir halten das inzwischen schon für völlig normal so sehr haben wir uns daran gewöhnt. Und damit sind deine 117 tausend ja hat kein großer Verlust mehr, weil mit 0 Kilometer hat der nicht sehr viel mehr Wert gehabt und war vielleicht mit 125000 Euro zu haben. Es hat aber sicher Leute gegeben, die freiwillig mehr gezahlt haben.

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Nützlich, weil

Es kommt darauf an.

Wenn du jeden Tag mit deinem Pferdeanhänger 800 Kilometer durch die Gegend fährst: Verbrenner

Wenn du ein Vertreter bist, der den ganzen Tag von einem Termin zum nächsten hetzt, deine Termine ausschließlich auf Baustellen in einem unbebauten Gebiet sind, du deine Mahlzeiten während des Fahrens aus einer Papiertüte isst und dabei in eine Flasche pinkelst: Verbrenner

Wenn du ein Auto kaufen willst, das veraltete Technologie hat, du aber ein Großvater 60 plus bist, der sich gegen Veränderung sperrt: Verbrenner

In allen anderen Fällen ist Elektro besser für dich.

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Nein

Warum sollte ich mir ein Auto mit veralteter Technologie wünschen dass noch das noch dazu dann teurer im Betrieb ist?

Es hat schon einen Grund warum Verbrenner seit Jahren nur mit Rabatt gekauft werden können. Oder kennst du jemanden, der sein Verbrenner Auto nach Preisliste kauft? Eben.

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Sowohl die Dienstwagenflotte der Firma bei der ich arbeite, als auch meine privaten Fahrzeuge, sind alle elektrisch.

Seit etwa 4 Jahren problemlos.

Aber du wirst genug Leute finden, die es nicht probiert haben aber fest davon überzeugt sind, dass es nicht geht.

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Immer diese Artikel.

Das lustige ist ja, dass niemand den Verbrenner verbietet, schon gar nicht die EU. Was den Herstellern verboten werden soll ist Produkte zu produzieren, die die Umwelt massiv verschmutzen.

Man könnte auch sauberer Verbrenner bauen. Das Gesetz ist technologie-offen.

Heute haben die Hersteller eine Umweltverschmutzungserlaubnis, d.h. sie dürfen Gewinne machen, indem sie unsere Umwelt mit ihren Produkten schädigen.

Ergo müssen wir uns in ein paar Jahren entschieden, ob wir die bestehende Umweltverschmutzungserlaubnis der Hersteller verlängern oder nicht.

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Aktuell kann dir das niemand sagen. Auch eine Greencard, mir der du rein rechtlich dort permanent leben darfst, reicht aktuell nicht. Zumindest nicht garantiert, die Amis können dich aus dem Land klicken oder gleich die Einreise verweigern. Das passiert sich. Trump macht's möglich.

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Aus Interesse: wirst du Aktienhändler (du führst Aufträge für andere Leute aus) oder Aktienspekulant (du kaufst mit eigenem Geld Optionsscheine und hoffst auf Gewinne).

Vermutlich zweiteres, weil erstes wird nicht so gut bezahlt?

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