Was hat man sich hier bei der Breite der Parkflächenmarkierung gedacht? (Gruppe StVO)


01.09.2025, 10:24

Weiterhin die Frage: Wie stellt man auf der Parkscheibe korrekt 15min ein? Wenn ich kurz nach Um ankomme, muss ich ja auf die nächste halbe Stunde stellen. Im Extremfall 29min Vorstellen. Erst dann beginnen die 15min. Ich könnte also 44min dort Parken.

KevinHP  01.09.2025, 13:39

Hast du vielleicht den Link zu dieser Stelle? Ist immer besser, wenn man einen Überblick hat.

Elektroheizer 
Beitragsersteller
 01.09.2025, 13:43

siehe unten, hier wäre der zu lang

4 Antworten

Ich sehe keine Parkflächenmarkierung, sondern nur eine Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote (Zickzacklinie).

Das Parkverbot gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO wird also über die Einfahrt hinaus bis zum P-Schild verlängert.

Ab dem P-Schild gilt eine Parkscheibenregelung, [die aufgrund der "Viertelstunde" unzulässig sein dürfte.]

Edit: Ich revidiere; die Parkscheibenregelung ist okay.

Die Zickzacklinie ab dem P-Schild kann u.a. aufgrund der parkenden Fahrzeuge im Bild nicht beurteilt werden. Es macht allerdings den Anschein, dass die Zickzacklinie dort keinen Sinn macht. Die Zickzacklinie allein trifft keine neue Regelung, weil sie nur ein an anderer Stelle angeordnetes Halt-/Parkverbot konkretiesiert. Sie hebt also die Parkerlaubnis durch Zeichen 314 nicht auf.


KevinHP  02.09.2025, 09:12
Ich sehe keine Parkflächenmarkierung

Sie befindet sich unmittelbar hinter der Grenzmarkierung. Bei genauerem Hinsehen sieht sie etwas "handgemalt" aus, was daran liegen könnte, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Leider kommt man mit StreetView nicht weiter in den Privatweg hinein.

Man kann aber sehen, dass die Markierung nach dieser Parkfläche wieder in die Zickzacklinie übergeht. https://maps.app.goo.gl/3JFv1DwNzTMXw6o7A

KevinHP  02.09.2025, 09:09
Parkscheibenregelung, die aufgrund der "Viertelstunde" unzulässig sein dürfte

Gibt es dafür einen bestimmten Grund?

Ich frage mich, wie du immer darauf kommst bzw. diese Sachen findest. :D

Wenn es da auf der anderen Straßenseite noch einen (freien) Gehweg gibt, kann ich mir gut vorstellen, dass hier auch der Gehweg zum Parken vorgesehen war. Allerdings würde mir dann auch die Parkflächenmarkierung auf dem Gehweg fehlen.

So wie es aktuell dargestellt ist, handelt es sich um einen Parkplatz für Motorräder und Fahrräder.

Das mit der Parkscheibe ist an sich richtig. Man muss/kann immer bis zu 29 Minuten draufrechnen, unabhängig davon, ob es 5 Minuten oder 3 Stunden sind. Möchte man das Parken relativ kurz halten, aber keine Gebühren dafür verlangen, ist das eine sinnvolle Option. Man kann übrigens die Parkscheibe nicht "auf 15 Minuten" einstellen, da man immer die Ankunftszeit einstellt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Elektroheizer 
Beitragsersteller
 01.09.2025, 13:38

Ja man fährt mit offenen Augen durch die Gegend. Und da fallen einem manchmal so komische Beschilderungen auf.

Auf der enderen Straßenseite gibt es ebenfalls Parkbuchten. Aber weder eine Kennzeichnung noch Beschilderung dazu.

Wenn das nur für Zweiräder wäre, müßte da nicht ein entsprechendes Zusatzzeichen angebracht sein?

KevinHP  01.09.2025, 13:40
@Elektroheizer
Wenn das nur für Zweiräder wäre, müßte da nicht ein entsprechendes Zusatzzeichen angebracht sein?

Nein, ist nicht notwendig. Die Berechtigung zum Parken gilt immer für alle. Die Parkflächenmarkierung schränkt hier die Länge und breite ein. Mit einem 10 Meter langen LKW darf man sich auch nicht in eine Parkfläche stellen, wenn man über die Markierungen hinausragt. So ist es auch mit der Breite. Fahrzeuge, die zu breit sind (quasi alles außer Zweiräder) dürfen da nicht parken.

KevinHP  01.09.2025, 13:48
@Elektroheizer

Danke für den Link!

Mich wundert hier das Haltverbot am Beginn der Straße mit dem Zusatz "Privatgrundstück". Ist das für den Bereich rechts unter dem Gebäude gedacht oder tatsächlich für die Straße, um die es geht? Es gibt jedenfalls kein Straßen(namens)schild, wirkt aber eigentlich eher wie eine öffentliche Straße.

Wenn's Privatgelände ist, muss der Bereich rechts von der Parkfläche auch nicht für Fußgänger freigehalten werden, da es dann kein Gehweg nach der StVO wäre (wobei Gehwege wiederum in der StVO nicht definiert sind).

