Was soll das für ein Fundstück sein, das steht bei uns auch rum. alles was du benötigst steht auf dem Schild drauf
Du kannst doch hören was du willst. Verstehe echt nicht dein Problem.
Philip Burger Freiwild
Übersicht mit KI
Grundsätzlich ist es erlaubt, einen Imbisswagen auf einem Privatgrundstück aufzustellen, sofern der Grundstückseigentümer seine Zustimmung gibt. Allerdings können je nach Dauer und Art der Nutzung zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein, insbesondere wenn es sich um eine dauerhafte oder regelmäßig wiederkehrende Nutzung handelt.
Genehmigungen und Vorschriften:
- Zustimmung des Grundstückseigentümers:
- Zuerst ist die schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers einzuholen, da der Imbisswagen auf dessen Privatgrundstück steht.
- Nutzungsänderung/Nutzungsgenehmigung:
- Bei einer längerfristigen oder regelmäßigen Nutzung (z.B. wöchentlich) kann eine Nutzungsänderung oder eine Nutzungsgenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein, besonders wenn es sich nicht nur um eine vorübergehende Veranstaltung handelt.
- Gewerbeanmeldung:
- Ein Gewerbe muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden, auch wenn der Imbisswagen auf einem Privatgrundstück betrieben wird, so der Artikel von SumUp.
- Lebensmittelrechtliche Vorschriften:
- Es müssen alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, einschließlich Hygienevorschriften und der Nachweis über die Trinkwasserqualität, wie in einem Merkblatt der IHK Stuttgart steht.
- Baurechtliche Vorschriften:
- Auch baurechtliche Vorschriften, wie z.B. Abstandsflächen, können relevant sein, gemäß Artikel der IHK Köln.
- Eventuelle weitere Genehmigungen:
- Je nach Art des Angebots (z.B. Ausschank von Alkohol) können weitere Genehmigungen erforderlich sein.
- Einhaltung von Lärm- und Abstandsregeln:
- Bei der Platzierung des Imbisswagens sind auch Lärm- und Abstandsregeln zu beachten, um Beeinträchtigungen der Nachbarschaft zu vermeiden.
Zusammenfassend ist es ratsam, vorab mit dem Grundstückseigentümer, dem Gewerbeamt und gegebenenfalls der Bauaufsichtsbehörde Kontakt aufzunehmen, um die individuellen Anforderungen und notwendigen Genehmigungen zu klären, so die Artikel der IHK Stuttgart und Köln https://www.ihk.de/stuttgart/branchen/tourismus/gruendung-eines-foodtrucks-3587326,.
Quelle Google so einfach
Die Leute habe ich echt gerne, Falsch parken und sich dann beschweren. Und wenn man schon weiß des es falsch war da zu parken würde ich Dir sogar den Vorsatz unterstellen und dir das doppelte an Strafe aufdrücken.
Ich verstehe dein Neid und Misskunst nicht die du auf unsere Gesellschaft ablegst, regst dich überall auf, anstatt selbst was zu tun als nur rumzustänkern. Deine Armut kotzt mich an.
Wenn dich alles nervt, dann zieh da doch weg und lass andere ihre Ruhe.
Das hat nix mit Größe zu tun, das ist eine Frage ob man parken kann oder nicht. Wenn 2 LKW auf einem Parkplatz stehen kann man trotzdem parken. Ich komme mit meinem SUV in Parkhaus rein und raus egal wie eng es ist. Wenn es mal nicht passt fährt man halt woanders hin und parkt sein Auto so das es passt.
Aber wenn ich so manche Leute sehe wie die parken denke ich mir immer so . Wenn du so Bumst wie du parkst, bekommst du den nie rein.
Ich zahle keine KFZ Steuer für mein Auto und parke umsonst. Schwerbehinderung mit 100% und Blauen Ausweis.
Ein Handyverbot im Straßenverkehr wäre sinnvoll für jeden zb. Fahrradfahrer E Scooter etc, alles womit man fährt. Strafe minimum 3 Monate Entzug am Straßenverkehr teilzunehmen 4-5 Punkte und minimum 1000Euro Strafe, desweiteren für alle Rechtsfahrgebot. Zumal man immer wieder sieht das Fahrradfahrer die falsche Seite benutzen, auch hier muss die Strafe deutlich höher ausfallen. Auf Autobahnen rechts an Autos vorbeiziehen und in letzter Sekunde einfach nach Links rüberzuscheren und andere die Links fahren auszubremsen.
Es ist so wie es ist, wenn deine Mama das so macht ist es eben so. Daran kannst du und wir nix dran ändern.
Ich habe Google ChatGPT und sonstiges kann also fast alle Sprachen, und Ostfriesisch geht immer :)
Wenn du die Beziehung beenden willst dann mach das. Ist doch nicht Dein Problem wo Sie bleibt und es ist nicht deine Aufgabe ihr was zu suchen. Das muss Sie dann selber machen.
Es ist dein Entschluss, das muss Sie akzeptieren.
Es klingt zwar hart aber es ist so.
Mit einer Dashcam wäre das möglich, rechtlich ist das zweifelshaft ob das zugelassen wird. Stellt sich die Frage was man mit denjenigen macht der vermummt den Schaden verursacht? Da siehste nix vom Täter
Würde erstmal klären ob es dein Biologischer Vater ist.
Wenn du ein G+B und 70% hast kannst du den auf jeden Fall beim Straßenverkehrsamt beantragen. Somit stellen die einen Orangenen Ausweis aus.
Nein so schnell bekommst du kein AG ich selbst hab G + B mit 90% Lymödem schwere Grad 3 beider Beine und Armen und mit massives Adipositas und COPD Gold 4 Gruppe E Status kann keine 20 m weit laufen ohne Luftnot zu bekommen. Das Versorgungsamt lehnt weiterhin das AG ab. Nun klage ich schon seit einem halben Jahr mit Rechtsbeistand beim Gericht auf das AG. Bisher ist noch nix passiert.
Da du noch 140m laufen kannst ist es unmöglich ein AG zu bekommen.
Ich hoffe dir geholfen zu haben und gute Besserung an Dich.
Aber klar viele machen es sich zu einfach im Leben und kriegen deshalb selbst im Leben nix geregelt.
Du kannst dich darüber aufregen, im Grunde ist es jeden selbst überlassen was er macht. Und was soll denn dabei Fremdgehen sein?
Diese bösen Jungs heutzutage