Ist das ein Falschparker (Bild)?

7 Antworten

Der blaue steht auf Rasengittersteinen. Da denke ich mal das das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück steht bzw. zum Haus gehört. Aber egal. Der darf nicht zugeparkt werden denn das könnte dann als Nötigung durchgehen.

Woher ich das weiß:Recherche

Durch das Herstellen einer Auffahrt zum "eigenen" Parkplatz wird de facto im öffentlichen Raum ein Privatparkplatz eingerichtet. Der steht sonst nur Personen mit körperlichen Mängeln zu.

Tolles Land.

§1 gilt auch hier, der Illegal abgestellte Wagen darf nicht behindert werden.

Lustig

diewoelfin0815  12.11.2023, 08:28

Woher willst Du wissen, dass das ein illegaler Stellplatz ist? So werden die immer wieder erstellt, der sickerfähige Untergrund ist sogar immer öfter Auflage vom Bauamt.

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iQhaenschenkl  12.11.2023, 08:45

Ich glaube, Du gehst mit Deinem Verdacht zu weit. Woher willst Du wissen, dass dieser Parkplatz illegal ist?

Von wegen „tolles Land“!, eher „Nix Verstaan“!

Frage passt zu Nestbeschmutzern.

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Ploedder  12.11.2023, 09:16
@iQhaenschenkl

Lesen ist schwer.

Ich behaupte nicht, dass der Parkplatz illegal ist.

Aber wozu lesen?

Ich beschwere mich, dass Privatpersonen die private, ausschließliche Nutzung der öffentlichen Strasse gestattet wird.

Ob der Parkplatz oben illegal ist kann ich doch nicht wissen.

Hier werden Überfahrten baulich anders hergestellt

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Der Bordstein ist nicht erhöht, es ist kein Parkplatz eingezeichnet auf der Straße. Da hat die Stadt etwas verschlafen sauber zu regeln denke ich. Und damit darf man dort nicht parken. Das Parken muss nicht verboten, sondern erlaubt sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Artus01  12.11.2023, 09:22
Das Parken muss nicht verboten, sondern erlaubt sein.

Nein genau das Gegenteil, es mus explizit verboten sein. Überall wo das nicht der Fall ist, ist es erlaubt.

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SevenOfNein  12.11.2023, 10:59
@Artus01

Hat uns der von unsere Stadtverwaltung, Ordnungsamt ganz anders erklärt. Aber ich weiß da gibt es geteilte Meinungen. 🖖

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Da gibt es eine Abwägung. Die Zuwegung zu Privatgrundstücken zählt mehr als der sonst mögliche Parkplatz auf der Straße.

Das schwarze Fahrzeug steht dort rechtswidrig, außerdem auf dem Fußweg. Vermutlich so nicht ausgeschildert.

Ja man darf da nicht parken!Außerdem kann das hintere blaue Auto dann kaum rausfahren wenn ich das jetzt richtig erkenne und selbst wenn es rauskommt ist der Bordstein nicht erhöht und es ist kein Parkplatz auf der Straße eingezeichnet!

lg

Stadewaeldchen  12.11.2023, 08:29
es ist kein Parkplatz auf der Straße eingezeichnet!

Grundsätzlich ist das Parken am rechten Fahrbahnrand erlaubt, dazu muss kein Parkplatz eingezeichnet sein (außer in verkehrsberuhigten Bereichen; Zeichen 325.1).

Der schwarze scheint aber mit den rechten Rädern auf dem Gehweg zu stehen, das ist erst mal nicht erlaubt.

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10tel 
Fragesteller
 12.11.2023, 08:49
@Stadewaeldchen
Der schwarze scheint aber mit den rechten Rädern auf dem Gehweg zu stehen, das ist erst mal nicht erlaubt.

Aber geduldet. Die Straße ist zu schmal für beidseitiges vorschriftsmäßiges Parken. Per Rundschreiben hat die Gemeinde angekündigt, ein Parkverbot einzurichten, wenn nicht mind. 3,5m Fahrbahn frei bleibt für diese Riesen-Erntewagen und Supertraktoren.

Also steht zwischen den Zeilen: Parkt auf dem Gehsteig.

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Stadewaeldchen  12.11.2023, 08:51
@10tel
Also steht zwischen den Zeilen: Parkt auf dem Gehsteig.

Das ist deine Interpretation die ich nicht teile. Wenn die Straße zu schmal für beidseitiges Parken ist darf eben nur auf einer Seite geparkt werden.

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10tel 
Fragesteller
 12.11.2023, 08:55
@Stadewaeldchen
darf eben nur auf einer Seite geparkt werden.

Welche Breite muss denn offiziell freigehalten werden? Fremdlinge können nicht wissen, dass die Straße eine Zufahrt ist für einen landwirtschaftlichen Weg.

Überholungsspuren in Autobahn-Baustellen sind ca. 2m breit. So mancher SUV mit Außenspiegeln darf gar nicht überholen.

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Stadewaeldchen  12.11.2023, 09:00
@10tel
Welche Breite muss denn offiziell freigehalten werden?

Gemäß der regelmäßigen Rechtssprechung mindestens 3,05m.

Fremdlinge können nicht wissen, dass die Straße eine Zufahrt ist für einen landwirtschaftlichen Weg.

Müssen sie auch nicht. Notfalls müssen eben Haltverbote eingerichtet werden.

Überholungsspuren in Autobahn-Baustellen sind ca. 2m breit. So mancher SUV mit Außenspiegeln darf gar nicht überholen.

Korrekt, hat aber mit dem Thema hier nichts zu tun.

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