Wirkt die 12 Wochen Sperrfrist dann nach wegen der Eigenkündigung beim alten Arbeitgeber ? So nach dem Motto: "Sie hätten ja beim alten AG bleiben können ..."
Also Beispiel: Kündigung beim alten AG zum 31.03.
Arbeitsbeginn beim neuen Arbeitgeber zum 1.April
Kündigung durch neuen Arbeitgeber zum 30.April.
Gibt es dann eine Sperrfrist von 12 Wochen beginnend mit der Eigen-Kündigung beim alten AG ( also bis ca. Ende Juni).