Was willst du hören? Beschwerden werden wohl vorrangig und/oder engagiert bearbeitet, andere Schreiben sind Routine und/oder reines Gelaber 🤷 Was verstehst du daran nicht?

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ist kein Diebstahl

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Du wolltest das Auto, also gefällt es vielleicht auch anderen. Verkauf es vielleicht direkt weiter oder biete dem Händler einen Rückkauf oder Weiterverkauf gegen Provision oder Ähnliches an.

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Um Bürgergeld zu bekommen, muss sie normalerweise dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Eventuell geht da was, wenn sie in Teilzeit studiert. Wohngeld kommt noch in Frage.

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Alle hier haben Fragen (sie tun zumindest so; und gf.net tut zumindest so, als würde gf.net nicht merken, dass sie in Wahrheit keine Frage haben). Warum so eine schlechte Überschrift?

Die Frage ist etwas wirr, aber soweit ich es herauslesen kann: Im Normalfall können auch andere für jemanden die Strafe zahlen. Unabhängig von Ausweis oder Ähnlichem.

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Ja, kannst Einspruch zurücknehmen, einfach machen, geht ohne Begründung.

Schöne Grüße zurück

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Wer kein Geld hat, hat kein Geld 🤷 Wenn die Voraussetzungen einer Insolvenz vorliegen, kann es dazu kommen, aber worum geht es dir bei dieser Frage konkret?

Die Gerichtskosten müssen sie unter weiteren Voraussetzungen dann tragen, wenn sie dazu Anlass gegeben haben. Sie brauchen sich ja nicht verklagen zu lassen, sie können die Kläger auch vorher klaglos stellen.

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Kannst du denn irgendwie nachweisen, dass dir gesagt wurde, per E-Mail würde ausreichen? Im Ablehnungsbescheid müsste eigentlich stehen, wie es richtig geht. Normalerweise reicht E-Mail nicht aus. Gibt es da für Bafög Ausnahmen?

Hast du das Geld eigentlich schon bekommen und sollst es jetzt zurückzahlen?

Wenn du sicher bist, den Widerspruch korrekt eingelegt zu haben, versuch es wie DeezzNutzz und erhebe ansonsten Klage. Im Rahmen dessen weist du nach, dass du sehr wohl Widerspruch eingelegt hast. Stell eventuell noch einen Eilantrag.

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Glatte Unterschlagung. Mit Blick auf den Käufer könnte man über Betrug nachdenken. Aber Unterschlagung ist es glatt, quasi Diebstahl.

Und was hast du jetzt von der sechsten Antwort allein auf diese Frage, ohne dass du bisher mal irgendwas kommentierst? Woher weißt du, was stimmt? Woher wissen wir, dass dich das wirklich interessiert?

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Zivilrechtlich gegen chinesischen Online-Händler?

Hallo,

Am 17.05.2025 habe ich über die Website alpenfluss.at eine „Hydroflasche“ gekauft.

Am 22.05.2025 und erneut am 24.05.2025 habe ich dem Händler schriftlich per E-Mail meinen Widerruf der Bestellung mitgeteilt, da ich mich für einen anderen Artikel entschieden hatte.

Am 27.05.2025 wurde mein Widerruf vom Verkäufer per E-Mail bestätigt.

Die Ware wurde dennoch verschickt und kam am 28.05.2025 bei mir an. Ich habe das Paket nicht geöffnet und es am 03.06.2025 mit Hermes an die in den Rücksenderichtlinien genannte Adresse (nexfast GmbH, Gutenbergstraße 33–43, 24223 Schwentinental) zurückgesendet.

Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket am 10.06.2025 um 11:55 Uhr zugestellt und einem Mitarbeiter übergeben.

Die Sendungsnummer habe ich dem Händler mitgeteilt; er hat den Erhalt bestätigt.

Laut AGB des Händlers beträgt die Bearbeitungszeit für Rücksendungen bis zu 14 Tage, diese Frist ist inzwischen deutlich überschritten.

Seitdem reagiert das Unternehmen nicht mehr auf meine E-Mails, eine Rückzahlung wurde nicht veranlasst.

