Man ist der Idiot, wenn man es noch immer nicht schafft, gute Fragen zu stellen und in die richtige Kategorie einzustellen.
Ist keine Zwangsarbeit, sonst würde es doch viel besser bezahlt werden. Um keine Zwangsarbeit darzustellen, gibt es so gut wie kein Geld. Damit glücklicher?
Die "Art offizielle Stelle", die du meinst, nennt sich Gericht.
Zur wie immer guten Antwort von ruhrgur ergänzend, man könnte sich als Insolvenzverwalter versuchen, das sollte super zu einem LLB Insolvenzrecht passen und lukrativ sein.
Du hast auf jeden Fall auch Urlaubsanspruch. Dem Job-Antritt steht von daher schon mal nichts entgegen. Fall nicht mit der Tür ins Haus, aber einigermaßen rechtzeitig solltest du dann auch Bescheid geben, wann du Urlaub nehmen möchtest, damit die Planung funktioniert und nicht alle gleichzeitig Urlaub nehmen, sondern sich abstimmen können.
Unabhängig vom Inhaltlichen gibt es kein Richtig und kein Falsch. Was im Lehrbuch steht, hat auch nur irgendwer geschrieben. Du kannst dich höchstens persönlich fragen, wessen Auffassung du mehr Gewicht gibst.
Nein, du brauchst eine Vollmacht von ihm, damit kannst du dann selbst zum Grundbuchamt gehen. Theoretisch auch denkbar ohne Vollmacht. Abgesehen davon, dass dir das natürlich völlig egal ist.
Unnötig kompliziert. Wenn dir das Ding jetzt erst zugegangen ist, ist es dir jetzt erst zugegangen. Wie kommst du darauf, dass die Frist schon nach Ostern abläuft? Leg ganz normal Widerspruch per Brief ein. Wenn du willst, kannst du den auch vor Ort irgendwo einwerfen oder abgeben.
Die ganzen elektronischen Varianten kannst du aber ebenfalls in Betracht ziehen, sind ja da beschrieben. Dauert nicht sehr lange, wenn du die Online-Funktion deines Personalausweises aktiviert hast.
Völlig individuell, wie schon gesagt wurde. Gibt genug, die in den 1,5 Stunden nebenbei arbeiten und dabei pro Stunde mehr verdienen als die meisten am Tag. Andere verdienen kein Geld in der Zeit, aber genießen dafür die Ruhe, oder auch nicht. Es kann total shaise sein, vor allem, wenn der ÖPNV nicht funktioniert, wie er soll. Es kann aber auch super sinnvoll sein.
Rathaus
Vielleicht wurde abgelehnt, weil man sich dachte, dass eher kein Kandidat dafür bist, Teilzahlung in Anspruch zu nehmen. Quasi "zu guter" Score bisher.
Wie oft willst du die Frage noch stellen, mach doch lieber was Schönes, gib dich nicht auf.
»Sone richje Verbrechervisage!!«
Das ist das einzige Juristische, was mir dazu einfällt.
Das hat man dir neulich erst beantwortet. Mehrmals und ausführlich.
Ja, wenn weiter nichts hilft, kannst du sie verklagen.
Du brauchst keine Rechtsschutz, du musst einfach nur die Kosten vorstrecken. Wenn ihr gewinnt, bekommst du das Geld von der Versicherung zurück. Wenn nicht, ist es weg. Du musst nur entscheiden. Und eventuell Anwalt wechseln, wenn du das Gefühl hast, dass sie an dem Fall nicht weiter interessiert ist. Wobei sie da jetzt auch nicht viel mehr zu tun hat: In der Klage kann sie im Prinzip auch nur sagen, "hey, das Auto ist viel mehr wert, guck hier, guck da", und entweder das Gericht kommt, eventuell nach Sachverständigem, zu dem Schluss, dass das stimmt, dann ist alles fein, oder dass das nicht stimmt, dann ist für den Gegner alles fein.
Oder man einigt sich auf die Mitte der Mitte und beide Seiten tragen ihre Kosten selbst, eventuell bis auf Gerichtskosten.
Im Prinzip kannst du das auch alleine.
Fahrlässig- und Deliktfähigkeit sind zwei verschiedene Sachen. Wenn man hier die Einsichtsfähigkeit verneint, kommt man schon gar nicht mehr zur Frage der Fahrlässigkeit. Wenn du sie bejahst, noch an das Mitverschulden der anderen denken.
Nicht auf die Schulden fokussieren, oder was auch immer dich klein hält, sondern unbeirrt danach schauen, wie du mehr verdienen kannst.
PS, sorry ich sehe jetzt erst, dass du 54 bist. Dann brauchst du natürlich keine Belehrungen 😁
Wird höchstwahrscheinlich ohne nähere Prüfung eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen.
Du brauchst halt schon mal 50 GdB, und dann noch einen Grund für G.
Einfach beantragen, und wenn es dir zusteht, bekommst du es oder musst in Widerspruch gehen, weißt du aber eh schon, warum auch immer du hier nachfragst …