Wenn die Polizei falsch parkt wird das Auto auch abgeschleppt?

5 Antworten

Nein, zumindest nicht wenn sie im Einsatz sind. Es wäre ja schwachsinnig, wenn die Polizisten bei einem Einsatz im Frankfurter Bahnhofsviertel erstmal in ein Parkhaus fahren müssten.

Welches Auto?

Der Vorder-, Hintermann oder das Polizeifahrzeug selbst? Du meinst wohl letzteres.

HisMo1234 hat bereits auf § 35 Abs.1 StVO hingewiesen, aber nicht auf Abs. 8 dieser Gesetzesbestimmung, die wie folgt lautet:

Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Wenn die Polizisten also bloß deshalb falsch parken, um sich schnell was beim nächsten Supermarkt zu kaufen o.Ä., kann ihr Fahrzeug durchaus legitim abgeschleppt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

PolNRW93  20.02.2025, 00:30
Wenn die Polizisten also bloß deshalb falsch parken, um sich schnell was beim nächsten Supermarkt zu kaufen o. Ä., kann ihr Fahrzeug durchaus legitim abgeschleppt werden

Das ist in der Theorie sicherlich so. In der Praxis dürfte das so gut wie ausgeschlossen sein, alleine deshalb, weil die Polizei nunmal Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und der Grund für den Standort eines geparkten Streifenwagens für einen Bürger niemals ersichtlich sein kann. Selbst ich als Polizist kann im Dienst, wenn ich einen Streifenwagen vor nem Geschäft sehe, meist nicht mit Sicherheit sagen, ob die Kollegen gerade nur was zu essen holen, oder ob sie wegen eines Ladendiebs oder sonst einer polizeilichen Maßnahme dort stehen.

Wenn ich das schon nicht beurteilen kann, obwohl ich den Funk die ganze Zeit mithören kann, dann kann ein Bürger das erst Recht nicht und in dem Fall würde ich als Abschleppunternehmen einen Teufel tun und einen Streifenwagen abschleppen, von dessen Insassen ich genau weiß, dass es sehr gut möglich ist, dass sie da parken dürfen… und damit bleibt die Theorie da aus meiner Sicht in nahezu 100% der Fälle auch nur Theorie.

WraithGhost  20.02.2025, 01:01
@PolNRW93

Da gebe ich Dir im Prinzip Recht.

Sagen wir zu 99%.

Das fehlende Prozent hatte ich im vorigen Sommer persönlich beobachtet:

Ich saß gemütlich in einem Park, als plötzlich unmittelbar daneben ein Funkstreifenwagen sich quer über einen Gehsteig einparkte, wodurch sogar ein wenig später herankommender Rollstuhlfahrer an der Vorbeifahrt stark behindert wurde.

Die beiden Polizisten verschwanden in einem vis-à-vis gelegenen Supermarkt und kamen wenig später mit reich gefüllten Jausentüten zurück, deren Inhalt sie sich sodann auf einer Parkbank neben mir genüsslich einverleibten - und nebenbei Privatgespräche auf ihren Handys führten.

Von einem amtlichen Einsatz also keine Spur - das war für mich als Otto Normalbürger klar ersichtlich.

Deine Polizeikollegen hätten sich im Fall des Falles vermutlich auf eine Observierungstätigkeit ausgeredet. Dem war aber definitiv nicht so.

PolNRW93  20.02.2025, 01:08
@WraithGhost

Wenn das tatsächlich so abgelaufen ist, dann stellt das natürlich den Extremfall dar (der sich in dieser Form aus meiner Sicht schon gar nicht mehr mit den dienstlichen Pflichten eines Polizeibeamten vereinbaren lässt) und dann wären die Kollegen natürlich selbst Schuld, wenn sie zurückkehren und feststellen, dass der Streifenwagen verschwunden ist.

