Zivilrechtlich gegen chinesischen Online-Händler?
Hallo,
Am 17.05.2025 habe ich über die Website alpenfluss.at eine „Hydroflasche“ gekauft.
Am 22.05.2025 und erneut am 24.05.2025 habe ich dem Händler schriftlich per E-Mail meinen Widerruf der Bestellung mitgeteilt, da ich mich für einen anderen Artikel entschieden hatte.
Am 27.05.2025 wurde mein Widerruf vom Verkäufer per E-Mail bestätigt.
Die Ware wurde dennoch verschickt und kam am 28.05.2025 bei mir an. Ich habe das Paket nicht geöffnet und es am 03.06.2025 mit Hermes an die in den Rücksenderichtlinien genannte Adresse (nexfast GmbH, Gutenbergstraße 33–43, 24223 Schwentinental) zurückgesendet.
Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket am 10.06.2025 um 11:55 Uhr zugestellt und einem Mitarbeiter übergeben.
Die Sendungsnummer habe ich dem Händler mitgeteilt; er hat den Erhalt bestätigt.
Laut AGB des Händlers beträgt die Bearbeitungszeit für Rücksendungen bis zu 14 Tage, diese Frist ist inzwischen deutlich überschritten.
Seitdem reagiert das Unternehmen nicht mehr auf meine E-Mails, eine Rückzahlung wurde nicht veranlasst.
Laut Internetrecherchen handelt es sich bei der Firma um einen Betrüger, welcher diese Masche bereits Vielfach abgezogen hat.
Die Zahlung erfolgte per Paypal, diese weigern sich aber bislang einen Käuferschutz zu gewähren.
Die Frage ist nun, ist PayPal dazu verpflichtet mir Käuferschutz zu gewähren in dem Fall und macht es Sinn zivilrechtlich gegen den Händler vorzugehen, welcher seinen Firmensitz in HongKong hat (lediglich Rücksendeadresse in D)?
Danke vorab.
3 Antworten
Du musst erst mal schauen, wer überhaupt dein Vertragspartner ist. Die Rücksendeadresse liegt offenbar nicht in China.
Du könntest den Händler verklagen, und wenn du gewinnst, kannst du damit zum Beispiel Konten von ihm pfänden. Zum Beispiel auch ein Paypal-Konto.
Ob du Spaß an dem Aufriss hast, ist aber natürlich eine andere Frage. Um sehr viel Geld wird es ja wahrscheinlich nicht gehen, und die, die du damit professionell befassen würdest, kosten wahrscheinlich deutlich mehr Geld. Das kannst du auch alles vom Händler zurückbekommen, aber Pech hast du freilich, wenn bei dem einfach nichts zu holen ist. Und wenn du es sicherheitshalber allein durchziehen willst, wirst du seeehr viel Zeit investieren müssen (beziehungsweise auch wieder von anderen in Anspruch nehmen, wie hier zum Beispiel, was den Aufwand im Grunde noch mal multipliziert).
Einen deutlicheren Hinweis könnte deine Rechnung geben. Oder wem du letztlich den Kaufpreis bezahlt hast. Man müsste es sich genau anschauen. Und dann einfach mal verklagen und gucken, wer bellt^^ Sinnvoll wäre halt, wenn du letztlich einen Titel gegen den Inhaber des Paypal-Kontos erhältst.
Du kannst auch gern Strafanzeige wegen Betrugs erstatten. Eventuell bekommst du so dein Geld auch zurück, und billiger. Riesenhoffnung würde ich mir dabei allerdings nicht machen.
Gern, danke für deine freundliche Rückmeldung :)
Als Lehrgeld abschreiben. Nächstes Mal vorher über die Seriosität des Händlers informieren und nicht einfach blind bestellen.
PayPal ist zu gar nix verpflichtet (weshalb auch?). Die Erfolgsaussichten bei einer Klage nach Hongkong dürften gering sein
Man kann seine Zeit sicher schöner verbringen. Aber warum sollte man in Hongkong klagen, und welches Problem sollte Paypal damit haben, den Händler hier zu verklagen?
Das war mehrdeutig, stimmt. Gemeint war logischerweise, welches Problem Paypal damit haben sollte, wenn Crossxy den Händler verklagt.
PayPal hat damit gar kein Problem, es wird sie einfach nicht die Bohne interessieren.
Dann sind doch diese Kraftworte, "ist zu gar nix verpflichtet (weshalb auch?)", völlig fehl am Platz?
Oder du bist einfach doch kein Fuchs?
Mit einem Titel in der Hand wird Paypal sich schon dafür interessieren, natürlich sind sie dann auch zu was verpflichtet, wenn nicht jetzt schon.
Das kann denen doch egal sein, ob sie auf dem Konto liegendes Geld an den Händler oder an den Käufer auszahlen. Warum sollten sie dann zum Beispiel einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht einfach nachkommen wollen?
Das Geld wird idR nicht von PayPal verwaltet, sondern lediglich auf ein Bankkonto gezahlt.
Wenn da kein Geld drauf ist, kann man da natürlich nichts holen, das stimmt, aber oft genug ist es das doch – gibt ja genug Horrorstorys von eingefrorenen Konten. Für eine Übergangsphase werden wahrscheinlich auch noch Zahlungen eingehen, die dann auch nicht mehr aufs Bankkonto fließen.
Daneben gibt es wahrscheinlich noch weitere Konten und Ähnliches in der EU, auf die man zugreifen kann.
Ja das ist die Frage wer Vertragspartner ist. Laut fadenscheinigem Impressum eben eine Firma in HongKong. Wer weiß ob die Rücksendeadresse überhaupt existent ist oder zur anderen Firma gehört... Da ich kein Einzelfall bin, dürfte es sich jedenfalls um einen Betrug handeln. Danke für deine Antwort.