Ist das erlaubt?


08.05.2025, 09:47

Hier ein Bild:

6 Antworten

Wenn man Parkfläche für zum Beisp Umzüge benötigt kann man bei dem Ordnungsamt der zuständigen Verwaltung eine befristete Parkraumsperrung beantragen die häuffig auch möglich ist..

Das kostet zwar einige Euronen aber ist nicht unmöglich.. Hütchen ohne Zusatzschield kann man auch einfach wegstellen und dort Parken wenn es wirklich öffendlicher Verkehrsraum ist.

Wenn ich ein Fahrzeug besitze oder kaufen will und das gilt auch für Fahrschulen so ist man in der Pflicht für Parkraum zu sorgen . Eine der aktuell grenzwertigen Denkweisen ist einfach wo hinstellen und reservieren geht garnicht.

Gleiches gilt auch für die Wohnwagenepedemeien wenns an die Reisezeiten geht.. da werden Wohnwagen wild in Ortschaften für mehrereTage abgeparkt um diese ev zu beladen was eigendlich bei entsprechender Vorbereitung auch in zwei drei Stunden durchführbar ist.. aber dazu sollte man sich eben Organisieren.

Ich habe auf meinem Grundstück für Teures Geld Stellplätze geschaffen um diesen gegebenheiten Rechnung zu tragen und von mir stehen weder Anhänger noch Fahrzeuge auf öffendlichen Verkehrsraum was eigendlich nach meiner Denkweise Pflicht sein sollte.

Grundsätzlich hast Du kein Recht darauf einfach ein Stück einer öffentlichen Straße für Dich zu "reservieren".

Das gilt übrigens genauso für die "Stühle oder Mülleimer mit Flatterband dazwischen" die so gerne aufgestellt werden um Platz für einen Umzug im Wohngebiet am Straßenrand freizuhalten.

Aber ich sehe hier auf diesem Bild und am "Popo der Welt" auch keinen Grund deshalb "ein Faß aufzumachen".

Leben und leben lassen, wenn es Dich ganz persönlich nicht unangemessen stark in Deinen Freiheiten und Rechten betrifft.


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Beitragsersteller
 08.05.2025, 09:54

Klar, habe auch kein Problem damit :)

Nein, ist es nicht. Aber weil die Fahrschule den Platz wohl braucht, um mit dem LKW Einparken zu üben, wird das vielleicht toleriert.

Du kannst aber die Hütchen wegstellen und dort parken - oder dazwischen, ohne Bussgelder befürchten zu müssen.

Da kannst Du getrost parken. Aber die Hütchen nicht umfahren, das wäre Sachbeschädigung. Ich kenne keinen § in der STVO, wonach das Parken wegen Hütchen verboten wäre. Da gehören immer zusätzlich Schilder hin, wenn dort nicht geparkt werden darf.

Hatte das auch mal. Habe hinter einem Blitzer vom Ordungsamt geparkt, so dass der nicht mehr blitzen konnte. Der hat sich aufgeregt ohne Ende. Bin aber trotzdem stehen geblieben. Aber nicht nur weil ich im Recht war, sondern vor allem weil der mir extrem blöd kam.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, darf sie eigentlich nicht.

Das ist öffentliche Verkehrsfläche. Eine Absperrung wäre nur mit behördlicher Genehmigung zulässig.

Gerade die Fahrschule sollte doch eigentlich in ihrer Rolle als Vorbild die Regeln befolgen.