Wer darf hier parken?
Darf ich ohne Bewohnerparkausweis nach 19 Uhr werktags kostenlos parken?
Darf ich auch kostenlos am Sonntag hier parken?
5 Antworten
Mir wurde erklärt, dass man von oben nach unten liest.
Innerhalb der angegebenen Zeit darfst du max 2h mit Parkschein parken.
Bewohner müssen den Bewohnerparkausweis nutzen. Dafür können sie auch außerhalb der angegebenen Zeit parken.
Keine Ahnung was da zensiert wird.
Auf dieser Seite ist beschrieben, dass mehrere Zusatzzeichen zu einem (Haupt-)Verkehrszeichen auf unterschiedliche Weise gedeutet werden können. Jedenfalls gibt es keine eindeutige Regel, wie mehrere Zusatzzeichen zu einem (Haupt-)Verkehrszeichen gelesen werden müssen.
Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer wird anhand der vorliegenden Beschilderung kaum erkennen können, welche Interpretation nun gemeinet ist. Daher dürfte diese Verkehrszeichenanordnung gemäß dieses Urteils keine Ordnungswidrigkeit zur Folge haben dürfen.
1. Interpretaion aus anfangs genanntem Link:
Die Anordnung, dass die Parkregelung nur innerhalb der markierten Parkstände gilt, betrifft nur Bewohner mit den genannten Parkausweisen.
Nur diese Bewohner müssen (innerhalb der markierten Parkflächen) zu den genannten Zeiten einen Parkschein nutzen.
Nicht-Bewohner können jederzeit und überall ohne Parkschein parken. Bewohner dürfen nur außerhalb der markierten Parkflächen jederzeit und ohne Parkschein parken.
2. Interpretation aus anfangs genanntem Link:
Egal, ob man das erste und zweite oder das zweite uzd dritte Zusatzzeichen zu einer logischen Gruppe verbindet, ergibt sich dieselbe Regelung wie aus der 1. Interpretation.
3. Interpretation aus anfangs genanntem Link:
Die Regelung, innerhalb der genannten Zeiten mit Parkschein zu parken, gilt für alle Verkehrsteilnehmer.
Die Parkregelung gilt auch für Bewohner (was unnütz zu erwähnen wäre)
Sie gilt nur auf den markierten Parkständen.
Die Parkscheinpflicht gilt also für alle, zu den genannten Zeiten, aber nur innerhalb der markierten Parkflächen.
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Darf ich ohne Bewohnerparkausweis nach 19 Uhr werktags kostenlos parken?
Darf ich auch kostenlos am Sonntag hier parken?
Angesichts der o.g. Interpretationen dieser Verkehrszeichenkombination können beide Fragen mit "ja" beantwortet werden.
Davon abgesehen sind bestehen hier noch weitere Unklarheiten. Beim zweiten Zusatzzeichen sind offensichtlich Teile des Zeichens unkenntlich gemacht worden. Das sieht nicht gerade professionell aus und könnte daher Zweifel erwecken, ob das so gewollt ist. Gerade angesichts der üblichen Vorgehensweise, Bewohner zu bevorrechtigen anstatt sie zu benachteiligem, ist das Fehlen des Wortes "frei" auf dem zweiten Zusatzzeichen fraglich.
Im Ergebnis würde ich dazu tendieren, dass die Parkscheinpflicht nur zu den genannten Zeiten und nur für Anwohner gilt. Und das auch nur innerhalb markierter Parkflächen. Gleichzeitig glaube ich, dass die Behörde etwas anderes im Sinn hatte.
Danke für die Erläuterung.
Aussage vom Amt:
"ohne einen Bewohnerparkausweis ist das Parken auf diesen Parkflächen unzulässig. "
Ohne weitere Erklärung oder Verweis auf einen Gesetzestext ...
Also dröseln wir das mal auf:
Ganz unten sagt aus, dass das alles nur in den markierten Bereichen gilt. Außerhalb der Markierung kann jeder kostenlos so lange wie er will parken, wenn nicht andere Regeln dagegen sprechen.
Innerhalb der Markierung dürfen Anwohner mit Ausweis parken.
Zusätzlich darf jeder hier parken in der angegeben Zeit mit Parkschein. Außerhalb der Zeit wird keine Regelung getroffen. Also gilt das was für außerhalb der Markierung gilt.
Hi genau. Zu den von Dir zitierten Zeiten darfst Du auch ohne Parkschein parken. Du hast das Schild richtig verstanden :-)
Außerhalb der Zeit darf jeder da parken.
Klingt super. Steht das irgendwo in der Straßenverkehrsordnung wie man solche schilder zu lesen hat? ;-)