Absolutes Halteverbot auf gesamter Anwohnerstraße möglich?

3 Antworten

Das Öffnen des Tores ist m. E. kein Halten i.S.d. StVO, sondern unvermeidbares ("verkehrsbedingtes") Warten und fällt damit m. E. nicht unter das aus den Zeichen 286 /290.1 StVO resultierende Halteverbot.

Post und Paketdienste werden sich um eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bemühen oder außerhalb der Baustelle halten müssen.

Außerdem laden wir seit 2019 auf der Straße mit einer eigens installierten Ladevorrichtung mehrmals in der Woche nachts ein E-Auto.

Ohne Ausnahmegenehmigung wäre auch das unzulässig.

Ich würde vorschlagen, die Bedenken der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorzutragen, die auch die Einrichtung der Halteverbotszone genehmigt hat.

Laut StVO bedeutet absolutes Halteverbot jegliches Anhalten.

Alleine das ist schon falsch. "Anhalten" und "Halten" ist nicht das Gleiche.


Kaendleronline 
Beitragsersteller
 15.04.2025, 21:42

Danke lieber SuperKuhnibert4. Leider hilft der Unterschied zwischen Halten und Anhalten im Sachverhalt nicht weiter.

Was ist denn sonst noch an meiner Schilderung falsch, wenn Sie schreiben "Alleine das ist schon falsch", wenn wir einfach "Anhalten" durch "Halten" ersetzen?

Besser noch wäre eine hilfreiche Expertise zum Thema.

Vielen Dank dafür im Voraus.

Eine verkehrsbedingte Fahrtunterbrechung ist kein Halten. Zum Beispiel an Ampeln oder wenn man Vorfahrt gewähren muss oder an einem Hindernis warten muss. Das gillt zum Beispiel auch für Schranken und Tore, die erst geöffnet werden müssen.

Lieferdienste liefern regelmäßig auch in Halkteverbotszonen aus. Entweder haben die entsprechende Ausnahmegenehigungen oder müssen außerhalb Parken.

Bei der Ladesäule ist es natürlich dumm. Da hat die Gemeinde nicht aufgepasst. Ohne absolut zwingende Gründe können die nicht so einfach stillgelegt werden, was ein Halteverbot ja bedeuten würde. Dagegen würde ich vorgehen.

Woher ich das weiß:Hobby