Parkplatz wegen Imbiss?

4 Antworten

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Grundsätzlich ist es erlaubt, einen Imbisswagen auf einem Privatgrundstück aufzustellen, sofern der Grundstückseigentümer seine Zustimmung gibt. Allerdings können je nach Dauer und Art der Nutzung zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein, insbesondere wenn es sich um eine dauerhafte oder regelmäßig wiederkehrende Nutzung handelt. 

Genehmigungen und Vorschriften:

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers:
  • Zuerst ist die schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers einzuholen, da der Imbisswagen auf dessen Privatgrundstück steht. 
  • Nutzungsänderung/Nutzungsgenehmigung:
  • Bei einer längerfristigen oder regelmäßigen Nutzung (z.B. wöchentlich) kann eine Nutzungsänderung oder eine Nutzungsgenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein, besonders wenn es sich nicht nur um eine vorübergehende Veranstaltung handelt. 
  • Gewerbeanmeldung:
  • Ein Gewerbe muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden, auch wenn der Imbisswagen auf einem Privatgrundstück betrieben wird, so der Artikel von SumUp
  • Lebensmittelrechtliche Vorschriften:
  • Es müssen alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, einschließlich Hygienevorschriften und der Nachweis über die Trinkwasserqualität, wie in einem Merkblatt der IHK Stuttgart steht. 
  • Baurechtliche Vorschriften:
  • Auch baurechtliche Vorschriften, wie z.B. Abstandsflächen, können relevant sein, gemäß Artikel der IHK Köln. 
  • Eventuelle weitere Genehmigungen:
  • Je nach Art des Angebots (z.B. Ausschank von Alkohol) können weitere Genehmigungen erforderlich sein. 
  • Einhaltung von Lärm- und Abstandsregeln:
  • Bei der Platzierung des Imbisswagens sind auch Lärm- und Abstandsregeln zu beachten, um Beeinträchtigungen der Nachbarschaft zu vermeiden. 

Zusammenfassend ist es ratsam, vorab mit dem Grundstückseigentümer, dem Gewerbeamt und gegebenenfalls der Bauaufsichtsbehörde Kontakt aufzunehmen, um die individuellen Anforderungen und notwendigen Genehmigungen zu klären, so die Artikel der IHK Stuttgart und Köln https://www.ihk.de/stuttgart/branchen/tourismus/gruendung-eines-foodtrucks-3587326,

Quelle Google so einfach

Anscheinend stellst Du Deinen Antrag nicht korrekt, denn für einen mobilen Imbisswagen sind üblicherweise keine Stellplätze nachzuweisen.

Wende Dich besser mal - wenigstens zur Beratung - an einen Architekten oder einen anderen Bauvorlageberechtigten in Deiner Umgebung, weil es werden noch sehr viel mehr Formulare, Nachweise etc etc etc von Dir gefordert werden, wovon Du so manche teilweise eigentlich gar nicht benötigst oder eigentlich ganz andere, wenn Du Deinen Antrag nicht berichtigst. Das kann also ohne Korrektur unnötig viel Geld verschleudern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Architektonische Fachplanerin mit einem Faible für Baurecht

Marry791 
Beitragsersteller
 17.04.2025, 07:34

Ich wollte nur ein Imbiss auf mein Grundstück Benutzen um verkaufen und es heißt es ist ein Stellplatz. Dann hab ich gefragt wie ist es mit reisegewerbe? Es würde mir gesagt wenn ich trotz allem ein Mal in der Woche dort stehe ist es auch Stellplatz und für beide brauche ich Genehmigung vom Bauamt und die wollen das ich Parkplatz Nachweise. Aber ich habe keine Ahnung wie. Und Sie hat gesagt mit diesen Lageplan Antrag und VWV und da würde rauskommen wie viel Parkplatz ich brauche. Aber ich hab in Internet geschaut und nix verstanden. Hab IHK gefragt und die sagen mir sie verstehen es überhaupt nicht.

Toll. An wenn kann ich mich wenden? Ich wusste nicht das es kompliziert ist.

diewoelfin0815  17.04.2025, 17:05
@Marry791

Wie ich bereits schrieb, nimm unbedingt mal mit einem Architekten oder dergleichen Kontakt auf, denn die Sache mit dem Stellplatz wird garantiert nicht das einzige bleiben, was sie fordern werden.

Gerade wenn Du planst dort längerfristig zu stehen, wird es kompliziert. Und es wird noch etliches mehr von Dir angefordert werden, z.B. in Sachen Wasser und Abwasser, Kühlung, Versorgung der Kunden, etliche Auflagen wg der Lebensmittel, etc etc etc. Und wenn Du bereits an dem Lageplan bzw. dem Stellplatznachweis verzweifelst (was im Vergleich zu den anderen Formularen, Nachweisen etc eigentlich nur "Killefit" ist), wirst Du mit dem Rest extrem zu kämpfen haben.

