Darf ich meinen E-Scooter auf einem öffentlichen Parkplatz parken, wenn dieser, genau wie ein PKW, mit einem kostenpflichtigen Parkticket versehen wird?
(Antworten bitte mit Erklärung.)
Es geht dabei um einen herkömmlichen Autoparkplatz, für das man gegen eine Gebühr ein Ticket (Parkschein) am Automat ziehen muss.
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3 Antworten
Du redest also nicht von Privatgelände wie einen Supermarkt? Dort hat der Eigentümer das Hausrecht.
Außerdem gibt's Parkplätze mit einem Zusatzschild mit PKW-Symbol drauf, da darfst du nicht parken. Bzw. selbst wenn nicht, würde ich schauen, ob es quasi auf dem selben Parkplatz bzw. sehr nahe dran einen Bereich für Zweiräder gibt, wo dein Teil einigermaßen platzsparend abstellen kannst. Bzw. wenn es das auch nicht gibt, schau ob irgendwo auf einem der Parkplätze schon ein Zweirad steht, wo du deines dazustellen kannst wg. Platz sparen.
Und an das Parkticket musst du auch denken. Würde die Regelungen analog zu https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/motorrad-fahren/motorrad-parken/#parkschein-am-motorrad beachten.
notting
Du musst dabei allerdings Platzparend parken also nen ganzen PKW Parkplatz für nen Roller verschwenden würde ich jetzt nicht als platzsparen bezeichnen aber du darfst/musst dir ein Ticket ziehen und darfst dich dann in eine kleine Lücke stellen.
Ein Fahrrad auch nicht.
Garantiert darf ich dort kein Sofa mit Parkschein abstellen, oder?
Die STVO unterscheidet beim Parken nicht zwischen PKW Fahrrad und co.