WraithGhost  20.02.2025, 01:40
@PolNRW93

Ist tatsächlich so abgelaufen - sauge mir nichts aus dem Finger.

Bin Verkehrsjurist und war gerade in der Mittagspause. "Tatort" war übrigens Wien 4., Kühnplatz/Schleifmühlgasse.

Hondamann651  20.04.2025, 09:50
@PolNRW93

Sorry, aber genau das ist der Punkt, den sich do einige deiner Kollegen zum Anlass nehmen und sich einfach über die Vorschriften hinweg setzen. Wozu auch nicht, immerhin Hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Was soviel bedeutet wie, man scheißt keine Kollegen an.
Nicht dass wir uns hier falsch verstehen. Ich habe Respekt vor eurem Job und bin auch dafür, dass man die Beamten in der Ausübung ihrer Dienstlichen Pflicht von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung teilweise oder gar ganz entbindet. Das ist nicht der Punkt.

Der Punkt ist einfach, dass man endlich mal von Polizeilicher Seite eingesteht, dass unter den Beamten eine gewisse Anzahl von Personen die sich nur zu gerne einen gewissen Machtmissbrauch gönnen. Die normalen Bürger werden allzu gerne für Dumm oder gar Blöd verkauft, weil sich die Beamten gegenseitig decken. Ein normaler Arbeitnehmer würde Fristlos Entlassen. Aber bei Polizeibeamten wird ewig lang ermittelt, bis das Ergebnis entsprechend passt. Meist wird die Person in den Innendienst versetzt und das wars dann. Der normale Bürger hat da unter weitaus Krassere Konsequenzen zu leiden.
Ich habe in meiner Nachbarschaft zwei Polizisten und für die gibt es keine Rücksichtnahme auf andere. Ruhestörung, was ist das? Da wird Samstag Abend um 23:45 Uhr oder 1:00 Uhr ein Feuerwerk abgebrannt. Nicht nur 1x im Jahr. Da wird sich derart Laut auf der Terrasse bis teilweise 3:00 Uhr oder gar 4:00 Uhr unterhalten und gelacht, Musik auch entsprechend Laut.
Der Onkel oder so ist in einem höheren Dienst bei der Landespolizei und wenn da jemand mal bei der Polizei anruft und sich wegen dem Lärm beschwert, so bekommt er zur Antwort. Wir schicken eine Streife mal vorbei.

Nur, es wird gar keine geschickt, oder die kommen, quatschen kurz miteinander, klopfen sich gegenseitig auf die Schulter und setzen dich mit einem Grinsen wieder in den Streifenwagen und ziehen ab. An der Lautstärke bei dem Nachbarpolizisten ändert sich gar nichts.

Da wird dann von Behördlicher Seite auch noch gesagt, vor dem Gesetz sind alle gleich.

Sorry aber da kann ich nur extrem drüber Lachen.
Räumt in eurem Laden mal richtig auf und dann könnt ihr sagen es wären vor dem Gesetz alle gleich.

PolNRW93  21.04.2025, 00:23
@Hondamann651

Wenn das Szenario der Ruhestörung, das du hier beschreibst, sich tatsächlich so zugetragen hat oder wiederholt so zuträgt, dann kann ich dazu nur sagen, dass das so keineswegs in Ordnung oder entschuldbar ist.

Ich persönlich behaupte, ich würde einen Einsatz bei einem Kollegen (völlig egal, in welcher Position er ist oder was für einen Dienstgrad er hat) genau so gewissenhaft abarbeiten, wie bei jedem anderen Bürger auch. Vor allem weil Integrität und neutrales Verhalten meist länger wärt, als Arschkriecherei. Insbesondere wenn man genau weiß, dass man das Recht auf seiner Seite hat und der betroffene Störer derjenige ist, der das Fehlverhalten an den Tag legt und somit die Ursache für den Einsatz setzt.

