Parken – die neusten Beiträge

Hohes Bußgeld bei Privaten Strafzetteln rechtens?

Ich war im Supermarkt einkaufen und habe mein Auto auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen geparkt, welche von der privaten Firma ICE Parküberwachung kontrolliert werden.

Parkscheibe habe ich selbstverständlich rausgelegt. Per Post kam dann die 1.Mahnung zu einem Parkverstoß über 67,50€!

Vertragsstrafe 55€

Halterermittlung 7€

Mahnkosten 5,50€

ich habe sofort eine Mail geschrieben und einen Beleg aus dem Online Banking beigefügt, dass ich zur Tatzeit einkaufen war. Außerdem bin ich mir SEHR sicher, dass ich kein Knöllchen am Auto hatte.

Als Rückmeldung hat mir die Firma ein Foto von meinem Auto geschickt. Parkscheibe lag drin, Knöllchen klebte an der Scheibe. Das geschilderte Problem: ich habe auf 2 Parkplätzen geparkt.

Ich gebs zu, ich hab wirklich beschissen geparkt. Der rechte Hinterreifen ragte ca eine Reifenbreite auf den linken Parkplatz. Allerdings ist auch zu sehen, dass die anderen Autos daneben ebenfalls schief geparkt haben und mir keine andere Wahl blieb, in diese Parklücke sonst reinzukommen. Ich habe die starke Vermutung, dass das Knöllchen nur fürs Foto an meine Scheibe geklebt wurde und danach wieder abgenommen, damit sie sich noch ebenfalls an den Mahngebühren bereichern können. Aber das kann ich natürlich nicht beweisen und nur mutmaßen.

Ich habe jetzt gegoogelt und kam zu dem Ergebnis, dass eine Strafe von 10€ rechtens ist, wenn man trotz gelöstem Parkschein oder rausgelegter Parkscheibe 2 Parkplätze blockiert. Aber 55€ ??? Dürfen private Parkplatzbetreiber eine Strafe ihrer Wahl aufsetzen ? Vielleicht kann mir jemand helfen, wie ich diese absurd hohe Strafe umgehen kann oder mich eines Besseren belehren, dass die Firma im Recht ist. Bezahlen möchte ich allerdings noch nicht einfach so.

vielen Dank.

Auto, Verkehrsrecht, Bußgeld, parken, Parkplatz, PKW, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln

Darf man in dieser Situation dort parken?

Liebe Community,

in einer Straße in Duisburg gab es eine Baustelle auf einer Seite. Auf dieser Straßenseite lag ein Seitenstreifen zum Längsparken vor. Dort war ein absolutes Park- und Halteverbot Mo-Sa 7-17 Uhr für den Seitenstreifen eindeutig ausgeschildert.

Die Bauarbeiten betrafen den kompletten Bürgersteig, der offen war wegen Leitungs-/Rohrarbeiten. Aus den Hauseingängen lagen Holzplankenüberbrückungen über die Baugrube vor, die am Bordstein des Seitenparkstreifens endeten. Somit konnten die Menschen aus dem Hauseingang über diese Überbrückung raus und mussten direkt auf den Seitenparkstreifen.

Es war nachts (also nach 17 Uhr und vor 7 Uhr) und ich habe meinen Wagen auf dem Seitenparkstreifen geparkt und dabei eine Holzplankenüberbrückung eines Hauseingangs komplett zugeparkt. Folglich war es nicht möglich, aus dem Hauseingang über diese Holzplankenüberbrückung rauszugehen, weil da mein Auto stand; da war einfach kein Platz.

Ich wurde von einem Passant angesprochen, dass ich dort nicht parken dürfe, weil es den Hauseingang blockiert. Zugleich wusste ich jedoch, dass man über die Toreinfahrt 5 m (eine Autolänge, es waren definitiv mehr als 3 m) weiter und den Innenhof sehr wohl Zugang zum Treppenhaus bekommen kann und dann dort rausgehen kann, weil ich genau dort jemanden besucht habe, der dort wohnte und daher den Zugang über den Innenhof kenne.

