Geplatzter Reifen und parken?

8 Antworten

Ich frage mich, ob das Auto in diesem Zustand dort überhaupt parken bzw. abgestellt werden darf.

Den Fall hatte ich selber, weil ich mein defektes Auto auf einem Parkplatz am Rand einer Straße abgestellt hatte, den die Anwohner selber gerne nutzen würden. Die haben dann nach etwa 3 Wochen die Polizei gerufen und die hat ihnen erzählt, solange das Fahrzeug angemeldet ist und gültigen TÜV hat, darf das stehen, solange ich will.


bea17 
Beitragsersteller
 14.03.2025, 14:08

Okay, danke für die Antwort. Danke, dass jemand einfach nur meine Frage beantwortet ohne gleich wütend zu werden :-)

Hamburger02  14.03.2025, 16:25
@bea17

Hierzuforum laufen auch ne Menge Nörgler, Besserwisser und Oberlehrer rum...mein Tipp: einfach ignorieren. Bei dieser Frage sind die aber noch nicht aufgetaucht.

Grundsätzlich kann es da auch so beliebig lange stehen, wenn es noch zugelassen bzw. verkehrssicher ist. Mit dem Platten ist es zwar nicht mehr fahrtüchtig, aber gefährdet ja auch erstmal niemanden.

Wenn es da noch zwei Wochen steht, würde ich mal einen Hinweis an den Pflegedienst oder später auch an die Polizei geben. Könnte ja sein, dass der Wagen vermisst wird oder dass die Zulassung erloschen ist und die Zulassungsstelle den Wagen einfach noch nicht ausfindig machen konnte, um den Wagen zwangsweise stillzulegen.

Hallo,

ist ein Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich, gilt es in der Regel nicht als geparkt, sondern als abgestellt. Dabei handelt es sich um eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Raumes und es kann ein Bußgeld verhängt werden. Es geht dabei auch darum, dass das Fahrzeug jederzeit entfernt werden können muss, zum Beispiel wenn ein Haltverbot angeordnet wird.

Der genannte Schaden kann wahrscheinlich schnell behoben werden und wenn das Fahrzeug einige Tage mit einem Platten steht, ist das in der Regel kein Problem. Es kann aber zu einem werden, wenn es über mehrere Wochen nicht mehr bewegt wird. Dann könnte ein Abstellen unterstellt werden. Ist dies strittig, muss ein Gericht entscheiden.

Dass Fahrzeuge lediglich angemeldet, versichert sein und eine gültige HU haben müssen um im öffentlichen Verkehrsraum stehen zu dürfen, ist jedenfalls nicht richtig.

Solange es tüv hat u steuern bezahlt sind darf es auch parken

Natürlich darf das Auto dort stehen