Laut Internetrecherchen handelt es sich bei der Firma um einen Betrüger, welcher diese Masche bereits Vielfach abgezogen hat.

Die Zahlung erfolgte per Paypal, diese weigern sich aber bislang einen Käuferschutz zu gewähren.

Die Frage ist nun, ist PayPal dazu verpflichtet mir Käuferschutz zu gewähren in dem Fall und macht es Sinn zivilrechtlich gegen den Händler vorzugehen, welcher seinen Firmensitz in HongKong hat (lediglich Rücksendeadresse in D)?

Danke vorab.

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Du musst erst mal schauen, wer überhaupt dein Vertragspartner ist. Die Rücksendeadresse liegt offenbar nicht in China.

Du könntest den Händler verklagen, und wenn du gewinnst, kannst du damit zum Beispiel Konten von ihm pfänden. Zum Beispiel auch ein Paypal-Konto.

Ob du Spaß an dem Aufriss hast, ist aber natürlich eine andere Frage. Um sehr viel Geld wird es ja wahrscheinlich nicht gehen, und die, die du damit professionell befassen würdest, kosten wahrscheinlich deutlich mehr Geld. Das kannst du auch alles vom Händler zurückbekommen, aber Pech hast du freilich, wenn bei dem einfach nichts zu holen ist. Und wenn du es sicherheitshalber allein durchziehen willst, wirst du seeehr viel Zeit investieren müssen (beziehungsweise auch wieder von anderen in Anspruch nehmen, wie hier zum Beispiel, was den Aufwand im Grunde noch mal multipliziert).

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Wie alt bist du überhaupt?

Ich würde an deiner Stelle höchstens 50 Euro zahlen, sollen die sich gern noch um den Rest streiten.

Was strafrechtlich auf dich zukommt, hängt unter anderem von deinem Alter und deiner Vorgeschichte ab. Den Kopf reißt man dir nicht ab. Hier lässt sich gut und gerne noch eine Einstellung erreichen, vielleicht gegen Auflage von Sozialstunden oder Ähnlichem.

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Für gute Antworten empfiehlt es sich, die Frage unter den richtigen Themen zu stellen. Ich sehe keine Rechtsfrage?

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Ich hatte schon eine Pfändung, die noch am selben Tag nach einem Anruf wieder aufgehoben wurde.

Deine Frage lässt sich so auch nicht beantworten. Es könnte zum Beispiel eher eine Vorpfändung gewesen sein, die verschwindet von allein wieder, wenn nicht noch irgendwas passiert, aber wir wissen ja nicht mal, ob das überhaupt ein echter Fall, eine Frage, was auch immer ist.

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Ja. Schlussendlich ist aber auch offen, was du mit "Polizei" meinst. So kann ja auch ein Gericht im Strafverfahren dir das Diebesgut zusprechen – meinst du das jetzt auch mit "die Polizei"?

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Ihr werdet euch mit höherer Wahrscheinlichkeit irgendwie "einigen", und im Rahmen dessen könnt ihr ja "verlangen", was ihr wollt^^

Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, ja, Zinsen, aber die müsst ihr auch ausdrücklich beantragen.

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Rein "mathematisch-logisch" kannst du aus dem einen nicht auf das andere schließen. Sowohl das Verfahrensrecht mit seinen Prinzipien und Erwägungen als auch die Beweisanforderungen sind unterschiedlich. Denkbar ist eine gewisse Vorprägung durch die strafrechtlichen Einschätzungen, zwingend aber keinesfalls.

Völlig anderer Rechtskreis, aber ein äußerst berühmter Fall ist O. J. Simpson. Strafrecht: Freigesprochen. Zivilrecht: Zig Millionen zu zahlen.

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Du kannst eine Deckungszusage bei der Versicherung einholen. Normalerweise sind aber keine Streitigkeiten versichert, die vor Abschluss/Wartezeit ausgelöst wurden. Wahrscheinlich wird die Rechtschutz hier also nicht eintreten.

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Ich freue mich schon auf die Antworten, aber die Frage ist wieder mal in der falschen Kategorie. Das macht die Antworten nicht besser.

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