Fast abgeschleppt. Wer trägt die kosten?

6 Antworten

Beim Bußgeldbescheid liegt immer ein sogenannter Anhörungsbogen. Diesen kann man ausfüllen und den tatsächlichen Fahrer angeben (meistens sind entsprechende Felder schon vorgesehen).

Bei Verstößen mit Punkten MUSS man ihn sogar angeben (oder du bekommst den Punkt, soweit ich weiß, muss man sich dann aber auch äußern um anzugeben, wenn man selbst der Fahrer war)

Welche Bußgelder und ob es einen Punkt gibt, findet man unter https://www.derbussgeldkatalog.de/

Gibt es keine Punkte, ist es grundsätzlich egal, ob man einen Fahrer angibt, da kannst du das auch privat mit deinem Vater regeln. Allerdings bist du auf der sicheren Seite, es trotzdem über den Anhörungsbogen zu machen. Zum einen, wenn dein Vater sagt, er überweist es und es dann doch aus irgendwelchen Gründen nicht tut, bist du sonst derjenige, der wieder Post bekommt mit Mahnung etc. (so würde dein Vater dann halt den Bußgeldbescheid nochmal auf seinen Namen zugestellt bekommen); zum anderen kann die ausstellende Behörde (Gemeinde, Kreis, Polizei…) wenn sich Bußgelder eines Fahrers in kurzer Zeit häufen (unabhängig von Punkten) auch eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle machen (wegen Zweifeln an der Eignung zum Fahren) und die auch auf dieser Basis Maßnahmen ergreifen - natürlich wird ohne Anhörungsbogen erstmal davon ausgegangen, dass der Halter gefahren ist (schließlich lautet die Formulierung meist so ähnlich wie: „Ihnen wird vorgeworfen…“ - wenn man einfach zahlt, kann das auch als Eingeständnis angesehen werden) - möglicherweise kann man das zwar auch anfechten, aber das wäre im nachgang sicher schwieriger…

Hallo

Solche Rechnungen gehen immer an den Besitzer des Autos. Fürs Zahlen ist dann der Fahrer zuständig

Gruß HobbyTfz

Der Halter vom Fahrzeug bekommt die Rechnung.

Wer das dann bezahlt ist dem Staat egal.


TomEF98  24.03.2025, 16:48

Ein Anhörungsbogen liegt immer mit dabei. Man muss sich das Geld nicht zwingend privat „eintreiben“ (das kann ja mitunter auch nicht ganz einfach sein, nicht jedem ist die Freundschaft heilig, wenns auf mittlere dreistellige Beträge zugeht), oder vorschießen, wenn der andere gerade nicht zahlen kann, auf dem Anhörungsbogen kann der tatsächliche Fahrer angegeben werden und dann bekommt er einen Bescheid

(Bei Verstößen mit Punkt(en) oder Fahrverbot muss man ihn ausfüllen, bei allen anderen kann man es - und ich würde es empfehlen, wie gesagt, einfach den Brief weitergeben und sich drauf verlassen, dass der andere zahlt, da bekommt man dann auch selbst die Mahnung, wenn nicht, sowie die weiteren Konsequenzen)

Außerdem hat die Stelle, die den Bußgeldbescheid ausstellt auch die Möglichkeit, bei sich häufenden Verstößen unabhängig von Punkten die zuständige Führerscheinstelle des Fahrers zu informieren da dies Zweifel an der Eignung des Fahrers vermuten lässt. Hierbei wird natürlich davon ausgegangen, dass der Halter gleich der Fahrer ist, wenn keine abweichenden Angaben gemacht wurden (zwar kann man das anfechten, aber das ist mehr Aufwand, wenn einmal Post von der Führerscheinstelle kommt, als einfach den Anhörungsbogen auszufüllen bzw. Akzeptieren viele Behörden sogar eine Antwort mehr Mail)

Nein, der Bescheid kommt von der Bußgeldstelle, die sagen alles alleine.

Der Halter kann im Anhörungsbogen vorher sich äußern, wenn er denn möchte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alle Unkosten trägt der Fahrer. Gibt es einen Punkt, musst du im Anhörungsbogen deinen Vater angeben. Er bekommt dann Post.