Wie lange darf man dort parken?
Wie lang darf man da parken?
Wenn ich um 16:20Uhr komme und dann um 21uhr gehe, geht das dann fit?
5 Antworten
Dies ist eine Parkraumbewirtschaftszone von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr. In dieser Zeit darf man dort mit Parkscheibe 4 Stunden lang parken (bzw. unter Berücksichtigung der "Halben-Stunde-Toleranz" bis zu 4,5 Stunden).
Außerhalb der genannten Tage/Uhrzeiten ist diese Zone "quasi nicht vorhanden" und es darf nach den üblichen Verkehrsregeln geparkt werden.
Bewohner sind von den Beschränkungen ausgenommen, müssen also statt der Parkscheibe den Parkausweis ausliegen haben.
Wenn du frühestens um 13:31 Uhr dort ankommst, und es sich um einen Ort handelt, wo du auch ohne P-Zone parken darfst, dann darfst du nach 18 Uhr dort stehen bleiben.
mit Parkscheibe max vier Stunden und das im Zeitfenster von 9-18Uhr und nur innerhalb dieses Zeitfensters brauchst ne Parkscheibe
und Anwohner mit entsprechendem (kostenpflichtigen) Parkausweis dürfen so lange Parken wie sie wollen (theoretisch)
Nein, geht nicht fit. Parken ist für Leute ohne Parkschein werktags nur bis 18 Uhr, danach ist das Parken den Leuten mit Parkschein vorbehalten. Du musst also um 18 Uhr dort abhauen... oder potenziell einen Strafzettel kassiern
Ich sehe nichts von frei ab 18.00 Uhr; bei uns wird aufgeschrieben, denn nur Bewohner sind frei. Ist ja auch kein Parkplatz, sondern eine P-Zone.
Warum sieht der Gesetzgebr das anders, Zitat:
Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1.
für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist,
Da steht. Parken in der Zeit vonbis mit Parkscheibe 4h ausgenommen Bewohnerparkausweis.
Da sich beides auf einem Schild befindet, ist zweifelsfrei zu erkennen, dass sich das "frei" auf die Parkscheibenpflicht bezieht und nicht auf das Parken an sich, wie bei vielen anderen fragwürdigen Schilderkombinationen.
Also ja. Du darfs mit Parkscheibe bis 18 Uhr parken. Danach darf jeder unbegrenzt dort parken.
Wirklich, § 13 Sagt:
Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1.
für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist,
Ich sehe aber auf dem Bild kein 290 oder ähnliches. Also wenn die Gültigkeit des 314 eingeschränkt ist, heißt das noch lange nicht, dass dort nicht außerhalb der Zeit geparkt werden darf. Die Schilderkombi ist als nicht vorhanden zu betrachten und erwirkt nicht autmotisch ein Parkverbot. Insbesondere gilt das, wenn es Parkflächenmarkierungen gibt.
Das Verkehrszeichen 314.1 „Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone“ gehört zu den Richtzeichen. Auf dem quadratischen Verkehrsschild mit weißem Grund ist oben das blaue Zeichen 314 „Parken“ integriert, darunter steht in Schwarz „ZONE“.
Bedeutung: Mit Verkehrszeichen 314.1 wird eine Zone gekennzeichnet, innerhalb derer nur mit Parkschein oder Parkscheibe geparkt werden darf.
Also nochmal: Eine Parkraumbewirtschaftungszone ist eine Zone zur Begrenzung der Parkzeit durch Parkscheibe oder Parkscheinautomat. "Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein."
Das bezieht sich nur auf die Begrenzung der Parkzeit, jedoch nicht auf das Parken an sich!
In §13 heißt es weiter: "Im Übrigen bleiben die Vorschriften über die Halt- und Parkverbote unberührt."
Das ist eben die Krux mit den vielen Zusatzzeichen. Da stellen sich viele Behörden selbst ein Bein.
Zeichen 314 kann kein Parkverbot erwirken. Auch nicht mit dem Zusatz "Zone". Das wäre ja ein Widerspruch in sich. Zusatzzeichen können aber die Parkzeit und/oder den berechtigten Personenkreis einschränken. Zum Beispiel Behindertenparkplatz.
DANKE;
bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1.
für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist,
lese auch ich.
Ja, geht fit.
Von 16:20Uhr bis 18Uhr stehst du mit Parkscheibe, was du theoretisch 4 Stunden dürftest.
Aber nach 18Uhr ist die Parkscheibe nicht notwendig und wird nicht beachtet. Erst genau 9Uhr früh müsstest du wegfahren.
Das ist alles verkehrt.
Von Parkschein ist überhaupt keine Rede.
Mit Parkscheibe darf dort jeder 4 Stunden zwischen 9 und 18 Uhr parken.
Anwohner dürfen das ohnehin.
Nach 18 Uhr dürfen alle dort parken. Bis 10 Uhr am nächsten Tag.