Parken auf Fußweg als Anwohner?
Hallo zusammen, ich habe einen Nachbarn der durch seinen Transporter den Gehweg blockiert. Ich wohne in einer kleinen Seitenstraße. Für mich persönlich ist es aber trotzdem störend da ich immer auf die Straße ausweichen muss und man nicht jedes Auto gut hört wie zb. E-Autos. Teilweise muss ich wirklich 5-6 mal am Tag immer zu unterschiedlichen Zeiten auf die Straße um den Transporter Rum gehen.
Der Nachbar redet sich raus mit er darf da parken er ist Anwohner und ich hätte auch, wenn ich im selben Haus wohne gar nichts zu melden und er darf da parken wie er möchte.
Ist das wirklich so? Es wird ja ein Gehweg blockiert (auch wenn es nur eine Seitenstraße ist) ja es sind Parkplätze vor dem Haus aber der Transporter ist zu lang da passen nur normale Pkw rauf.
Wie breit ist denn euere Nebenstraße?
Also Fahrbahn ohne Fußweg.
Es könnten problemlos links und rechts Autos parken ist in der Straße üblich und mittig kann ein Auto durch fahren es endet in der Sackgasse wo der Wendekreis ist.
Kommt ein Feuerwehrfahrzeug oder ein Rettungswaden durch?
Ja das schafft die Feuerwehr noch, wenn links und rechts geparkt wird müssen den nur rückwärts raus aber hatten schonmal ein Einsatz hier da war das kein Problem für die Feuerwehr.
4 Antworten
Hallo,
jedes Kind weis doch, dass man nicht auf dem Gehwegen parken oder halten darf,
wenn es nicht unbedingt erlaubt oder unabänderlich ist.
Jedenfalls ist die Straße so breit, dass man beim Parken auf der Fahrbahn,
noch 3,5m Platz hat. Und wenn auf beiden Seiten geparkt wird, dann kommt ein Fahrzeug mit 2,55m Breite (Müllfahrzeuge, Feuerwehr, Rettungswagen) noch durch.
Sollte das nicht der Fall sein, dann darf er dort seinen Transporter nicht einmal zum Auf- und Abladen, ohne Sondergenehmigung, abstellen.
Um des lieben Friedens Willen, soll er halt einen halben Meter rechts auf dem Gehsteig frei halten. Schließlich gehen Kinder vor Sturheit.
Hansi
er darf da parken er ist Anwohner und ich hätte auch, wenn ich im selben Haus wohne gar nichts zu melden und er darf da parken wie er möchte.
Erst einmal gehört die Straße grundsätzlich nicht zum Privatgrundstück, vor allem nicht die Fahrbahn und der Gehweg.
Parken auf dem Gehweg ist nur in zwei Situationen erlaubt:
1. Zeichen 315 (Parken halb oder ganz auf dem Gehweg erlaubt)
2. Haltverbot mit Zusatzzeichen "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt", zusätzlich Parkstandsmarkierungen, die auf den Gehweg reichen.
Auf dem Gehweg darf nur mit Fahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht von höchstens 2,8 Tonnen geparkt werden.
Melde den Verstoß einfach beim Ordnungsamt.


Der Nachbar redet sich raus mit er darf da parken er ist Anwohner und ich hätte auch, wenn ich im selben Haus wohne gar nichts zu melden und er darf da parken wie er möchte. Ist das wirklich so?
Natürlich nicht. Auch Anwohner haben sich an die Regeln und Gebote zu halten. KFZ haben auf dem Gehweh nicht verloren, es sei denn ein Zusatzschild gestattet es. Aber selbst dann darf es nicht den Gehweg blockieren. Wenn es für Dich schön blöd ist kann man sich vorstellen wie das für Alte, Behinderte und Mütter mit Kindern / Kinderwagen ist. Du hast mit ihm geredet, es hat nichts gebracht, nun ist das OA dran. Das Berliner OA hat eine App mit der das ruckzuck erledigt ist. Vielleicht gibt es die für Deine Gegend auch? Wenn nicht kannst es online machen oder hingehen. Manche Leute kapieren erst wenn es Geld kostet.
Müsste ich mal schauen im AppStore habe ich keine für meine Gegend gefunden. Meine Bekannte hatte das Problem auch sie hat ein Kinderwagen auch sie musste auf die Straße und hatte sich darüber schon aufgeregt.
Und selbst dann noch nichz. Kenne so fälle. 4 personen mit 4 autos zzgl 1 firmen lkw, und kein eigener parkplatz. Da wird geparkt, wo und wie es halt geht. Zig enzeigen - 0 wirkung
Ich kenne nur die Gesetzeslage in Österreich.
Hier müssen zwei (!) Fahrspuren frei bleiben. Also das beliebte: wir parken im Wohngebiet eine Seite zu ist schon verboten. Nur wird das regelmäßig gemacht und von der Polizei auch geduldet. Teilweise geht es auch nicht anders. Verboten ist es trotzdem.
Zu dem von dir geschilderten Fall:
Ist es ein Gehsteig (mit Randstein). Oder ist es einfach der Straßenrand, wo du gehst?
Weil wenn geparkt werden darf, dann am Straßenrand. Nicht am Gehsteig. Nicht am Bankett.
(Ausgenommen sind markierte Parkplätze, wo die Markierung über den Gehsteig geht.)
In Deutschland müssen ungefähr 3 Meter der Fahrbahnbreite frei bleiben, sofern es keine durchgezogene Mittellinie gibt (dann 3 Meter zur Mittellinie).
Tatsächlich ist es der komplette Gehweg also einmal komplett vom Haus bis komplett zur Straße die das Auto blockiert niemand kommt so vorbei alles und jeder müsste zwingend auf die Straße gehen um den Transporter Rum. Markierungen gibt es keine auf dem Boden Schilder sind keine da nur am Haus das es ein Privatparkplatz ist.
Zeichen 315 ohne Zusatzzeichen würde das auch erlauben.