Muss ich die Abschleppkosten wenn das Halteverbot nicht erkennbar war?

3 Antworten

Von Experte emesvau bestätigt

Ja, du hast eben ein Tor zugeparkt .. das du nicht genau geschaut hast, kann dir angelastet werden .. da ja auch der Bordstein sicherlich abgesenkt war.

emesvau  19.07.2022, 16:16

Gerade der Punkt mit dem abgesenktem Bordstein ist ein Totschlag-Argument für die Behörden.

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Stadewaeldchen  19.07.2022, 16:37
@schleudermaxe

Kommt drauf an. Wenn Garagen nachträglich gebaut wurden war es nicht zu jeder Zeit vorgeschrieben dass die Bordsteine auch abgesenkt werden.

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schleudermaxe  19.07.2022, 18:36
@Stadewaeldchen

Dann darf davor auch geparkt werden, wenn alles wie hier als Zufahrt/Ausfahrt nicht zu erkennen ist.

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Stadewaeldchen  19.07.2022, 18:43
@schleudermaxe

Das käme auf den Einzelfall an ob die Ausfahrt tatsächlich nicht erkennbar war.

In der Rechtssprechung finde ich nicht sehr viel zu dem Thema. Wohl aber

Was eine Einfahrt ist, richtet sich nach den baulichen Umständen; es wird keine abgesenkte Bordsteinkante vorausgesetzt (KG VRS 68, 297; BGH NJW 1971, 851).

und

Es liegt auch dann ein Parkverstoß vor, wenn der Verkehr überhaupt nicht behindert wird, weil niemand aus- oder einfahren will (KG VRS 68, 29; OLG Celle VM 69, 38).

sowie

Hingegen liegt kein Parkverstoß vor, wenn die "Einfahrt" offensichtlich unbenutzbar ist (KG VRS 62, 142).
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Wahrscheinlich ist dort eine Bordstein Absenkung. Du zahlst

Ausfahrt, also abgesenkter Bordstein, und den nicht erkannt.

Ich täte bezahlen, bevor die im weißen Kittel eingebunden werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung