Wer haftet bei diesen Fall, wenn man vom fremden Hund gebissen wird?
Wenn jemand ein Schild - Vorsicht freilaufender Hund - an der Tür seines Vorgartens angebracht hat, und ein Fremder durch diese Tür des Vorgartens geht, um an der Haustür zu klingeln und dieser Fremde dann von diesen Hund gebissen wird, haftet dann der Hundehalter und/oder der Hausbesitzer dieses Vorgartens? Oder wer haftet sonst bei einem Hundebiss?