Darf man so vor einer Einfahrt stehen, dass das Fahrzeug, welches in dieser steht, nicht raus fahren kann?

6 Antworten

Auf dem Weg sind die Parkflächen markiert, die auch genau bis an die Kante der Ausfahrt gehen.

wenn das Fahrzeug da korrekt steht, kannst du gar nix machen. du must mehr aufpassen, sooo breit kann dein Auto gar nicht sein, notfalls halt rangieren.

auch das Heck hat innerhalb der Markierung zu sein.

für den ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt/Stadtpolizei zuständig

Du schreibst zu viel und redest alles breit. Das Auto muss mit seinen Umrissen innerhalb der Markierungen stehen wenn es andere behindern würde, wie bei dir. Dazu: OLG Oldenburg v. 03.05.1994: Die Parkflächenmarkierung (§ 41 III Nr. 7 StVO) verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen, wenn kein Zusatzschild zum Zeichen 314 "Nur innerhalb der markierten Parkflächen" vorhanden ist und eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nicht vorliegt. Zur Einfahrt darf er nicht überstehen, zur andere Seite ja oder siehe OLG.

Das Fahrzeug muss mit seinen gesamten Ausmaßen innerhalb der markierten Parkfläche stehen. Wenn es übersteht und dich blockiert, darfst du selbstverständlich Ordnungsamt oder Polizei rufen und es entfernen lassen.

Da wollte dir wohl jemand einen Bären aufbinden. Lass dich nicht veralbern, die Einfahrt muss komplett freigehalten werden.

Das heck darf nicht so weit rausschauen wie es will, es muss innerhalb der Markierung sein.

darf man ausfahren nicht zuparken.

zuständig ist dafür das Ordnungsamt..

unabhängig von den Markierungen darf vor einer Einfahrt und in schmalen Straße auch gegenüber nicht geparkt werden.

Um vorzubeugen, kannst du beim Strassenverkehrsamt eine zusätzliche Markierung beantragen, die breiter ist als die reine Einfahrt. kostet natürlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung