Absolutes Halteverbot Beginn aber kein Ende?

5 Antworten

Anlage 2, lfd. Nr. 61 StVO:

Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.

Möglicherweise wurde das Schild beim Abbauen der Baustelle vergessen. Ändert aber erstmal nichts an seiner Gültigkeit. Dort, wo du geparkt hast, galt das Haltverbot.

Du könntest die Straßenverkehrsbehörde mal fragen, ob das Schild da wirklich noch stehen soll. Und wenn nicht, seit wann es eigentlich schon abgebaut sein sollte.

Im Falle eines Verwarngeldes, könntest du natürlich versuchen, mit dem Abbauen der Baustelle und aller sonstigen Haltverbotsschilder in dem Bereich sowie dem "Vergessen" des einzelnen Schildes zu argumentieren. Ob das von Erfolg gekrönt sein wird, mag ich aber nicht vorhersehen. Wenn es nicht klappt, werden voraussichtlich 28,50€ Verfahrenskosten dazukommen.

Hm. Ist das Schild überhaupt gültig? Das hängt ja verkehrt herum und bedeutet eigentlich "bis hier Halteverbot"?


Sophonisbe  20.06.2024, 07:14
Das hängt ja verkehrt herum und bedeutet eigentlich "bis hier Halteverbot"?

Nein. "Ab hier" ist schon richtig.

VanLorry  20.06.2024, 07:18
@Sophonisbe

Hm, hast wohl recht - ich war irgendwie der Meinung, der Pfeil gehört immer ans untere Ende des Schildes. Wieder was gelernt, lol.

Sophonisbe  20.06.2024, 07:42
@VanLorry
ich war irgendwie der Meinung, der Pfeil gehört immer ans untere Ende des Schildes

Ok, das kann natürlich sein. 🙂🙃

Hal­te­ver­bots­schil­der müs­sen so auf­ge­stellt wer­den, dass sie von einem sorg­fäl­ti­gen Ver­kehrs­teil­neh­mer nach dem Ab­stel­len des Fahr­zeugs durch ein­fa­che Um­schau zu er­ken­nen sind. Au­ßer­dem muss das ord­nungs­ge­mä­ße Auf­stel­len der Schil­der von der zu­stän­di­gen Ver­kehrs­be­hör­de do­ku­men­tiert wer­den, sonst ist eine spä­te­re Her­an­zie­hung zu Ab­schlepp­kos­ten rechts­wid­rig. Das hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Ko­blenz am 09.09.2020 ent­schie­den.


Bergfex49  20.06.2024, 07:56

sorry für den Fettdruck, hab es so aus dem Netz (Beck-Verlag) kopiert

Es ist aber Kein anderes weiteres Schild zu sehen entlang der kompletten Straße die dieses Halteverbot aufhebt?

Dann gilt das Zeichen bis zur naechsten Einmuendung von rechts bzw. (wenn es keine gibt) bis zum Ende der Strasse.


lwowowwkbb 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 07:27

Einmündung sind keine Einfahrten zu Garagen sondern richtige Straßen oder wie? Gibts in dem Fall nicht, es kommt hinten eine Kurve und dann läuft die Straße hinten rum einfach weiter…

DerCaveman  20.06.2024, 07:32
@lwowowwkbb
Einfahrten zu Garagen oder Grundstuecken sind keine Einmuendungen.

Moeglicherweise wurde einfach vergessen, das Schild nach Beendigung der Bauarbeiten abzubauen. Aendert aber nichts. Es ist nach wie vor gueltig. Alle Fahrzeuge auf der rechten Strassenseite stehen nun im absoluten Halteverbot.

Du hast keine 40 Meter von dem Schild entfernt geparkt. Dass kein Zonen-Ende ausgeschildert ist, ändert gar nichts an deinem Verstoß.