Darf man betrunken also nicht volltrunken im Auto sein?
Also Abgestellt auf einem Parkplatz. Und nicht auf dem Fahrersitz. Sondern auf der Rückbank und Zundschlüssel steckt nicht im Schloss.
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehr, Verkehrsrecht, Führerschein
Das ist nicht verboten. Selbst mit Schlüssel im Zündschloss und auf dem Fahrersitz wäre das nicht verboten.
Allerdings kann die Polizei den Schlüssel zur Gefahrenabwehr sicherstellen, um zu verhindern, dass du nicht vielleicht doch losfährst. Du bekommst ihn dann wieder, wenn du nüchtern bist.
Das sieht die Rennleitung gar nicht gerne, wenn der Schlüssel steckt. Und selbst wenn du nur drin pennst, ist es gut möglich, dass sie dir den Schlüssel abnehmen und du ihn auf der Wache nüchtern abholen kannst.
Aber Strafe gibt’s dafür nicht.