Ist Parkplatz Überbelegung erlaubt?
Hinter meinem Wohnhaus gibt es ca. 20 Parkplatze für insgesamt 32 Wohnungen. Die meisten Mieter besitzen mindestens ein Fahrzeug. Ein Hauswart verteilt und verwaltet sie.
Für sich selbst nutzt der Hauswwart 3 Parkplätze und ebenso hat sein Kumpel-Nachbar 3 Parkplätze belegt. Beide Mietparteien haben zusätzlich zu ihren Privatfahrzeugen jeweils einen Arbeitswagen und je ein Fahrzeug ihrer Kinder da mit abgestellt, welche nicht mal hier wohnen.
Mal abgesehen davon, dass bis auf eine Ausnahme, alle ausländisch aussehenden Mieter keinen Parkplatz bekommen und dies also offensichtlich rassistisch motiviert ist - darf man Parkplätze so überbelegen und andere Mieter damit quasi ausschließen?
Was sagt die Hausverwaltung über dieser anarchischen Zustände?
die verweist auf die Zuständigkeit des Hauswarts - wenn alles belegt ist, dann ist das pech.
3 Antworten
Baurechtsbehörde hier:
Jaein. Kommt drauf an was damals genehmigt wurde. Am besten beim Stadtarchiv die Altakten einsehen und nachschauen was für eine Stellplatzberechnung genehmigt wurde.
Du kannst Dich allenfalls an die Bauaufsicht wenden - die Baugenehmigung hatte mit Sicherheit die Errichtung von x Stellplätzen als Auflage, womit implizit auch klar ist, dass diese Stellplätze eben zur Nutzung von Bewohnern des Hauses vorgesehen sind und nicht durch irgendwelche Dritten; unmittelbar wirst Du dennoch nicht davon profitieren, aber vielleicht wacht der Vermieter dann mal auf, denn die Bauaufsicht kann der nicht an den Verwalter verweisen.
Besprecht das doch mit euerer Hausverwaltung.. oder auch mit deinem Vermieter