Ich hatte am Sonntag Abend also gestern eine Panne. Mein Kumpel war dabei. Ich bin auf einen Parkplatz gefahren bei dem man eigentlich eine Parkscheibe braucht. Allerdings nicht am Sonntag.
Aks ich gestern Abend weg fahren wollte konnte ich nicht mehr los fahren. Da war höchstwahrscheinlich die Kupplung kaputt. Habe mich also von einem Bekannten abholen lassen.
Heute morgen habe ich mich von meinen Eltern abschleppen lassen. Ich habe allerdings ein Knöllchen bekommen.
Da würde mich interessieren ob das gerechtfertigt ist. Im Endeffekt kann ich ja überhaupt nichts dafür. Kann man da die Rechnung von der Werkstatt einreichen? Mir geht's es nicht um das Knöllchen, sondern ums Prinzip. Da kann ich schließlich auch nichts dafür.
Ich mache eine Umfrage. Trotzdem bitte mit Begründung. Dankeschön