Zu deiner Aussage bzgl. „aufräumen“ kann ich nur sagen, dass ich selbst nicht damit zufrieden bin, wie einige Dinge bei uns laufen. Das fängt an bei viel zu laschen Einstellungsvoraussetzungen und endet bei rechtswidrigen Maßnahmen von dienstälteren Kollegen, bei denen sich keiner traut, sie anzuzeigen. Leider kann ich als unbedeutendes Streifenhörnchen aber nur die Verantwortung für die Einsätze übernehmen, an denen ich selbst beteiligt bin. Der einzige Laden, bei dem ich also ein ganz kleines Stück weit in der Lage wäre, den etwas aufzuräumen, wäre die relativ kleine Wache unserer Landratsbehörde. Und da gebe ich bereits mein Bestes.

Nein werden die nicht!

Straßenverkehrsordnung §35 StVO Sonderrechte:

Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr und die von ihr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist


Smartass67  18.02.2025, 23:21

Soweit… genau. Also theoretisch doch möglich, wird aber trotzdem nicht geschehen, da manche vor dem Gesetzt „gleicher“ sind. Auch Polizisten bauen Mist!

HisMo1234  18.02.2025, 23:25
@Smartass67

Theoretisch gibt es auch Finanzbeamte, die Steuerhinterziehung begehen.

Das hat hier aber nichts mit BOS Fahrzeugen mit Hoheitlichen Aufgaben zu tun. Die machen Ihre Arbeit anständig! Unterstell hier nicht böse Absichten!

Smartass67  18.02.2025, 23:27
@HisMo1234

Nö, hab schon gesehen, wie die im Halteverbot stehen und der Kollege das Brötchen mit Fleischkäse bringt.

Ist also ganz praktisch eine Wunschvorstellung von Dir.

Laut dem Gesetz selbstverständlich.Passiert nur so gut wie nie außer in der Türkei,da parken sie sogar im Kreisvekehr ha haaa

nur wenn das ein zivilfahrzeug ist. ein streifenwagen wird sicherlich nicht an den haken genommen....


Eifel2024  19.02.2025, 09:19

Spätestes bei der Halterabfragung kommt heraus, ob es sich um ein ziviles Streifenfahrzeug handelt. Außerdem wird die örtliche Polizei ja wissen, welche Zivilfahrzeuge sie im eigenen Fuhrpark haben.

Klappstuhl001  19.02.2025, 15:04
@Eifel2024

abschleppen tut nicht die polizei....

knollen schreibt das ordnungsamt , die lassen auch abschleppen.

Menydous900  18.02.2025, 23:11

Auch Streifenwagen Gesetz ist Gesetz

Menydous900  18.02.2025, 23:24
@HisMo1234

Das gilt nur wenn es im Einsatz ist!

Kein Einsatz: Wenn ein Polizeifahrzeug ohne dringenden Einsatz falsch parkt (z. B. in einer Feuerwehrzufahrt oder auf einem Behindertenparkplatz), kann es wie jedes andere Fahrzeug abgeschleppt werden.

Verstoß gegen StVO: Polizisten müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten, solange kein Einsatz vorliegt.

Klappstuhl001  18.02.2025, 23:37
@Menydous900

alles richtig was du sagst, allerdings gibt es eine gehörige diskrepanz zwischen theorie und praxis

PolNRW93  20.02.2025, 00:36
@Menydous900

In der Theorie stimmt das natürlich.

Aber woher will ein Bürger oder ein Abschleppunternehmen bei einem Streifenwagen, der herrenlos irgendwo geparkt ist, beurteilen können, aus welchem Grund die Polizei da ist?

Wenn der Streifenwagen im Halteverbot steht und die Kollegen direkt daneben Brötchen holen, ist es vielleicht klar… aber das Thema Abschleppen fällt dann ja offensichtlich weg, denn bis überhaupt jemand ne entsprechende Nummer aus dem Internet rausgesucht hat, sind die Kollegen ja schon über alle Berge..?!