Betreffender Passant drohte die Polizei zu rufen und ich forderte diesen Menschen sogar aktiv auf, das zu tun, weil ich mich im Recht sah und wollte, dass die Polizei diesen Querulant maßregelt. Es war kein Zusatzzeichen zu sehen, wo stand: Holzplankenüberbrückung nicht zuparken (oder so ähnlich ... natürlich hätten die niemals "Holzplankenüberbrückung" draufgeschrieben) und zudem wusste ich ja über den Straßenzugang über die Einfahrt zum Innenhof. Als ich dem Passanten sagte, dass ich meinen Wagen nicht bis 6 Uhr morgens wegfahren werde und erneut den Mann aufforderte, doch die Polizei zu rufen, wenn er möge, zog betreffende Person von dannen. Der Wagen wurde nicht abgeschleppt, ein Knöllchen kam nie ... ebenso keine Lackkratzer auf dem Wagen.

Meine Frage: Hat der Passant Recht oder Unrecht? Hätte ich so nicht parken dürfen oder doch?

Es geht mir nicht darum, ob das assozial war, sondern nur, ob das legal war.

Beste Grüße

Auto, Verkehrsrecht, parken, Parkverbot, Verkehrsregeln

Parken ZFH Straße / Grundstück?

Hallo,

wir leben bereits seit 3 Jahren etwas ländlicher in einem Dorf und das gemeinsam mit dem Großvater meines Freundes in einem Zweifamilienhaus was auch als solches angeschlossen/ gemeldet und separiert ist.

Leider ist das besagte Familienmitglied nicht mehr ganz so nett/ sehr sturkopfig und starrsinnig. Die komplette Familie hat den Kontakt auch abgebrochen zu ihm. Wir leben leider immernoch hier und haben sehr oft Stress und Ärger mit ihm. Zu seinem Hintergrund: er war in der DDR irgend ein oberster und denkt er wäre der King, obwohl ihm auf dem Grundstück Nix gehört- also er hat nur Wohnrecht durch seinen Sohn so wie wir auch. Leider spielt er sich immer stark auf und denkt ihm gehöre alles und wir hätten ihm zu gehorchen ( wir sind beide Mitte 20 und haben 2 gut bezahlte Vollzeit Jobs).

Sorry für die ganzen Details aber vllt könnt ihr dann die Situation besser verstehen.

Jetzt die Frage/ Situation:

Er hat uns „angeordnet“ nicht mehr auf dem Grundstück zu parken ( wir haben insgesamt 4 Stellplätze draußen vor der Garage und 2 Autos, er dahingegen 2 Autos und 3 Mopeds….). Und will uns vorschreiben, dass wir auf der Straße zu parken haben. Das haben wir in den letzten Wochen auch gemacht weil es da immer wieder Streit gab mit ihm da die Einfahrt nur einspurig ist und dann alle Autos zugeparkt sind. Üblich war dann auch das rausgehupe zum Ärgernis der Nachbarn die durch den Lärm belästigt werden.

Jetzt beschweren sich auch schon unsere Nachbarn ob wir nicht noch ein Auto kaufen damit noch mehr rumsteht auf der Straße. Ich weiß, dass wir rechtmäßig auf der Straße parken dürfen. Es ist uns aber total unangenehm jetzt draußen zu parken.

Gibt es Gesetze oder irgendwas was wir dem Opa mal vorhalten können um zu beweisen, dass wir auf dem Grundstück zu parken haben? Also wir wollen auf dem Grundstück parken und er hat sogar schon Parkverbots Schilder gekauft und angebracht. Das ist total übertrieben da ja es wie gesagt ein normales ZFH ist mit 4 Stellplätzen ( +2 in der Garage). Er hat uns auch Schilder vor die Garage angebracht dass die frei zu halten ist. Bei einer einspurigen Einfahrt geht das auch nicht.

Leider sind weder wir noch er der Eigentümer der ist der Vater meines Freundes und der hat auch schon gesagt dass er da leider Nix machen kann da der Opa dort notariell zugesichert lebenslanges Wohnrecht besitzt.

Kann da einer mir helfen?

Recht, Nachbarschaftsstreit, parken, Streit

Sollte in ganz Deutschland das Rückwärts-Ausparken eingeschränkt werden?

Aus Kieler Nachrichten kopiert:

Für mehr Verkehrssicherheit

Grundstücks-Parken in Kiel: Stadt will Rückwärts-Ausparken einschränken

Zufahrten zu größeren Parkplätzen und Grundstücken in Kiel sollen nur noch vorwärts befahren werden. Die Stadt will verbieten, rückwärts ein- und auszufahren. Was dahintersteckt und wie das Parken in Kiel von der geplanten Regelung betroffen ist.

