Der Supergau

5 Antworten

Da kenn ich noch viel wildere Nummern.

Parken verboten von 6-12, jedoch kostenpflichtig von 8-18 und frei von 18-8.

Abgesehen vom Anfang/Ende-Problem, der nicht möglichen Parkscheibenregelung und der Parkflächenmarkierung frage ich mich, warum ein eingeschränktes statt eines absoluten Haltverbotes verwendet wurde.

So können auch Nichtelektrofahrzeuge dort halten oder auch länger als 3 Minuten zum Ein-/Aussteigen, bzw. Be-/Entladen dort stehen.

Als Elektrofahrzeugfahrer, der dort laden möchte, würde ich mich ziemlich ärgern, wenn dort gerade jemand anfängt, im Rahmen eines Umzugs seinen vollbeladenen Transporter samt Anhänger auszuladen.


Elektroheizer 
Beitragsersteller
 27.08.2025, 07:05

Naja da hast Du zwar Recht, aber das Problem besteht zum Beispiel auch bei Behindertenparkplätzen mit Zeichen 314. Auch da gilt nur Park- und kein Halteverbot für nicht Berechtigte. Wie das bei E-Mog ZZ ist, kann ich nicht sagen. Da das aber vergleichbar ist, könnte man das ähnlich handhaben.

Das Parkverbot ist doch völlig normal: Es zeigt das Ende des Parkverbotes an, also darfst Du vor dem Schild nicht parken. Irgendwo davor muss auch ein Beginn-Schild stehen, auf dem der Pfeil nach rechts zeigt. Ab dem 2. Schild im Hintergrund darf man dann wieder nicht parken (d.h. das 2. Auto steht im Parkverbot), aber zwischen den Schildern (da wo der vordere VW steht) darf man parken - E-Fahrzeuge während des Ladens, oder sonst max. 4 Stunden mit Parkscheibe. Was ist daran jetzt so schwer zu verstehen?


Elektroheizer 
Beitragsersteller
 26.08.2025, 10:13

Du meinst das Parkverbot gillt für die Fahrradbügel im Vordergrund ;) Ausgenommen E-Bikes die geladen werden mit Parkscheibe :)

ascii0815  26.08.2025, 10:10
"Das Parkverbot ist doch völlig normal: Es zeigt das Ende des Parkverbotes an, also darfst Du vor dem Schild nicht parken."

Nein, bei einem Ende müsste sich der Pfeil unten befinden. Dem Foto kann man außerdem entnehmen, dass dies nicht die intendierte Bedeutung ist. Die Ladesäule befindet sich hinter dem Zeichen, während sich davor Fahrradbügel befinden, an denen sowieso nicht geparkt werden kann. Es ist also tatsächlich davon auszugehen, dass die Zeichen falsch aufgestellt wurden.

"aber zwischen den Schildern (da wo der vordere VW steht) darf man parken - E-Fahrzeuge während des Ladens, oder sonst max. 4 Stunden mit Parkscheibe."

Zusatzzeichen beziehen sich auf das Zeichen darüber, in diesem Fall also auf das Haltverbot. Deiner Interpretation nach dürften Elektrofahrzeuge also während des Ladevorgangs 4 Stunden auf den Fahrradbügeln parken :D Das ergibt natürlich keinen Sinn.

ascii0815  26.08.2025, 11:34
@tomaushamburg

Richtig, aber ist das nötig? Die Ladesäule ist doch zu sehen. Es ist also schon relativ offensichtlich, dass sich die Beschilderung darauf beziehen soll, findest du nicht?

Falls dir das jedoch nicht reicht, kannst du dir die Stelle ja mal bei Google Streetview anschauen. Da ist auch zu sehen, dass die Beschilderung vor drei Jahren anders war.

Hallo

"Hat noch jemand eine Idee, wie man noch mehr Fehler an einen Schildermast bringen kann?"

Ich würde noch ZZ 1012-35 dazuschrauben. Das passt ganz gut, denke ich :D

"Nach § 13 Abs. 2 StVO erwirkt Zeichen 286 keine Parkscheibenpflicht. Das geht nur mit 290, 314 oder 315."

Ja, hier wurde tatsächlich das grundsätzlich falsche Hauptzeichen gewählt.

"Auch Bodenmarkierugen sind Verkehrszeichen. Im Fall von Parkplatzmarkierungen solche die das Parken erlauben."

Ja, wobei ich allein darin keinen Widerspruch zum Haltverbot sehe. Parken soll dort ja auch erlaubt sein, nur eben eingeschränkt. Bei einem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone mit ZZ 1040-33 erlaubt die Parkflächenmarkierung das Parken ja auch nur eingeschränkt. Jedoch gibt es bei diesem Beispiel hier im Gegensatz zur Zone keinen Bereich, in dem überhaupt nicht geparkt werden darf. Hier wäre also Zeichen 314 die richtige Wahl.

Nachtrag:

Ich habe mir die Stelle bei Streetview angeschaut. Vor 3 Jahren war die Beschilderung besser, abgesehen von den Zusatzzeichen "Anfang" und "Ende".

Das ist doch Klar Schilder von oben nach unten Lesen!

Dort gilt Parkverbot!

Auch auf den Seitenstreifen! Vermutlich Elektro Ladesäulen!

Elektrofahrzeuge dürfen dort zum Ladebn Parken!

Aber das Aufladen wird durch Auslegen einer Parkscheibe auf 4 Stunden begrenzt!


ascii0815  27.08.2025, 01:05

Es geht nicht um die intendierte Bedeutung der Verkehrszeichen, sondern um ihre Richtigkeit.