Zivilrechtlich gegen chinesischen Online-Händler?

3 Antworten

Du musst erst mal schauen, wer überhaupt dein Vertragspartner ist. Die Rücksendeadresse liegt offenbar nicht in China.

Du könntest den Händler verklagen, und wenn du gewinnst, kannst du damit zum Beispiel Konten von ihm pfänden. Zum Beispiel auch ein Paypal-Konto.

Ob du Spaß an dem Aufriss hast, ist aber natürlich eine andere Frage. Um sehr viel Geld wird es ja wahrscheinlich nicht gehen, und die, die du damit professionell befassen würdest, kosten wahrscheinlich deutlich mehr Geld. Das kannst du auch alles vom Händler zurückbekommen, aber Pech hast du freilich, wenn bei dem einfach nichts zu holen ist. Und wenn du es sicherheitshalber allein durchziehen willst, wirst du seeehr viel Zeit investieren müssen (beziehungsweise auch wieder von anderen in Anspruch nehmen, wie hier zum Beispiel, was den Aufwand im Grunde noch mal multipliziert).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hobbyjurist – Spaß muss sein

Cross19891996 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 15:06

Ja das ist die Frage wer Vertragspartner ist. Laut fadenscheinigem Impressum eben eine Firma in HongKong. Wer weiß ob die Rücksendeadresse überhaupt existent ist oder zur anderen Firma gehört... Da ich kein Einzelfall bin, dürfte es sich jedenfalls um einen Betrug handeln. Danke für deine Antwort.

Spaszmacher  27.07.2025, 15:44
@Cross19891996

Einen deutlicheren Hinweis könnte deine Rechnung geben. Oder wem du letztlich den Kaufpreis bezahlt hast. Man müsste es sich genau anschauen. Und dann einfach mal verklagen und gucken, wer bellt^^ Sinnvoll wäre halt, wenn du letztlich einen Titel gegen den Inhaber des Paypal-Kontos erhältst.

Du kannst auch gern Strafanzeige wegen Betrugs erstatten. Eventuell bekommst du so dein Geld auch zurück, und billiger. Riesenhoffnung würde ich mir dabei allerdings nicht machen.

Gern, danke für deine freundliche Rückmeldung :)

Als Lehrgeld abschreiben. Nächstes Mal vorher über die Seriosität des Händlers informieren und nicht einfach blind bestellen.

PayPal ist zu gar nix verpflichtet (weshalb auch?). Die Erfolgsaussichten bei einer Klage nach Hongkong dürften gering sein


Spaszmacher  27.07.2025, 14:06

Man kann seine Zeit sicher schöner verbringen. Aber warum sollte man in Hongkong klagen, und welches Problem sollte Paypal damit haben, den Händler hier zu verklagen?

Spaszmacher  27.07.2025, 15:45
@Jurafuchs

Das war mehrdeutig, stimmt. Gemeint war logischerweise, welches Problem Paypal damit haben sollte, wenn Crossxy den Händler verklagt.

Jurafuchs  27.07.2025, 16:11
@Spaszmacher

PayPal hat damit gar kein Problem, es wird sie einfach nicht die Bohne interessieren.

Spaszmacher  27.07.2025, 16:35
@Jurafuchs

Dann sind doch diese Kraftworte, "ist zu gar nix verpflichtet (weshalb auch?)", völlig fehl am Platz?

Spaszmacher  27.07.2025, 16:50
@Jurafuchs

Oder du bist einfach doch kein Fuchs?

Mit einem Titel in der Hand wird Paypal sich schon dafür interessieren, natürlich sind sie dann auch zu was verpflichtet, wenn nicht jetzt schon.

Spaszmacher  27.07.2025, 17:46
@Jurafuchs

Das kann denen doch egal sein, ob sie auf dem Konto liegendes Geld an den Händler oder an den Käufer auszahlen. Warum sollten sie dann zum Beispiel einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht einfach nachkommen wollen?

Jurafuchs  27.07.2025, 17:47
@Spaszmacher

Das Geld wird idR nicht von PayPal verwaltet, sondern lediglich auf ein Bankkonto gezahlt.

Spaszmacher  27.07.2025, 17:51
@Jurafuchs

Wenn da kein Geld drauf ist, kann man da natürlich nichts holen, das stimmt, aber oft genug ist es das doch – gibt ja genug Horrorstorys von eingefrorenen Konten. Für eine Übergangsphase werden wahrscheinlich auch noch Zahlungen eingehen, die dann auch nicht mehr aufs Bankkonto fließen.

Daneben gibt es wahrscheinlich noch weitere Konten und Ähnliches in der EU, auf die man zugreifen kann.