Für mich hat die Beschilderung von vorneherein einen seltsamen Anschein gemacht. Das blaue P-Schild wirkt etwas größer als üblich, das kann aber auch täuschen. Gibt es ja in verschiedenen Ausführungen.

Elektroheizer 
Beitragsersteller
 01.09.2025, 13:54
@KevinHP

Ja das ist offensichtlich eine Pritavstraße. Aber da öffentlich zugänglich, macht das StVO technisch keinen Unterschied. Es muss auf jeden Fall erkennbar sein, was gemeint ist. Und das sehe ich bei der Markierung eben nicht so ganz eindeutig.

KevinHP  01.09.2025, 13:56
@Elektroheizer

Das stimmt – wenn da etwas angeordnet wird, dann muss das auch anwendbar sein. Obliegt aber dem Eigentümer, ob er dann den "Gehweg" freihalten möchte, oder dort das Parken erlaubt. Eine Ordnungswidrigkeit wäre es dann ja wohl nicht, oder?

Elektroheizer 
Beitragsersteller
 01.09.2025, 14:27
@KevinHP

Er könnte abschleppen lassen, wenn eine Besitzstörung vorliegt. Ob das in dem Fall gerechtfertigt wäre, wage ich aber zu bezweifeln.

Ich parke ab und zu mal gegenüber. Da steht keinerlei Schild.

AntonAntonsen  03.09.2025, 03:41
@KevinHP

VG Berlin

Zwar ist die Auffassung zutreffend, es handele sich vorliegend um eine  Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO) und ein Parken außerhalb bzw. ein Hinausragen über diese Fläche bedeute für sich genommen kein ordnungswidriges Verhalten (einhellige Meinung, vgl. BGHSt, 29,180; OLG Karlsruhe, VRS 57,455; OLG Oldenburg, DAR 1994,379; OLG Düsseldorf, VRS 90,66). [...]
Ein Parken auf der Markierung oder außerhalb bedeutet für sich genommen keinen Parkverstoß, womit prinzipiell auch ein wesentlich breiterer Lkw dort parken dürfte. Wird allerdings außerhalb oder auf der Markierung geparkt, kann dies einen sonstigen Verstoß – wie hier – bedeuten.

Man darf demnach über die Breite der Parkflächenmarkierung hinausragen, solange man nicht gegen die StVO verstößt (z.B. Restfahrbahnbreite).

KevinHP  03.09.2025, 08:04
@AntonAntonsen

Danke, äußerst interessant mal wieder. Mir fällt es aber schwer, von der Erläuterung zu Anlage 2 Abschnitt 9 lfd. Nr. 74 abzuweichen, da demnach die Markierung regelt, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.

Beim Lesen dachte ich auch erst "Okay, alte StVO, Urteil nicht anwendbar", aber auch in der alten StVO fand sich diese Formulierung zur Parkflächenmarkierung wieder. Es muss also irgendwas mit dem Unverständnis von Richtern oder dem sturen Gesetzgeber zu tun haben, dass man sich hier nicht einigt. Oder verstehe ich das falsch?

Ist die Straße vielleicht relativ schmal oder kann auch auf der anderen Seite an Rand geparkt werden?

Vielleicht ist es dann so gedacht, dass man aufgesetzt parkt. Allerdings fehlt dafür das entsprechende Verkehrszeichen, dass das erlaubt. Vielleicht war es ja früher mal erlaubt und es wurde nur das Zeichen entfernt und nicht auch noch die Straßenmarkierung.

Mit der Parkscheibe kann da im Extremfall 44 min (eben 29 + 15) geparkt werden. Das mag erstmal merkwürdig wirken, aber es gibt im Extremfall ja eben immer die 29 min extra.

Würde da stehen 1h, würde man ja genauso auf die halbe/volle Stunde aufrunden. Merkwürdig wirkt es nur, weil die "Extrazeit" fast das doppelte der regulären Zeit beträgt.

Der Ersteller der Beschilderung weiß das im Übrigen ha auch. Hatte er eine noch kürzer Parkdauer auch im Extremfall gewollt, hatte er auch 10 min oder 5 min auf das Schild schreiben können. Wenn man es etwas freier formulieren will bedeutet 15 min einfach nur "Hey, du sollst hier wirklich nur kurz stehen!"


KevinHP  01.09.2025, 13:36
Vielleicht war es ja früher mal erlaubt und es wurde nur das Zeichen entfernt und nicht auch noch die Straßenmarkierung.

Das könnte tatsächlich gut sein. Darüber habe ich gar nicht nachgedacht.

Die Zickzacklinie bedeutet, dass dort nicht geparkt werden darf. Es darf erst ab dem Schild geparkt werden, und zwar mit Parkscheibe 15 Minuten lang. Eine Parkscheibe zeigt aber nur halbstündige Abschnitte an. Das heißt, du darfst auf die nächste halbe Stunde aufrunden (Wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Es ist schon eine Weile her.)

Falls ich Recht habe, kannst du maximal 44 Minuten dort parken, wenn du zur passenden Zeit dort dein Fahrzeug abstellst. Zum Beispiel 15:01 Ankunft, Parkscheibe auf 15:30, 15:45 musst du weg sein.


KevinHP  01.09.2025, 13:38

Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es um die Markierung hinter der Zickzacklinie.