 Kiel. Autos sollen in Kiel nur noch vorwärts auf größere Grundstücke ein- und ausfahren. Die Stadt Kiel will es verbieten, rückwärts ein- und auszuparken. Das heißt: Neu entstehende Parkplätze müssen in Zukunft so gestaltet werden, dass die Zufahrten nur noch vorwärts erreicht und verlassen werden können. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Wie die neue Regelung umgesetzt werden soll und für welche Parkplätze sie gilt.

Warum soll es verboten werden, auf Grundstücken in Kiel rückwärts einzuparken?

„Bei beantragten Grundstückszufahrten werden regelmäßig Anträge gestellt, bei denen die Planung vorsieht, dass Fahrzeuge rückwärts auf oder von dem privaten Grundstück fahren“, sagt Mobilitätsdezernentin Alke Voß (Grüne). „Aktuelle Unfallzahlen zeigen allerdings, dass es gerade bei rückwärtsfahrenden Fahrzeugen zu Unfällen mit Personenschaden kommt.“ Voß verweist auf das Ziel der „Vision Zero“, mit dem durch präventive Maßnahmen Straßen und Verkehrsmittel so gestaltet werden sollen, dass es keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr gibt.

Deswegen will die grüne Mobilitätsdezernentin der Stadt Kiel künftig grundsätzlich nur neue Grundstückzufahrten genehmigen, wenn sichergestellt ist, dass Fahrzeuge vorwärts auf private Grundstücke fahren und diese auch nur vorwärts wieder verlassen können. „Dies wird das Gefährdungspotential für andere und insbesondere vulnerable Verkehrsteilnehmer deutlich verringern“, sagt Voß.

Für welche Parkplätze gilt das Rückwärts-Fahrverbot?

Betroffen sind Parkplätze beziehungsweise Zufahrten, die neu entstehen, etwa in geplanten Wohn- oder Gewerbegebieten. Wenn bestehende Parkflächen umgestaltet werden, greift die Regelung ebenfalls. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Das Rückfahr-Verbot gilt nicht für Kleingaragen und offene Anlagen bis zu vier Stellplätzen in unmittelbarer Straßennähe.

Was bedeutet das neue Verbot zum Rückwärts-Parken für entstehende Parkplätze?

Die neuen Flächen müssen so groß sein, dass Fahrzeuge darauf wenden können, um vorwärts das Grundstück zu verlassen. Zudem müssen die Sichtbeziehungen an den Zufahrten so gestaltet sein, dass Fußgänger rechtzeitig zu sehen sind. Die Standardbreite für die Ein- und Ausfahrt liegt bei drei Metern. Alternativ können auch mechanische Schutzeinrichtungen wie Rolltor, Schranke oder Blinklicht eingesetzt werden, die eine sichere und langsame Einfahrt in den öffentlichen Raum erzwingen.

Sollen die Regeln auf lange Sicht für bestehende Parkplätze gelten, wenn diese nicht umgestaltet werden?

Nein. Die Verwaltung plant laut Tiefbauamt keine Ausweitung der Regelung auf unverändert im Bestand vorhandene Stellplatzanlagen.

Wie gefährlich ist das Rückwärtsfahren in Kiel?

Eine aktuelle Statistik des Statistischen Bundesamtes zu Verkehrsunfällen mit Personenschäden zeigt, dass Rückwärtsfahren mit 17,9 Prozent eine sehr häufige Unfallursache darstellt. Diese bundesweiten Daten decken sich mit dem „Verkehrssicherheitsbericht Schleswig-Holstein 2023″ der Landespolizei. Im Untersuchungszeitraum waren Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren mit 27,2 Prozent die Hauptunfallursachen. Laut Verkehrssicherheitsbericht Kiel gab es 2023 in der Landeshauptstadt 71 Unfälle, die auf Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren zurückzuführen sind.

Wie soll kontrolliert werden, ob Fahrzeuge korrekt ein- und ausfahren?

Eine diesbezügliche Kontrolle ist nicht beabsichtigt, teilt das Tiefbauamt mit. Über den Antrag soll nur erreicht werden, dass künftig überhaupt die Möglichkeit zur Vermeidung von Rückwärtsfahrten bei Grundstücken geschaffen wird.

Wie geht es weiter?

