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Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern rechts vor links (StVO)?

Hallo liebe Community,

ich bin gestern auf dieses Thema gestoßen und habe Diskussionen dazu verfolgt, in denen es viele verschiedene Meinungen gab. Dabei waren sich alle immer sehr sicher, richtig zu liegen, obwohl sie sich gegenseitig an vielen Stellen widersprochen haben. Deshalb möchte ich diese Frage(n) jetzt gerne einmal mit Sicherheit beantworten können, gerne auch mit Quellen wie Paragraphen und Gerichtsurteilen belegt. Alle Fragen beziehen sich auf Deutschland und den aktuellen rechtlichen Stand.

  1. Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern die StVO?
  2. Macht es dabei einen Unterschied, ob der Parkplatz bzw. das Parkhaus öffentlich bzw. privat ist? Gilt es automatisch als öffentliche Verkehrsfläche, wenn der Zugang unbeschränkt möglich ist?
  3. Macht es einen Unterschied, ob am Eingang ein Schild mit "Hier gilt die StVO" hängt?
  4. Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern rechts vor links?
  5. Macht es dabei einen Unterschied, ob die Struktur und die Markierungen einen Straßencharakter aufweisen?

Ich wäre sehr dankbar für alle fundierten Antworten, möglichst von Personen, die sich mit aktuellem Verkehrsrecht gut auskennen und vielleicht auch etwas Hintergrundwissen mitbringen können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Nimento

Auto, Verkehr, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrschule, parken, Parkhaus, Parkplatz, PKW, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Vorfahrt, Kreuzung, Vorfahrtsregeln

Auto zugeparkt

Hallo Zusammen,

ich hätte da mal eine Frage um (eventuell) fachliche Meinungen zu hören..

Kurzfassung:
Ich stand bzw. habe eines meiner Autos geparkt. Ein anderes Auto hat sehr dicht an meinem dran geparkt (Bilder als Beweis vorhanden!) obwohl hinten raus genug Platz war! Ich habe meine Autos getauscht (extra etwas Platz gelassen) und habe genau wieder so geparkt wie mein erstes Auto stand, also so "dicht" dran wie das andere Auto sich an mich gestellt hatte. Nach hinten raus war alles frei und ich habe mit genug Abstand das andere Auto hinten dran gestellt.
Fahrer des dicht parkenden Auto ist bekannt und hat mich aufgefordert mein vorne dran stehendes Auto (wo man selbst das dichte Verhältnis geschaffen hat) weiter nach vorne zu fahren. Ich habe daraufhin hingewiesen das er doch sein Auto ein Stück zurück fahren soll da eben noch genug Platz ist. Dies war nicht gewünscht!
Man besteht drauf das ich vor fahre obwohl mein Auto da zuerst stand.. Man hatte gestern den ganzen Tag Zeit sich "Platz" zu schaffen (wenn man Angst hat eingeparkt zu werden) und heute bis Mittag. Die ganze Straße war leer und der Besitzer des Autos auch Zuhause...
Wenn der dichtparkende an mir nun von hinten von einem anderen zugeparkt wird.
Wer trägt Schuld, im Falle das zb die Polizei gerufen werden würde?

Prinzipiell habe ich natürlich kein Problem, wenn das Auto dann raus müsste (auch wenn es nicht meine Schuld ist das man so dicht auffährt), ein Stück vor zu fahren um Platz zu machen das man raus fahren kann.. darum geht es nicht!
Die Autos sind ja bekannt.. aber ich finde die Art und Weise dies zu "befehlen" (auf einer öffentlichen Straße) weil man selbst zu faul ist einfach etwas Abstand zu lassen und man auf sein "Recht" besteht das andere weg fahren müssen nur weil man meint einem würde die Straße gehören.

LG

Autofahren, parken

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