Parkschild mit zwei Zusatzzeichen?

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Mehrere Zusatzzeichen unter einem Verkehrszeichen sind immer wieder diskutabel und oft nicht eindeutig. Das ist leider so.

Zum ersten Fall:

Das Zeichen bedeutet "Parkraumbewirtschaftungszone". Durch das erste Zusatzzeichen ist geregelt, dass die Bewirtschaftung durch Parkscheine geregelt wird.

Es kann nun dahinstehen, ob sich das zweite Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen oder das andere Zusatzzeichen bezieht. In beiden Fällen wird die "Bewirtschaftung durch Parkscheine" auf die angegebene Zeit eingeschränkt. In der anderen Zeit darf ohne Parkscheinbewirtschaftung geparkt werden.

Im zweiten Fall macht es tatsächlich einen erheblichen Unterschied, ob sich das "werktags 7-19 h" auf die Parkscheinregelung oder das Gehwegparken bezieht. In diesem Fall handelt es sich allerdings ja nur um ein einziges Zusatzzeichen (nur ein Blechschild). Daher würde ich in diesem Fall tatsächlich zu dem Schluss kommen, dass sich sowohl die Parkscheinregelung als auch die zeitliche Einschränkung auf das Gehwegparken bezieht und das Gehwegparken außerhalb der Zeiten nicht zulässig ist.

Hätte man das Gehwegparken immer erlauben und nur in der angegebenen Zeit eine Parkscheinregelung treffen wollen, hätte man die zeitliche Einschränkung auf einem separaten Zusatzzeichen ganz unten treffen müssen.

Hallo,

das ist einfach.

Auf den ausgewiesenen Parkflächen,

braucht man (nur) in den angegebenen Zeiten einen Parkschein.

Ansonsten wäre ein Halteverbot ausgewiesen.

Also schau dich um, wo her du einen bekommen kannst.

Hansi

Dieses blaue P ist immer ein Parkplatz gekennzeichnet. Du hast es richtig erkannt. Da steht mit Parkschein zwischen vorgegebene Uhrzeit. Wenn es nicht innerhalb dieser Uhrzeit geparkt wird, gelten da kostenloser Parkplatz. Wenn du nicht parken dürftest, müsste das Schild was anderes stehen als nur blaues P