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität diskutiert am Dienstag, 5. November, über den Antrag der Grünen-Politikerin. Die endgültige Entscheidung trifft die Ratsversammlung. In welcher Sitzung das Thema auf die Tagesordnung kommt, steht noch nicht fest.

Ich halte es für eine Schnapsidee! 63%
Antrag der Grünen-Politikerin----- Alles klar! 25%
Ja, auf jeden Fall! 4%
Ich bin unentschlossen! 4%
Eher: Nein! 4%
Eher: Ja! 0%
Nein, auf keinen Fall! 0%
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Frage zu Verkehrsrecht- Strafzettel legitim?

Gleich vorweg, ich werde morgen auch beim Ordnungsamt nachfragen, keine Sorge.

Eine Freundin hat einen Strafzettel bekommen - meiner und ihrer Meinung nach jedoch zu Unrecht.

Folgender Fall:

Sie hat sich auf einen P+R Platz gestellt (mit Berechtigung). Dieser ist aus 3 Reihen aufgebaut. An den Zufahrten zu den Reihen stehen ganz klassisch eingeschränkte Halteverbote, weil man sich eben da nicht hinstellen soll, sondern nur auf die Parkplätze selbst. Diesmal waren noch 2 Mobile Schilder da, welche sie leider am Morgen übersehen hat. An dem Parkplatzbereich, wo sie geparkt hat, standen 2 Schilder mit Absolutem Halteverbot und einem Pfeil(+Datumsangabe von bis), damit war also ein Bereich von etwa 10 Plätzen betroffen.

Dafür hat sie dann ein Knöllchen bekommen mit der Begründung, verstoß gegen das absolute Halteverbot + Baumfellarbeiten.

Dass es sich hierbei aber um Waldarbeiten handelt war nirgends ersichtlich und wurde erst durch das Ticket klar.

Meine Meinung dazu, bzw Meine Begründung:
Das Ticket ist nicht gerechtfertigt, da sich ein Absolutes Halteverbot auf das Halten am Straßenrand bezieht. Hier steht dieses Schild vor den Parkplätzen. Damit sagt es für meine Wahrnehmung aus, dass das Halten vor diesen Plätzen verboten ist, das Parken auf den tatsächlichen Parkplätzen jedoch nicht.

Diese müssten durch ein anderes Schild ala Parkverbot oder mit dem Hinweis auf Fellarbeiten gekennzeichnet sein, oder einfach abgesperrt werden.

Ich versuche noch eine Skizze anzufügen aber gerne Meinungen dazu.
Es haben übrigens auch mindestens 5 andere Autos in diesem Bereich geparkt.

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Richtiges Verhalten beim seitlichen Einparken?

Ich hatte bereits vor ein paar Jahren und jetzt gestern nochmal den Fall, dass ich seitlich parken wollte und hinter mir Verkehr war. Ich habe beide Male rechts geblinkt, langsam abgebremst und bin an der Lücke vorbei gefahren und stehen geblieben, um dann, sobald es der Verkehr zulässt, rückwärts in die Lücke zu fahren - so wie man es ja auch in der Fahrschule lernt. Dass das mit Verkehr hinter mir erst zwei mal vorkam (bei 16 Jahren Führerschenbesitz ^^), liegt daran, dass ich mitten im Nirgendwo in Bayern wohne und man bei uns oft die Autos pro Stunde auf auf vielen Straßen meistens an einer Hand abzählen kann.

In beiden Fällen haben die Fahrzeuge hinter mir gehupt. Im ersten Fall ist der Fahrer dann links neben mich gefahen und hat mir beleidigende Gesten gezeigt, bevor er weiter gefahren ist. Im Fall gestern war es ein Fahrzeug, das davor schon mit nur etwa einem Meter Abstand hinter mir her gefahren ist, obwohl ich schon die zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahren bin.

Jetzt stellt sich mir die Frage: Mache ich da irgendwas falsch, dass ich in den beiden einzigen Fällen angehupt wurde? Aber ich kann ja nicht dazu verpflichtet werden, aufs Parken zu verzichten, nur weil Verkehr von hinten kommt. Das würde ich mir insbesondere in Großstädten sehr problematisch vorstellen, weil man de facto dann niemals seitlich parken dürfte (ich fahre in Großstädte meistens sowieso mit dem Zug und wenn mal mit dem Auto, dann parke ich im Parkhaus).

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