So ein Imbisswagen ist doch ein Sonderfall.

Die Stellplatzanforderungen und dann Nachweise für gastronomische Betriebe sind oft mit der Schankfläche geregelt.

  • Z.B. Gaststätten: 1 Stellplatz pro 6 bis 12 qm Gastraum

Das ist bei einem Imbisswagen ja so nicht zu berechnen.

Frage nach.

Und frage direkt nach wo also in welcher Entfernung die sein dürfen.


Marry791 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 19:33

Ich habe gefragt wie viel es sein müssen, weil genau neben den Imbiss ist ein Parkplatz und im Hoff auch, aber sie sagten mir das Sie nicht zuständig sind es mir zu erklären ich soll ein Lageplan und dann VWV und es ihnen wieder schicken und dann werden es wieder bearbeiten. Aber ich habe echt keine Ahnung wie man so was macht. Ziemlich hilflos

DietmarBakel  16.04.2025, 19:35
@Marry791

Hast Du denn einen Lageplan?

Dann poste den hier einmal.

Und was ist denn VWV?

und dann VWV und es ihnen wieder schicken
Marry791 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 19:57
@DietmarBakel

Ein Lageplan hab ich in Moment nicht und VWV ist Verwaltungsvorschriften glaub ich.

Sie meinte ich sollte das machen und dort wird geschrieben wie viele parkplätze brauche.

Leider hab es nicht richtig verstanden.

DietmarBakel  16.04.2025, 20:07
@Marry791

Dann forsche doch mal nach dieser Verwaltungsvorschrift.

Bei uns heißt die auch "Stellplatzverordnung". Das ist kommunal sehr unterschiedlich.

Imbisswagen werden da kaum zu finden sein. Würde mich sehr wundern.

Dann kommt es darauf an :

  • willst Du den da nur abstellen?
  • willst Du dort auch den Betrieb eröffnen?
  • werden da also auch Kundenparkplätze erforderlich?
Marry791 
Beitragsersteller
 17.04.2025, 07:28
@DietmarBakel

Ich wollte auf mein Grundstück verkaufen und die Baubehörde hat gesagt ich brauche auch Parkplatz für Kunde, dann hab ich gesagt dann mache ich es Reisegewerbe und die Behörden hat gesagt es ist das gleiche. Angeblich stimmt nicht das wen man auf private Grundstück verkaufen will das es nur die Erlaubnis des Besitzers braucht.

DietmarBakel  17.04.2025, 07:55
@Marry791

Das ist alles - je nach Gemeinde / Stadt - viel komplizierter.

z.B. Hasst Du bei uns ein Einfamilienhaus, dann musst Du dort in unmittelbarer Nähe, zwei Stellplätze für PKW nachweisen.

Jetzt darfst Du nicht auf einem dieser beiden Stellplätz einen Imbisswagen stellen und betreiben. Weil, dann fehlt der ja für das Eigenheim. Nur noch ein PKW hätte Platz.

Wenn Du aber zusätzlich einen Stellplatz baust, dann würde das gehen.

Aber nun fehlen Dir noch Stellplätze für Deine Kunden. Im weitesten Sinne ist der Imbisswagen mit einem "Schnellrestaurant" zu vergleichen. Das könnte in der Verordnung zu finden sein. Wer weiß.

Mir stellt sich eigentlich die Frage, ob Du überhaupt bei Dir einen Imbissbetrieb einrichten darfst. Das bedeutet ja, dass du eine Gaststättenerlaubnis benötigst. Diese erhältst Du beim zuständigen Ordnungsamt und die müssen Dir auch konkret sagen, welche Bedingungen daran geknüpft sind. Die sagen jetzt VWV usw.

Okay, dazu brauchst Du natürlich den Lageplan um die Örtlichkeit vorzustellen.

Jetzt suche einmal diese VWV und wenn die im internet zu finden ist, dann poste den Link.

Marry791 
Beitragsersteller
 17.04.2025, 08:18
@DietmarBakel

Also ich habe ja insgesamt 5 Parkplatz bei mir und 2 sind ja komplett frei für Kunde. Und in der Nähe sind ja viele parkplätze aber die darf ich mitrechnen weil es nicht meine sind. Das ist doch Blödsinn.

DietmarBakel  17.04.2025, 08:28
@Marry791

Dann stelle (papierschriftlich) den Antrag auf die Gaststättenerlaubnis. Wird dieser ablehnend beschieden, muss eine Begründung und eine Rechtsbehelfserklärung enthalten sein,

Dann gehst Du fristgemäß und nach Deiner Überzeugung in Widerspruch.

frag das Bauamt, die geben das vor. entweder auf eigenem Grundstück, oder man muss eine Abfindung zahlen.

bei neuen Mehrfamilienhäuser, mind. 2 Parkplätze pro Wohnung


Marry791 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 18:57

Dankeschön