Anwohnerparkausweis vergessen, Strafzettel?

6 Antworten

Gemäß Anlage 3 lfd. Nr. 7 StVO gilt:

Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Parkschein, die Parkscheibe oder der Parkausweis gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist.

Das ist in deinem Fall offensichtlich nicht so gewesen, daher sehe ich keine Chance, den Verstoß rechtlich zu bestreiten.

Ob die Bußgeldstelle sich quasi auf "Kulanz" einlässt kann man nicht beurteilen. Wie in anderen Antworten bereits gesagt, kann es am Ende dabei auch teurer werden. Hintergrund ist, dass der Verstoß zunächst im "Verwarnverfahren" geahndet wird, bei dem keine Verfahrenskosten anfallen. Bei einem Einspruch wechselt das Verfahren in ein "Bußgeldverfahren". Dabei fallen Verfahrenskosten von (mindestens) 28,50€ an.

Vielleicht besteht die Möglichkeit, sich vor einer "offiziellen" Äußerung mit dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, ob er das Verfahren bei nachträglichem Vorlegen der Parkerlaubnis einstellen würde.
Oder man gibt den Verstoß zu, bittet aber unter Beifügung der Parkerlaubnis um Einstellung des Verfahrens.
Auf beides besteht aber, wie oben bereits geschrieben, kein Rechtsanspruch.

Das hängt ganz vom Sachbearbeiter der Bußgeldstelle oder der Leitung der Bußgeldstelle ab. Als Inhaber des Anwohnerparkausweises bist du verpflichtet den Ausweis gut sichtbar auszulegen. Ist dies nicht der Fall, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Ich weiß jetzt nicht wie das in deiner Stadt ist. Hier in Hamburg musst du bei einem gescheiterten Widerspruch eine zusätzliche Gebühr von 28,50 Euro entrichten, zusätzlich zu deinen 40 Euro.


Ein schriftlicher Einspruch + Kopie des Bewohnerparkausweises per E-Mail reicht - zumindest bei unserer Bußgeldstelle.

Der Strafzettel sollte zurück genommen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Anrufen und erklären. Man kann ja klar nachweisen, dass du berechtigt warst zu parken.

Wenn es am Telefon nicht geht, schriftlich Widerspruch einlegen und ich Bild deines Bewohnerparkausweises einreichen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Ruf bei der Bußgeldstelle an und erklär die Situation. Sofern der Ausweis auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt ist kann es sein dass sie da ein Auge zurdrücken, aber einen Anspruch darauf hast du nicht.